Ist ein Taxifahrer verpflichtet es bei seiner Zentrale zu melden, wenn der Gast einen Gegenstand wie zum Beispiel seine Bankkarte im Taxi vergisst?
Frage steht im Titel, evtl Rechtslage?
8 Antworten
Wie jede andere Person unterliegen aber auch Taxifahrer der Gesetzgebung nach § 246 StGB.
Unterschlagung: Strafbare Zueignung fremder SachenFundunterschlagung bezieht sich auf Fälle, in denen eine Person einen Gegenstand, beispielsweise ein Portemonnaie, findet. Ab einem Wert von 10 Euro besteht eine Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht. Steckt der Finder die Geldbörse also in der Absicht ein, sie zu behalten, macht er sich der (Fund-)Unterschlagung schuldig.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Hi Leute,
(poste es auch nochmal als extra Frage, aber ich habe dies hier auch zu erst gefunden.)
Kleine Frage, da hier sehr ausführliche Antworten stehen und ich in einer anlehnenden Situation bin.
Ich habe mein Handy im Taxi vergessen/verloren.
Die Zentrale wusste nichts, aber die Taxifahrerin hat mich privat angerufen, gesagt sie hätte es gefunden und gerade so noch vor 'nem anderen Fahrgast, der es hatte mitgehen lassen wollen, gerettet und verlangt 15 € jetzt von mir, egal ob ich es selber abhole oder nicht (wahrscheinlich wirds dann sogar mehr). Sie ist gerade nicht im Dienst, hat frei, laut ihrer Aussage.
Allerdings ist neben dem Betrag und der Unwissenheit der Zentrale auch noch was Weiteres seltsam. Sie behauptet, sie hätte rechtlich nicht ans Telefon gehen können, als ich es angerufen habe. (So kurz nach 21:00)
Allerdings habe ich von meiner Handynummer um 23:37 einen Anruf (Festnetz) bekommen, der allerdings so kurz klingelte, dass ich ihn nicht annehmen konnte. Aber den Anruf kann ich nachweisen, genauso wie (theoretisch mit meinem Handy, die Fahrt im Taxi, sowie den folgenden Einkauf bei Rewe.)
Da ich aber gerade meinen 2 Wochen-Einkauf + Geschenke für die runden Geburtstage meiner Omis, sowie Reparaturwerkzeug+Ersatzteile fürs Fahrrad gekauft habe, habe ich kaum Geld. Zumal ich einen Einwilligungsvorbehalt habe, sowie nur Auszahlungen mit Bargeldchecks meiner gesetzlichen Betreuerin bekomme. ((Bin bereits finanziell auf die Schnauze gefallen.) Ich habe zwar eine Sparkassette, deren Schlüssel ich aber bewusst abgegeben habe. Ich könnte morgen darauf zugreifen, da Termin mit meiner Betreuerin. Allerdings spare ich auf meinen Führerschein und brauche jeden Penny) + Erwerbsunfähig aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen momentan.
Zumal ich ein seltsames Gefühl bei der Sache habe, und das letzte Mal, als ich es ignoriert habe, bin ich in die Schuldenfalle getappt, in der ich jetzt noch sitze.
Eventuell kann mir ja jemand sagen, wie in diesem Fall die rechtliche Lage ist.
LG Kalani10
fundsachen MÜSSEN gemeldet und entsprechend abgegeben werden sonst ist es fundunterschlagung und das wäre eine straftat
ich habe mein Handy im Taxi vergessen habe die Zentrale angerufen und die Handynummer vom Fahrer bekommen und habe ihm jetzt 2 Tage Chance gegeben es mir zu überreichen durch Google Maps habe ich gesehen das er immer in meinem Bereich rumfährt . Aber er auch auf keine sms oder anrufe reagiert immer wenn ich anrufe heißt es... ohh das habe ich vergessen ... ich bin jetzt soweit das ich im Taxi Zentralbüro anrufe und mir die Daten geben Lasse und eine Unterschlagungsanzeige schalten werde.... oder was sagt ihr ..
Laut Gesetz muß man Fundsachen ab 10 Euro ( Fiktiv- ) Wert im mindesten Fall der Polizei oder dem regionalen Fundbüro zuführen , oder halt ggf. erst mal der Betriebszentrale ( in diesem Fall ) .
Dieser fiktive Wert ( 10 Euro ) wäre in der bisherigen Gebührenstellung für Ersatzkarten durch einige Banken durchaus gegeben , auch wenn der BGH diese Gebührenerhebungen bereits mehrfach als unzulässig betrachtet hatte .
Bei Taxiunternehmungen kommt es in dieser Frage auf dahingehend evtl. in Arbeitsvertrag oder Unternehmerverträgen enthaltene Verhaltensklauseln gegenüber Fundsachen von Fahrgästen im Fahrzeug an .