Antwort
Laut Gesetz muß man Fundsachen ab 10 Euro ( Fiktiv- ) Wert im mindesten Fall der Polizei oder dem regionalen Fundbüro zuführen , oder halt ggf. erst mal der Betriebszentrale ( in diesem Fall ) .
Dieser fiktive Wert ( 10 Euro ) wäre in der bisherigen Gebührenstellung für Ersatzkarten durch einige Banken durchaus gegeben , auch wenn der BGH diese Gebührenerhebungen bereits mehrfach als unzulässig betrachtet hatte .
Bei Taxiunternehmungen kommt es in dieser Frage auf dahingehend evtl. in Arbeitsvertrag oder Unternehmerverträgen enthaltene Verhaltensklauseln gegenüber Fundsachen von Fahrgästen im Fahrzeug an .