Selbstständiges Gewerbe auf “Testphase” ohne Anmeldung?

3 Antworten

Nein, das stimmt nicht.

Gemäß 14 GewO bist du verpflichtet, das Gewerbe anzuzeigen, sobald du beginnst (= erste Werbung). Testphase, Freibeträge oder Mindestmengen kennt das Gewerberecht nicht. Wenn sich deine Erwartungen nicht erfüllen, kannst du das Gewerbe ja wieder abmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt eine Kleingewerbe-Regelung, wenn der Jahresgewinn unter € 14000,- ist

Man kann dann auch Umsatzsteuerfrei arbeiten.

Kleingewerbe werden i.d.R von Leuten angemeldet, die testen möchten oder am Anfang in sehr kleinem Umfang arbeiten

Nein. Sobald du mit einer Gewinnabsicht handelst, agierst du gewerblich und hast das entsprechend anzuzeigen / anzumelden.

Eine "Probierphase" gibt es nicht, genauso wenig wie Freibeträge. Wäre ja auch unnötig, das Gewerbe kann schließlich innerhalb von 5 Minuten wieder abgemeldet werden, wenn es nicht läuft. Das ist dann deine "Probierphase" .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter