Ist es ein Unterschied ob der Parkschein abgelaufen ist oder man gar keinen in der Scheibe hat?
Vom Bußgeld her
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht
Es gibt unterschiedliche Bußgeldtatbestände für Parken mit abgelaufenem und Parken ohne Parkschein. Allerdings sind die Bußgelder identisch.
unter 30 Minuten – 20,00 €
ab 30 Minuten – 25,00 €
ab 1 Stunde – 30,00 €
ab 2 Stunden – 35,00 €
ab 3 Stunden – 40,00 €
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Eine zeitlang war es teurer einen abgelaufenen als gar keinen zu haben.
Diese Regelung gibt es aber nicht mehr und beides kostet gleich viel.
lg
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
nein. abgelaufener Parkschein = kein Parkschein