Ist eine Abtreibung in meinem Fall aus islamischer Sicht gerechtfertigt?
Zu meiner Situation:
Ich bin 25 Jahre alt, mein „Mann“ ist 30. Wir haben uns kennengelernt, als ich 20 war und sind nun seit knapp 2 Jahren verheiratet (nein, es war keine Zwangsehe, wir haben uns über Freunde kennengelernt und sind beide muslimischen Glaubens). Da ich noch studiere und er ein eigenes Unternehmen hat, mit dem er gut verdient, sorgt er sich um alles Finanzielle (Wohnung etc.).
Seit einiger Zeit fiel mir auf, dass er mir gegenüber immer distanzierter wurde, machte mir allerdings keine großen Gedanken und schob es auf den Stress auf seiner Arbeit. Er war/ist auch nicht mehr so liebevoll zu mir wie zu Beginn, als ich ihn kennengelernt habe bzw. wir frisch verheiratet waren.
Nun hat es sich herausgestellt, dass er mich schon länger mit seiner Mitarbeiterin betrügt (auch auf physischer Ebene, nicht „nur“ durch Chats o. ä.).
Ich kann mir nicht vorstellen, mit jemandem wie ihm weiterhin verheiratet zu sein, da ich jegliches Vertrauen zu ihm verloren habe. Das Problem ist aber, dass ich von ihm schwanger bin (er weiß davon noch nichts, ich wollte ihn damit überraschen).
Ich habe nicht die finanziellen Mittel, mich um ein Baby zu sorgen, meine Familie lebt in einem anderen Land und kann auch nicht ohne Weiteres zu mir ziehen/reisen und ich wegen der Uni ebenso wenig. Seine Familie, die ich - bevor ich das mit seiner Affäre herausgefunden habe - zuvor in Betracht gezogen hatte, kommt nun für mich nicht mehr in Frage, ich möchte weder mit ihm noch mit seiner Familie irgendetwas zu tun haben. Ich kann es meinem Kind einfach nicht antun, dass es jemanden wie ihn als Vater hat, so irrational in Bezug auf meine Religion das von mir klingt. Was soll ich tun? Kann man eine Abtreibung in meinem Fall aus islamischer Sicht rechtfertigen?
4 Antworten
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Eine gescheiterte Partnerschaft ist kein Argument für eine Abtreibung. Selbst wenn du dich von dem Vater des Kindes trennst - was dein gutes Recht ist - ist der Vater unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht ist unabhängig davon, in welchem Land du dich mit dem Kind aufhältst.
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Da es ein persönlicher Fall ist, wende dich lieber an einem sheikh.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aus islamische Sicht ist es wahrscheinlich nicht erlaubt.
Aus Deiner Sicht auf jeden Fall. Ich würde dir raten es unauffällig und ohne irgendjemand zu informieren, so schnell es geht machen. Du musst vor noch mit Pro Familia sprechen. Aber die sind neutral.
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Zum Thema Abtreibung im Islam:
Zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren im Islam verschiedene Haltungen und je nach Länge der Schwangerschaft wird deren vorzeitige Beendigung unterschiedlich beurteilt.[101] Grundlage dafür bildet die koranische Beschreibung der Embryogenese, der zufolge sich die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen untergliedert (Sure 23:12–14). In Hadithen ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauert. Danach empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung vieler Gelehrter darf deshalb eine Schwangerschaft in ihrer frühen Phase bei körperlichem oder seelischem Leiden der Schwangeren abgebrochen werden. 1990 wurde darüber hinaus bei pathologischem PND-Befund, d. h. bei erwartbaren Behinderungen des Embryos, die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch den Eltern überantwortet.[102] Einige muslimische Gelehrte stufen die frühe Entfernung der Leibesfrucht aber immer noch als schwere Sünde ein, da sie die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachten, der von Gott anvertraut und damit unantastbar sei. Seit den 1990er Jahren wird verstärkt der rechtliche Status von Abtreibungen nach Vergewaltigungen diskutiert. Während allgemein die Tendenz besteht, das aus einer Vergewaltigung hervorgegangene Kind zu schützen, mit dem Argument, dass dieses keine Schuld an dem Verbrechen trägt, hat 1999 der Mufti von Jerusalem Ikrima Sa'id Sabri Abtreibungen nach systematischen Vergewaltigungen im Kosovokrieg erlaubt.[103] Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 120. Tag gilt allgemein als verboten, es sei denn, die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Islam
Das hat niemand außer der FS zu entscheiden.