Ist eine Abtreibung in meinem Fall aus islamischer Sicht gerechtfertigt?

4 Antworten

Eine gescheiterte Partnerschaft ist kein Argument für eine Abtreibung. Selbst wenn du dich von dem Vater des Kindes trennst - was dein gutes Recht ist - ist der Vater unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht ist unabhängig davon, in welchem Land du dich mit dem Kind aufhältst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich habe Religionspädagogik studiert.

FloraFinia17  27.08.2023, 19:19
Eine gescheiterte Partnerschaft ist kein Argument für eine Abtreibung. 

Das hat niemand außer der FS zu entscheiden.

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Da es ein persönlicher Fall ist, wende dich lieber an einem sheikh.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Am lernen.

Aus islamische Sicht ist es wahrscheinlich nicht erlaubt.

Aus Deiner Sicht auf jeden Fall. Ich würde dir raten es unauffällig und ohne irgendjemand zu informieren, so schnell es geht machen. Du musst vor noch mit Pro Familia sprechen. Aber die sind neutral.

Zum Thema Abtreibung im Islam:

Zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren im Islam verschiedene Haltungen und je nach Länge der Schwangerschaft wird deren vorzeitige Beendigung unterschiedlich beurteilt.[101] Grundlage dafür bildet die koranische Beschreibung der Embryogenese, der zufolge sich die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen untergliedert (Sure 23:12–14). In Hadithen ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauert. Danach empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung vieler Gelehrter darf deshalb eine Schwangerschaft in ihrer frühen Phase bei körperlichem oder seelischem Leiden der Schwangeren abgebrochen werden. 1990 wurde darüber hinaus bei pathologischem PND-Befund, d. h. bei erwartbaren Behinderungen des Embryos, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch den Eltern überantwortet.[102] Einige muslimische Gelehrte stufen die frühe Entfernung der Leibesfrucht aber immer noch als schwere Sünde ein, da sie die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachten, der von Gott anvertraut und damit unantastbar sei. Seit den 1990er Jahren wird verstärkt der rechtliche Status von Abtreibungen nach Vergewaltigungen diskutiert. Während allgemein die Tendenz besteht, das aus einer Vergewaltigung hervorgegangene Kind zu schützen, mit dem Argument, dass dieses keine Schuld an dem Verbrechen trägt, hat 1999 der Mufti von Jerusalem Ikrima Sa'id Sabri Abtreibungen nach systematischen Vergewaltigungen im Kosovokrieg erlaubt.[103] Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 120. Tag gilt allgemein als verboten, es sei denn, die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Islam