Ist eine (diagnostizierte) komplexe PTBS aufgrund der Kindheit ein Grund für eine Namensänderung?
1 Antwort
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Hi,
ja, das könnte mit einem entsprechendem psychologischem Gutachten ein Grund sein.
Wenn der Grund für eine Namensänderung nicht sofort einsichtig ist oder der Antragsteller als Begründung nur allgemein „gesundheitliche Beeinträchtigungen“ angibt, kann das Amt ein psychologisches Gutachten fordern. Dabei geht es um eine Stellungnahme oder einen Bericht einer sachkundigen Person. Das kann ein Therapeut, Psychologe, Neurologe oder Sozialarbeiter sein. Das Gutachten muss nachvollziehbar sein und es muss erklären, warum der alte Name für den Betroffenen eine erhebliche seelische Belastung bedeutet. Dafür kann der Gutachter den Behandlungszeitraum, ein Krankheitsbild oder die psychologische Problematik darlegen.
https://www.test.de/Namen-aendern-Einfacher-als-viele-denken-5388558-0/