Ist diese Frage richtig?

5 Antworten

Von Experte Udavu bestätigt

Nein, die Aussage ist falsch. Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen danach zu richten, was im Grundgesetz und in anderen geltenden Gesetzen festgelegt ist. Sie sind nicht verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen nach Meinungsumfragen zu richten.

Die Bundestagsabgeordneten sind gewählte Vertreter des Volkes und haben die Aufgabe, im Rahmen der geltenden Gesetze und Verfassung die Interessen ihrer Wähler und des Gesamtstaates zu vertreten. Sie sollten jedoch auch die Meinungen und Interessen anderer Bevölkerungsgruppen berücksichtigen und sich um eine möglichst breite Zustimmung für ihre Entscheidungen bemühen. Meinungsumfragen können dabei eine wichtige Informationsquelle sein, aber sie sind keine verbindliche Vorgabe für die Entscheidungen der Bundestagsabgeordneten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Studium in der Wirtschaftsinformatik

Wo ist das die Frage? Das war eine Aussage und diese Aussage ist falsch.

Das ist falsch.

Artikel 38, GG

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Fragen sind immer richtig, nur die Antworten sind es nicht immer.

Die Abgeordneten sollen bei ihren Entscheidungen von ihrem Gewissen sich lenken lassen, demgegenüber allerdings besteht in den Parteien, bei wichtigen Entscheidungen, der Fraktionszwang, der diese Grundregel mit dem Gewissen, allerdings einen Riegel vorschiebt.

https://www.tagesschau.de/inland/fraktionszwang104.html

Nein, denn es ist keine Frage.

Darüberhinaus ist die Aussage auch inhaltlich nicht richtig.