ist das Grob fahrlässig vom Händler?

3 Antworten

Dass der äußerste Rand der Bremsscheibe durch den Rost brüchig wird, ist ab einem gewissen Alter normal und nicht sicherheitsrelevant. Die Bremsscheibe hat ein sauberes Tragbild. Der Belag hinten ist nahe der Verschleißgrenze. Wenn die Bremsanlage noch gute Bremsergebnisse liefert, ist das alles nicht TÜV-relevant.

Die Bilder geben mir keinen Begründung für das plötzliche Versagen der Bremse. Kann es sein, das bei der Entlüftung der Bremsanlage Mist gemacht wurde? Wenn man plötzlich ins Leere bremst, liegt es meistens am Bremsdruck (Leitung leck) und nicht an den Scheiben / Belegen (es sei denn, die fliegen komplett auseinander).

Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Der Händler hat das Recht, am Vertrag festzuhalten und den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen.

Äußerst fraglich wie das Auto mit den Bremsen die HU bestanden hat.

Mit dem Händler sprechen, weigert er sich dann zum Anwalt.

& ja das ist grob fahrlässig.


matrix791  11.03.2024, 20:21

ichw eiß ja nicht was du siehst- aber ich sehe tatsache fast über 1cm bremsbelag auf den Bildern. die Trägerplatte ist ja nur 2-3 mm dich und auch diese ist super zu sehen auf den Bildern- über die Bremsscheibe kann man Diskutieren ob sie noch die mindestdicke hat. aber das kann man nicht anhand der bilder sehen.

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Tommy59581 
Fragesteller
 11.03.2024, 20:31
@matrix791

ich bin mir eigentlich fast sicher das die Beläge auf dem 2ten bild nicht vorhanden sind, das was du als Bremsbelag erkennst, ist die Trägerplatte. Aber ich bin auch kein Experte, ich lasse mich auf jedenfalls morgen von einer Werkstatt beraten.

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matrix791  11.03.2024, 20:34
@Tommy59581

genua, da ist es am besten zu sehen- das der Belag noch über 1cm ist- das ganze dicke , ist der Belag- auf deinen Bild sieht man sogar noch deutlich die kleinere dünne trägerplatte- die immer ein paar Millimeter kleiner am Rand ist. das sieht sogar fast, wie neue Beläge aus- so dick sind die noch. Auf Bild 1 , ganz unten , ist sogar auch sehr viel Bremsbelag zu sehen.

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HanniManni04  11.03.2024, 20:25

Dann erkläre doch mal bitte, wie das grob fahrlässig (=Schaden billigend in Kauf nehmen) sein soll? Der Händler wird sich immer auf das TÜV Gutachten berufen können. Mit Stammtischparolen zum Community-Experten. Herzlichen Glückwunsch.

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Mmits  11.03.2024, 20:45
@HanniManni04

Der TÜV gibt bei einer HU einen Bericht raus, kein Gutachten.

Der Bericht ist auch nur eine Momentaufnahme.

& es ist grobfahrlässig ein Fahrzeug rauszugehen mit niedriger bremswirkung.

„heute verlor das Bremspedal plötzlich den Druck, und ich konnte nur knapp ein Auffahren verhindern“

das siehst du als nicht grob fahrlässig?

Da es ja nur „Stammtischparolen“ sind ist das auch das Ende der Diskussion :)

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HanniManni04  11.03.2024, 21:28
@Mmits

Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein schulhaftes Unterlassen vorliegt. Der Wagen war beim TÜV und dort wurden sicherheitsrelevante Prüfungen vorgenommen. Der Verkäufer wird sich darauf IMMER berufen können. Kein Richter der Welt wird im Handeln des Händlers eine grobe Fahrlässigkeit sehen. Da kannst Du jeden Juristen dieser Welt fragen.

Ja, die TÜV-Prüfung war eine Momentaufnahme im MOMENT DES KAUF bzw. sogar danach. Soll der Händler jetzt auch noch für alle künftige Defekte und technischen Fehler haftbar gemacht werden????? Es geht bei grober Fahrlässigkeit nicht um die technischen Zusammenhänge, sondern die Verantwortlichkeit derer im juristischen Sinne.

Schmeiß nicht mit Beschuldigungen um Dich, die Du gar nicht verstehst.

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Mmits  11.03.2024, 22:00
@HanniManni04

„Da es ja nur „Stammtischparolen“ sind ist das auch das Ende der Diskussion :)“

Spar dir deine Stammtischparolen.

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Alles nur noch schriftlich abwickeln, denn telefonisch gibt es keine Beweise!

Wie mir die Bremse aussieht sollte dein Fahrzeug ohne jede weitere Reparatur einem Gutachter vorgestellt werden und Strafanzeige gegen den tüv Beamten erstattet werden, denn das hätte er sehen müssen!


HanniManni04  11.03.2024, 20:33

Komm mal runter. Ein Gutachter wird ohne 1.000, - € Vorkasse gar nichts machen. Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung und wird den Gutachter nicht zahlen müssen!

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