Audioaufnahmen vom eigenen Kind erstellen?
Hallo.
Ist es mir als Vater erlaubt, Gespräche mit meiner minderjährigen Tochter (5) zur Beweismittelsicherung vor Gericht aufzeichnen?
Es geht mir darum, das man für eine Aufzeichnung ja das Einverständnis des aufgenommenen braucht. Als Sorgeberechtigter Vater kann ich dieses Einverständnis ja geben. Reicht das oder benötige ich ebenfalls das Einverständnis der Kindesmutter (gemeinsames Sorgerecht - Tochter wohnt bei ihr)?
Ich möchte meiner Tochter auch nicht unbedingt sagen, das ich ein Gespräch aufzeichne, da sie dann nicht mehr befreit und offen mit mir reden würde.
Die Aufnahmen wären meine einzige Chance nachzuweisen, das sie von der Kindesmutter seit fast zwei Jahren kontinuierlich manipuliert wird.
Könnte die Richterin diese Aufnahmen als Beweismittel ablehnen oder müsste sie sie zulassen?
Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten. :)
5 Antworten
Ja du darfst das aufnehmen, aber es ist so dass du zuerst eine Abschrift abgeben musst, und wenn die Richterin dann sagt: "Ich möchte die Aufnahme hören." Dann darfst du sie erst zeigen, sonnst wird sie nicht anerkannt.
(Eine Abschrift bedeutet du schreibst die Aufnahme ab, aber ich denke das weißt du^^) Viel Glück!
Besprich das mit einem guten Anwalt.
Grundsätzlich bezweifle, dass du mit den Aufnahmen weit kommen wirst, man kann dir immer unterstellen, Suggestivfragen verwendet oder sonstwie auf deine Tochter eingewirkt zu haben. Ein Gutachten wäre da der bessere Weg.
Gib das erstmal der Staatsanwaltschaft statt dem Gericht das muss vor dem Gerichtsverfahren geprüft werden.
Das wird als Beweis nicht anerkannt und kann nach hinten losgehen. Lass das lieber. Wenn Du sowas nachweisen willst, dann nur mit einem Gutachten.
Allerdings würde ich Dir auch davon abraten. Jegliche Aggression gegen die Mutter, und das würde als Angriff gewertet, wird Dir negativ ausgelegt.
Halt lieber die Füße still und warte, bis Dein Kind seine eigene Meinung hat.
Klar. Aber aber der Richter wird sowas sehr wahrscheinlich nicht anerkennen, weil die Fragen z. B. suggestiv sein könnten oder weil das Kind loyal dem Vater gegenüber ist und das sagt, was er hören will etc. etc. Es ist einfach keine neutrale Aufnahme und daher relativ wertlos.
Im Gegenteil: Das kann dem Vater so ausgelegt werden, daß er das Kind gegen die Mutter aufhetzt.
du übertreibst abgesehen davvon müsste sich das eh ein psychologe ankucken.
Achja ein psychologisches Gutachten würde wahrscheinlich mehr sinn machen.
Für Beweismittel einer Straftat kann sowas von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden.