Ist es Diebstahl, sich vom Sperrmüll Sachen mitzunehmen?
Bei uns findet mal wieder die Sperrmüll Abholung statt.
Einige abzuholende Gegenstände wurden schon am Vortag rausgestellt, seitdem fahren Leute im Schrittempo durch die Straßen und nehmen, teils mit Nachfragen, teils ohne Nachfragen, Sachen mit.
Der Entsorger bietet diese Abholung teils kostenlos, teils gebührenpflichtig an und verwertet viele Dinge weiter oder verkauft diese.
Metall z.B. wird weiterverkauft, guterhaltene Möbel und Antiquitäten kommen nicht in die Presse, sondern werden im hauseigenen Second Hand Laden angeboten.
Anderes wird verbrannt.
Ist es rechtens, wenn ungefragt Dinge mitgenommen werden, mit der Begründung, die Dinge werden weitergenutzt?
Oder nimmt man damit dem Entsorger, wenn er gratis abholt, die Möglichkeit, den Sperrmüll teils zu Geld zu machen?
Darf man sich am Sperrmüll am Straßenrand ungefragt bedienen oder ist das Diebstahl?
Macht es einen Unterschied, ob der Sperrmüll auf dem öffentlichen Bürgersteig oder am Rand eines Privatgrundstück steht?
Bin gespannt!
40 Stimmen
17 Antworten
Sobald der Sperrmüll angemeldet ist und auf der Straße zur Abholung bereitsteht, ist er im Eigentum des Entsorgungsunternehmens, da der bisherige Eigentümer sein Eigentum dadurch aufgegeben hat. Daher ist es strenggenommen juristisch sogar auch dann ein Diebstahl, wenn man denjenigen, der den Sperrmüll auf die Straße gestellt hat, fragt ob man Dinge davon mitnehmen darf, da dieser zu diesem Zeitpunkt rechtlich gesehen nicht mehr der Eigentümer der Gegenstände ist. Das ist allerdings so eine Sache, die zwar nicht erlaubt aber geduldet ist und in 99,9% der Fälle nicht zur Anzeige gebracht wird. Strenggenommen allerdings, muss die Polizei wenn sie davon Kenntnis erlangt allerdings Ermittlungen aufnehmen, da es sich bei Diebstahl um einen Straftatbestand handelt und die Polizei bei Straftaten gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ermittlungen einzuleiten. Anders ist dies bei Ordnungswidrigkeiten. Diese sind zwar auch nicht erlaubt, jedoch muss hier die Polizei nicht aktiv werden, sie kann es nur. Es liegt bei Ordnungswidrigkeiten also im eigenen Ermessen der Polizeibeamten, ob sie aktiv werden oder nicht. Wenn sie aktiv werden, können sie es widerum nach ihrem eigenen Ermessen auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen und müssen nicht unbedingt gleich ein Bußgeld verhängen.
Mfg
Sobald der Sperrmüll angemeldet ist und auf der Straße zur Abholung bereitsteht, ist er im Eigentum des Entsorgungsunternehmens, da der bisherige Eigentümer sein Eigentum dadurch aufgegeben hat.
Bezweifle ich. Das Entsorgungsunternehmen lässt Gegenstände stehen, die es nicht als Sperrmüll akzeptiert. In meinem Fall Elektrogeräte. Wem gehören sie nun und wer muss sie von der Straße entfernen?
Gibt es Urteile, die Sperrmüllsammler bestrafen?
Hier greift das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter". Letztlich dürfte der Entsorger den Nachweis dafür erbringen müssen, dass irgendwas mitgenommen wurde, das ihm gehört hätte - und auch das ist faktisch nicht möglich, weil er ja nicht im Vorgriff weiß, wer was an die Straße stellt und was abhanden kommt. Außerdem wird immer mit "Schüttgut" gerechnet, das einfach verschwindet bzw. mitgenommen wird - es lädt ja geradezu zur Mitnahme ein. Der meist geringfügige Wert solcher Altprodukte dürfte auch kein Anreiz zur Anzeige sein - das macht ja mehr Aufwand, als es wert ist bzw. als der Entsorger damit einnimmt.
Meine erste Stereoanlage als Jugendlicher (eine alte Universum mit Kassette) war übrigens auch vom Sperrmüll - die hatte ein älterer Herr rausgestellt, der sich freute und sie mir sogar in einen Karton verpackt hat.
Sperrmüll mitnehmen ist verboten. Die Regelung finde ich schwachsinnig. Man kann ja den Sperrmüll nicht Tag und Nacht bewachen. Noch nie ist bei einer Sperrmüllsammlung die Polizei vorgefahren. Die haben ja auch wichtigeres zu tun.
Es ist schwierig. Ist der Spermüll angemeldet, gehört er rechtlich gesehen dem Entsorger. Bleibt was für diesen übrig, dann passiert oft nix. Es ist trotzdem Diebstahl- meistens allerdings ohne Konsequenzen, solange dieser nicht auffliegt.
Ist der Spermüll angemeldet, gehört er rechtlich gesehen dem Entsorger
Das bezweifle ich, denn die Gegenstände werden nicht einzeln aufgezählt und erst nach einigen Wochen abgeholt. Manchmal weiß ich selbst noch nicht exakt, was ich rausstelle.
Die können doch keinen Anspruch auf Herausgabe meiner Keller-Möblierung haben.
Jurisitisch ein schwieriges Thema:
Viele oder sind es schon alle Entsorgungsunternehmen verwerten Sperrmüll mitlerweile und damit entgeht dem Entsorgungsunternehmen ein Wertgut.
Also doch Diebstahl gegenüber Entsorger?
Aus meiner sicht nein, denn solange der Müll nicht eingesammelt wurde kann der ursprüngliche Besitzer noch immer einen Rückzieher machen und es Dir schenken.
Einfach so Mitnehmen hingegen wäre dann wiederum eher ein Diebstahl dem Entsorgungsunternehmen gegenüber.
PS: Ich war früher begeisterter Sperrmüllsammler und hab altes wiederaufbereitet und auf dem Flohmarkt verkauft.
Das wird heute professionell gemacht.