EheVertrag ungültig machen?

10 Antworten

Es zählt immer und ausschließlich nur die deutsche Gesetzlage, sofern sie nun hier wohnt und lebt.

D.h eine Ehevertrag mit irgendwelchen Klauseln, die ein Iman verfasst hat ist per se in Deutschland nichtig und ungültig.

Das Deutsche Recht kommt immer vor Gott oder Allah selbst! Das sind nur Hobbiestatisten.

Darüber hinaus sollte sie überhaupt prüfen lassen, ob die Ehe an sich nach deutschen Recht gültig ist.

Scheiden lassen (falls die Ehe gültig ist) kann sie sich sowieso einseitig. Hierzu benötigt es weder die Zustimmung der Familie, noch des Ehemanns.


Germaghribiya  20.08.2023, 08:07

Mit dem letzten Abschnitt liegst du leider nicht richtig. Und was hier gar nicht anerkannt wird, kann hier auch nicht geschieden werden. Sollte auch dir einleuchten...

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Pausenraum  20.08.2023, 08:27
@Germaghribiya

Doch man kann sich einseitig scheiden lassen. Dann verlängert sich das Trennungsjahr auf drei Jahre. Ihre Ehe ist hier aber nicht gültig.

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Guardianangel1  20.08.2023, 10:37
@Germaghribiya

Aber es ist auch nicht gültig hier. Hier gilt sie als unverheiratet.

Was sind das für Imame, die 15 jährige verheiraten und Scheidung vertraglich ausschliessen?

Da bestätigt sich wieder, der Islam gemacht von Männern für Männer.

Arme Muslimas.

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Pausenraum  20.08.2023, 08:08

Das stimmt so nicht ganz. Ausländische Eheverträge gelten in Deutschland auch, wobei ihrer wohl sittenwidrig wäre. Aber pauschal stimmt es nicht, dass Eheverträge, die ein Iman verfasst hat, ungültig sind.

Sie ist aber jünger als 15 verheiratet worden. Damit ist ihre Ehe hier sowieso keine.

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wolfman74  20.08.2023, 08:22
@Pausenraum

Das eine Ehevertrag pauschal ungültig ist, habe ich auch nicht geschrieben. Es geht hier um einen Ehevertrag mit Klauseln wie ' sie darf sich nicht scheiden lassen.'

Das ist nichtig bei unserer Rechtslage. Egal, wer da unterschreibt.

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In Deutschland gelten die deutschen Gesetze. Zudem dürfen Frauen auch aus islamischer Sicht nicht zur Heirat gezwungen werden und haben auch die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen - wenn auch nicht so einfach wie Männer:

5138 - ... Ḫansā’ Bint Ḫidām Al-Ansāryya653 berichtete, dass sie als Ṯayyib654 von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig.

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 368)

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Alles Gute!

Hmm. Ich vermute, die Ehe ist in Deutschland gar nicht anerkannt, kann also auch nicht geschieden werden, da sie gar nicht existiert.


Onesimus  20.08.2023, 07:37

Die Frage ist, was passiert, wenn sie hier heiraten möchte und angibt, im Libanon verheiratet worden zu sein. Dann könnte es schwierig werden.

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Easygoing775  20.08.2023, 08:05
@Onesimus

Wenn die Ehe in DE standesamtlich nicht anerkannt ist, gilt das Maedel in DE als ledig und kann jederzeit standesamtlich heiraten. Wie es bei einer erneuten islamischen Ehe aussieht - keine Ahnung.

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Pausenraum  20.08.2023, 08:05
@Onesimus

Nein, ihre Ehe ist in Deutschland gar nicht gültig. Nach unserem Recht ist sie ledig.

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Germaghribiya  20.08.2023, 08:09
@Onesimus

Oft verlangen Standesämter Ehefähigkeitszeugnisse aus dem Ursprungsland, eben um zu erfahren, ob jemand dort schon verheiratet ist oder nicht. Und das wäre auch nur korrekt so.

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Guardianangel1  20.08.2023, 11:14
@Onesimus

Nein, ist kein Problem. Wenn sie hier standesamtlich heiratet, interessiert die islamische Hochzeit aus dem Libanon nicht.

Sie wird doch nicht nochmal islamisch heiraten wollen, nachdem ihr so übel mitgespielt wurde, von islamischen Geistlichen.

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Aber natürlich, weil so ein Steinzeitlicher Vertrag in Deutschland absolut nichtssagend ist.

Scheidung einreichen und fertig.


Etteroi 
Beitragsersteller
 20.08.2023, 07:16

Der Vertrag wurde aber im Libanon von einem Imam gemacht

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grisu2101  20.08.2023, 07:38
@Etteroi

Also nun mal im Ernst !! Wir sind hier in Deutschland, und da gilt so ein Unfug nicht. Hier gelten zum Glück deutsche Gesetze !!

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Umweltfreund753  20.08.2023, 08:14
@Etteroi

Der ist auf dieser Grundlage ungültig weil die Scheidung mit Grund islamisch erlaubt ist

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RealChrist  20.08.2023, 10:38
@Etteroi

Das ändert aber nichts daran, dass hier in Deutschland ausschließlich deutsches Recht gilt.

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