Kündigen aber Urlaub gebucht?
Folgendes Problem; schon seit längerer Zeit fühle ich mich an meinem aktuellen Arbeitsplatz absolut nicht mehr wohl. Das liegt vor allem an unfairen Arbeitsbedingungen, da ich quasi gemobbt werde und das sogar schriftlich beweisen kann aber meine Chefin eben genauso mit macht dabei, möchte nicht weiter auf Details eingehen, Betriebsrat haben wir keinen.
Ich möchte mich gerne woanders bewerben und einfach nur weg da. Jedoch habe ich in drei Wochen eine Woche Urlaub und dann Ende September nochmal zwei, wo ich auch schon Urlaub gebucht habe. Wenn ich jetzt also einen neuen Job finde, wie verfahre ich mit dem Urlaub, da ich diesen jeweils unbedingt behalten will?
Kündige ich da jetzt oder mache einen Aufhebungsvertrag und was passiert mit dem Urlaub dann? Eventuell gibt der neue Arbeitgeber ihn mir ja sogar aber ich kenne mich damit leider null aus. Ist meine erste Kündigung. Kann jemand helfen?
2 Antworten
Wenn du einen neuen Job findest, kannst du entweder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit deinem aktuellen Arbeitgeber abschließen. In beiden Fällen solltest du darauf achten, dass in der Vereinbarung festgehalten wird, dass dir dein Resturlaub ausbezahlt wird. Falls du den Resturlaub behalten möchtest, könntest du auch versuchen, mit deinem neuen Arbeitgeber zu verhandeln, ob er dir die Möglichkeit gibt, den bereits geplanten Urlaub zu nehmen.
Es ist wichtig, dass du dich vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag über deine Rechte und Pflichten informierst. Du könntest auch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft um Rat fragen, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.
Da bin ich mir nicht sicher, kommt aber glaub ich auch auf das Unternehmen an.
Wenn Du länger in diesem Kalenderjahr als 6 Monate bei dem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt warst / bist, bleibt Die der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch = 24 Werktage (Mo-Sa) = 4 Wochen erhalten.
Solltest Du vertraglich einen höheren Urlaubsanspruch kommt es auf die vertragliche Regelung an in wieweit der höhere Anspruch ggf. gekürzt wird.
Danke erstmal. Ich möchte die drei Wochen unbedingt so als Urlaub genau da behalten. Kann ich das in dem Aufhebungsvertrag oder der Kündigung aber so festhalten lassen?