Bestätigung der Gewerbeanzeige = Gewerbeschein?
Servus Leute,
habe letzten freitag ein gewerbe online geöffnet.Habe heute Morgen 2 nachrichten per email bekommen.Auf dem einen steht bestätigung der gewerbeanzeige und auf dem anderen war ein Pin für ein Link wo ich mein Dokument runtergeladen habe.
Habs runtergeladen und es waren 5 Seiten.Bei dem ersten ist das der Gewerbe anmeldebigen was bereits beschriftet ist ( per maschine).
Und weiter unten ist dann eine Nachricht von der Berarbeiterin wo sie schreibt :
Sehr geehrter ....
Anliegend übersende ich ihnen ihre Bestätigung zur Gewerbe anmeldung.
3 Antworten
ja, passt. Ein wirklich so auch genannter Gewerbeschein ist selten -- es gibt z.B. einen Reisegewerbeschein für Marktleute.
Es gibt weder einen Gewerbeschein noch einen Reisegewerbeschein. Es gibt nur die Bestätigung einer Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) oder einer Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).
Es gibt gar keinen Gewerbeschein. Das ist Umgangssprache. Damit ist in der Regel die Bestätigung einer Gewerbeanzeige gemeint. Demzufolge hast du alle bekommen, was es gibt.
....denke, das dir der Gewerbeschein noch zugeschickt wird, per Post.
Ich hab ihr geschrieben sie meinte das wöre die Bestätigung der Gewerbeanzeige.Und ich bekomme auch nix mehr meinte sie mir als antwort auf meine email frage.
Nein. Da kommt maximal ein Schmierzettel auf dem auch Gewerbeanmeldung draufsteht.