Selbstständiges Gewerbe auf “Testphase” ohne Anmeldung?
Guten Tag,
stimmt es das wenn ich ein Gewerbe bzw als Freelancer nur vorläufig es probieren möchte mich nicht direkt anmelden muss beim Amt (Gewerbeanmeldung)? Würde mich auf Antworten freuen
3 Antworten
Es gibt eine Kleingewerbe-Regelung, wenn der Jahresgewinn unter € 14000,- ist
Man kann dann auch Umsatzsteuerfrei arbeiten.
Kleingewerbe werden i.d.R von Leuten angemeldet, die testen möchten oder am Anfang in sehr kleinem Umfang arbeiten
Nein, das stimmt nicht.
Gemäß 14 GewO bist du verpflichtet, das Gewerbe anzuzeigen, sobald du beginnst (= erste Werbung). Testphase, Freibeträge oder Mindestmengen kennt das Gewerberecht nicht. Wenn sich deine Erwartungen nicht erfüllen, kannst du das Gewerbe ja wieder abmelden.
Nein. Sobald du mit einer Gewinnabsicht handelst, agierst du gewerblich und hast das entsprechend anzuzeigen / anzumelden.
Eine "Probierphase" gibt es nicht, genauso wenig wie Freibeträge. Wäre ja auch unnötig, das Gewerbe kann schließlich innerhalb von 5 Minuten wieder abgemeldet werden, wenn es nicht läuft. Das ist dann deine "Probierphase" .