Ist ein Aufhebungsvertrag vor der Rente sinnvoll?
Ich bin seit 15 Monaten im Krankenschein und habe nun mit 65 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragt. Der Rentenantrag ist auf den 01.03.2025 datiert. Beim Arbeitgeber ist noch Urlaub von 51 Tagen angehäuft.
Meine Frage: Kündige ich zum 01.03.2025 bei meinem Arbeitgeber und bitte, im Vorfeld den Urlaub nehmen zu können oder beantrage ich einen Aufhebungsvertrag mit der möglichen Option einer Abfindung?
5 Antworten
Ich würde solange weiter arbeiten bist du weisst wann deine Rente erstmalig gezahlt wird. Die Bearbeitungsfrist beim Erstantrag kann bis zu 6 Monaten dauern!
Eine Abfindung steht Dir auch bei einem Aufhebungsvertrag nicht zu. Weiß aber auch nicht wie es sich beim Renteneintritt verhält.
Da solltest Du Dir mal gründlich einen Schlachtplan schmieden und recherchieren was das Zeug hält, dass Dir nicht ne Menge Kohle durch die Lappen geht.
Nicht dass Dein Arbeitgeber Dich noch gepflegt übern Tisch zieht.
Du machst am gar nichts von beiden, sondern gehst ganz normal in die Rente!
Der Arbeitsvertrag endet in der Regel immer an dem Tag, an welchem Du das erste Mal eine Rentenzahlung erhältst.
e ich einen Aufhebungsvertrag mit der möglichen Option einer Abfindung?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abfindung.
Bei Eintritt des Rentenalters / bzw. bei Erwerbsunfähigkeit wird kein Arbeitgeber eine Abfindung zahlen / anbieten. Warum auch?
Die erste Frage wäre ja: bekommst du überhaupt eine Abfindung? Hat dir dein Arbeitgeber eine Abfindung angeboten? Allerdings wird die Abfindung nicht sehr hoch ausfallen. Warum auch, mehr als deinen restlichen Urlaub muss der Arbeitgeber dir ja eh nicht mehr bezahlen.
Wenn du rechtzeitig kündigst hast du auf jeden Fall Anspruch darauf den gesetzlichen Mindesturlaub nehmen zu können. Wenn du noch etwas weiter krank bist brauchst du also wahrscheinlich gar nicht mehr zurück zur Arbeit.