Das von dir beschriebene Überholen am Einfädelungsstreifen ist zwar im Gesetz nicht direkt als verboten benannt, jedoch entsteht daraus eine große (und unnötige) Unfallgefahr, womit es quasi nach § 1 StVO unzulässig ist. Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer berechtigt nie zu eigenem Fehlverhalten und gefährlichen Fahrmanövern. Bitte fahre daher hinter dem langsam fahrenden Fahrzeug auf.

Wenn ich in einer solchen Situation bin, halte ich schon von Beginn der Auffahrt an einen so großen Abstand zu langsam fahrenden Fahrzeugen ein, dass ich ausreichend Weg zum Beschleunigen habe. So muss ich dann nicht auch mit zu niedriger Geschwindigkeit auffahren. Vorausschauendes Fahren ist hier sehr hilfreich.

Etwas Anderes ist es allerdings, wenn sich das langsame Fahrzeug schon zu Beginn des Einfädelungsstreifens auf einem durchgehenden Fahrstreifen einordnet. Wenn der Einfädelungsstreifen dann noch zum Beschleunigen ausreicht, darfst du an dem anderen Fahrzeug vorbeifahren und mit ausreichend Sicherheitsabstand vor ihm auffahren. Hierbei handelt es sich nicht um ein Überholen auf der rechten Seite.

§ 7a Abs. 2 StVO:

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
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