Reisen ohne Ausweis in die Schweiz?

10 Antworten

Falls ihr alter Ausweis oder Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, könntet ihr auch auf Risiko gehen. Das heißt, mit Pech werdet ihr an der Grenze zurückgewiesen. Ich lese nämlich gerade auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes Folgendes:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit einem Jahr abgelaufen sein. Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist. Daher wird empfohlen, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört vermute ich, dass man sogar einen Reisepass braucht.


peterobm  16.11.2017, 16:11

Irrtum - für die Schweiz reicht der Perso voll aus. 

Folgendes sagt das Auswärtige Amt über eine Einreise deutscher Staatsbürger in die Schweiz(also mit folgenden Dokumenten möglich)

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Krankenkassenkarte und/oder Schülerausweis sind keine gültigen Reisedokumente. Gibt da noch den vorläufigen Reisepass. Kostet glaube ich 26€ & kann man direkt mitnehmen


exxonvaldez  16.11.2017, 16:12

Lies dir die Frage nochmal durch!

Den Perso kann sie nicht beantragen
wieso das? es gibt auch den Vorläufigen - ab zum Amt - gleich morgen - Passbilder nicht vergessen


TreudoofeTomate  16.11.2017, 16:09

Sie braucht noch einen Kinderausweis und scheinbar bekommt sie dazu nicht die erforderlichen Unterlagen zusammen.

TreudoofeTomate  16.11.2017, 16:20
@peterobm

Doch Kinderausweis !

Personalausweis

Der Personalausweis ist die einfachste Möglichkeit, sich auszuweisen. Die Kunststoffkarte ist wasserfest und passt aufgrund des Kreditkartenformats in jeden Geldbeutel.

Das Personalausweisgesetz (PAuswG) besagt, dass jeder deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss. Dieser muss aber nicht immer mitgeführt werden, wenngleich das durch das kompakte Format des Personalausweises relativ leicht gemacht wird.
Seit 2007 werden auch für Kinder ab 0 Jahren Personalausweise ausgestellt. Bei unter 16 Jahre alten Personen ist dafür das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn nur ein Erziehungsberechtigter aufs Amt geht, braucht man für den anderen eine Vollmacht, die man meist vorab herunterladen, drucken und ausfüllen kann.

Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, gilt aber nur für 6 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Ist die Person über 24 Jahre alt, verlängert sich der Gültigkeitszeitraum auf 10 Jahre, dafür kostet er aber 28,80 Euro. Bei einem Wohnungswechsel wird die neue Adresse mit Hilfe eines beschrifteten Aufklebers auf der Rückseite angegeben, man benötigt also keinen neuen Personalausweis. Bei einer Neuausstellung muss man auf den Personalausweis zwischen zwei und vier Wochen warten.

Im Notfall bekommt man auch einen sogenannten „vorläufigen Personalausweis“. Dieser wird nur ausgestellt, wenn u.a. überraschend eine Reise ansteht (z.B. wegen eines Trauerfalls im Ausland) und der Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und wenn man keinen Reisepass besitzt. Der vorläufige Personalausweis ist nur bis zum Ende der Reise, maximal aber 3 Monate gültig. Er kostet 10 Euro. Sparen kann man sich mit dem vorläufigen Personalausweis nichts, denn bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises wird zwingend auch ein normaler Personalausweis in Auftrag gegeben. Der Vorteil des vorläufigen Personalausweises liegt darin, dass er „sofort“ vom Einwohnermeldeamt angefertigt wird.