Ist eine (diagnostizierte) komplexe PTBS aufgrund der Kindheit ein Grund für eine Namensänderung?

1 Antwort

Hi,

ja, das könnte mit einem entsprechendem psychologischem Gutachten ein Grund sein.

Wenn der Grund für eine Namens­änderung nicht sofort einsichtig ist oder der Antrag­steller als Begründung nur allgemein „gesundheitliche Beein­trächtigungen“ angibt, kann das Amt ein psycho­logisches Gutachten fordern. Dabei geht es um eine Stellung­nahme oder einen Bericht einer sach­kundigen Person. Das kann ein Therapeut, Psycho­loge, Neurologe oder Sozial­arbeiter sein. Das Gutachten muss nach­voll­zieh­bar sein und es muss erklären, warum der alte Name für den Betroffenen eine erhebliche seelische Belastung bedeutet. Dafür kann der Gutachter den Behand­lungs­zeitraum, ein Krank­heits­bild oder die psycho­logische Problematik darlegen.

https://www.test.de/Namen-aendern-Einfacher-als-viele-denken-5388558-0/