Ist eine Baumfällung ohne Eigentümerbeschluss erlaubt?
Hallöle,ich bin Wohnungseigentümerin in einem Mehrfamilienhaus.Gestern wurde auf unserer Grünfläche ein Eschenahorn gefällt.Der Hausmeister meinte,dass dies von der Stadt verfügt worden sei.Nach etlichen Telefonaten hatte ich den zuständigen Herrn des Ordnungsamtes am Hörer.Dieser stellte klar,dass er lediglich eine Fällerlaubnis gegeben hätte,keine Empfehlung oder gar Anordnung.Bei der Hausverwaltung erklärt man mir dann Schwachsinn,dass der Baum krank und von innen vollkommen hohl gewesen sei.Ich habe Fotos der Baumscheiben gemacht,in verschiedenen Durchmessern.An einer Scheibe konnte man eine beginnende Vermorschung feststellen,aber von vollkommen hohl war der Baum meines Erachtens weit entfernt.Ich bin da natürlich kein Fachmann,aber um das abzuklären hätte ich mir als Eigentümer gewünscht,informiert zu werden.Ich hätte mich nicht gescheut einen Spezialisten zu beauftragen,um dem Baum noch ein paar Jahre zu geben.Ich habe jetzt gelesen,dass eine Baumfällung in jedem Fall der Zustimmung der Eigentümer bedarf.Die Hausverwaltung kontert weiter damit,dass die Entfernung der Verkehrssicherheit gedient hätte und dann keine Zustimmung der Eigentümer erforderlich ist.Weiß jemand,was nun stimmt?Danke
8 Antworten
Da müsste man zunächstmal in die Satzung und die Verträge und Beschlüsse schauen in wie weit der Hausmeister bzw. Verwalter dazu ermächtigt wurde. Da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, kann man da schlecht allgemeine Aussagen treffen. Ein Hausmeister oder Verwalter hat die Befugnisse, die ihm die Eigentümerversammlung gibt.
Die Hausverwaltung kontert weiter damit,dass die Entfernung der Verkehrssicherheit gedient hätte und dann keine Zustimmung der Eigentümer erforderlich ist.
Das wäre dann der Fall, wenn das Einholen der Entscheidung durch die Eigentümerversammlung nicht abgewartet werden kann, z.B. weil der Baum nach einen Sturmschaden beschädigt wurde und sofort gefällt werden mußte.
Ansonsten kann es, muss es aber nicht sein, das das Fällen vom Verwaltungsvertrag gedeckt ist.
In Mehrfamilienhäuser gibt es aber doch gar keine Eigentümerbeschlüsse.
Und wenn die Stadt eine Genehmigung erteilt hat (wer hat sie beantragt), macht sie das nicht für gesunde Bäume, wie auch?
Ich fürchte, es ist eine WEG, der Verwalter hat zu haften, und der ist auch alleine zuständig für Notfälle dieser Art.
Was soll das alles bringen?
Den Baum kann man nicht wieder ankleben.
Der Eigentümer und die Stadt finden schon irgend einen Grund.
Die müssen ja irgendwas für ihr Geld tun.
Dann geh zum Anwalt und klag nen neuen Baum ein.
Wäre ne witzige Vorstellung.
Locker, würdest du gewinnen.
Den Baum kann man nicht wieder ankleben.
Wenn der Baum rechtswidrig gefällt wurde, führt das u.U. zu Schadenersatzansprüchen und im Extremfall sogar zur Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung.
Meines Wissens muss dokumentiert sein, welche Schäden vorlagen.
Lass Dir die Dokumentation zeigen.
Wenn die Genehmigung der Behörde vorliegt, kann gefällt werden. der "Hausmeister" hat das sicherlich nicht entschieden, sondern der Verwalter mit Begründung. Das tut er nicht "einfach mal so", ist ja schließlich mit Kosten verbunden.
ICH bin doch Eigentümerin... steht ja in meiner Frage und die Stadt hatte mit der Fällung gar nichts zu tun.Es geht hier um das Mitspracherecht.Ja,der Baum ist nicht mehr zu retten und selbstverständlich geht die Sicherheit der Mitmenschen vor,das betreite ich auch gar nicht,aber ich habe nun mal berechtigte Zweifel,denn das Ordnungsamt hat(wie ich auch schon schrieb..)nur eine Genehmigung erteilt.Der Baum bot zahlreichen Vögeln eine Brutmöglichkeit,Abends ließen sich unter anderem viele Meisen zum Übernachten darin nieder.Und wenn man sowas als Argument anführt,wird man immer noch mitleidig belächelt.