Darf ich Dinge vom Untermieter entsorgen?
Hallo, bei meinem Anliegen geht es um das Problem, dass ein Untermieter der bereits gekündigt und ausgezogen ist, den vermieteten Raum nicht angemessen verlassen hat. Die Person hat seinen ganzen Müll und viele Schäden im Zimmer hinterlassen. Bezüglich dieser zwei Punkte habe ich ihm seinen Teil der Kaution nicht zurückgezahlt woraufhin er den Wohnungsschlüssel nicht zurückgeben möchte.
Meine Fragen sind jetzt :
-wie kann ich das mit dem Schlüssel regeln ?
-und darf ich das Zimmer einfach räumen und die zurückgeblieben Dinge einfach entsorgen ?
4 Antworten
Erst mal das Schloss tauschen
-und darf ich das Zimmer einfach räumen und die zurückgeblieben Dinge einfach entsorgen ?
Nein, da es nicht dein Eigentum ist, bei mir hätte er keine Kaution bekommen, bevor das Zimmer geräumt und der Schlüssel zurückgegeben worden ist.
wenn er nicht will, wirst du leider einen Anwalt benötigen.
Nein, es wurde kein Geld der Kaution ausbezahlt
Nein, du darfst die Sachen nicht entsorgen, du kannst sie aber kostenpflichtig unterstellen (Garage ect)-aber ob du das Geld jemals siehst ?????
Auch bezüglich Schlüssel kannst du auf Kosten des Untermieters ein neues Schloss einbauen...aber Rückerstattung siehe oben.
Schließzylinder austauschen und den Schrott entsorgen. Sollte er irgendwann danach fragen, dann dumm stellen und sagen, dass nix mehr im Zimmer war.
Die Kaution hat er genau aus diesem Grund auch noch nicht bekommen
Danke für die schnelle Antwort