Ist das neue Vanmoof S3 Pedelec legal ohne Führerschein?


09.05.2020, 23:34

Hinzufügen möchte ich aber noch sagen, dass trotz des Boostes die 25 Km/h Grenze nicht überschritten wird.

4 Antworten

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Ja, das VanMoof S3 ist auch ohne Führerschein zulässig!

Ich würde dir aber immer raten, einen Helm zu tragen, bei 25 km/h kannst Du von einem Sturz schwere Verletzungen mitnehmen.

Sternchen wär ein Träumchen! :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaube es kommt auf die Geschwindigkeit an. Da es die 25kmh nicht übersteigt darf jeder damit fahren. Hab sowieso noch nie davon gehört dass man für solche Fahrräder irgend eine Art von Führerschein braucht. Solange es keine Straßen Zulassung hat oder brauch, brauchst du auch keinen Führerschein dafür. Also alles ohne Nummernschild darf eigentlich von jedem gefahren werden.


RedPanther  10.05.2020, 09:18
Ich glaube es kommt auf die Geschwindigkeit an.

Im entsprechenden §1 (3) StVG heißt es auch "Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW" als Voraussetzung dafür, dass es als Fahrrad gewertet wird. Ein E-Bike, das dauerhaft 300 W leistet, ist also rechtlich schon kein Fahrrad mehr, sondern ein Kleinkraftrad.

Ebenfalls ist definiert, dass der Motor bei einem Fahrrad nur beim Treten unterstützt, also nicht antreibt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Auch ein Zweirad mit 250 W ist ein Leichtkraftrad, wenn es unabhängig vom Pedaltritt angetrieben wird.

Alles über 25 km/h ist dann schon ein Kleinkraftrad (= 45er Roller).

Leichtkrafträder und Kleinkrafträder brauchen Versicherungskennzeichen, haben Helmpflicht usw.

Also alles ohne Nummernschild darf eigentlich von jedem gefahren werden.

Nach dieser Aussage könnte ich das Nummernschild von meinem Auto abnehmen und mein Kind damit zum Einkaufen schicken ;) Sagen wir lieber: Alles, was kein Nummernschild braucht, darf von jedem gefahren werden^^

Nun, im §1 (3) StVG steht (Hervorhebung durch mich):

(3) 1 Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, [...]
Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

So, wenn der Boost an dem Rad nur kurzzeitig wirkt und automatisch wieder abgeschaltet wird, ist das ja wohl keine Dauerleistung. Also hat dein Gefährt wohl die 250 W als Nenndauerleistung und ist dementsprechend kein Kfz, sondern ein Fahrrad.

Für Fahrräder gibt es kein Mindestalter und man benötigt keine Fahrerlaubnis.

(Ich weise darauf hin, dass ich kein Jurist bin, sondern nur logisch überlege)

Vielleicht wird hier eine Gesetzeslücke kreativ ausgelegt. Auch andere Pedelecs leisten kurzzeitig durchaus mehr als die 250W, im Gesetz steht glaube ich so was wie "mittlere Leistung".