ist das Grob fahrlässig vom Händler?
Hallo einmal an alle.
Am 23.02.2024 habe ich bei einem bekannten Autohaus in Wenden, dessen Namen ich lieber nicht nenne, einen BMW 320D xDrive aus dem Jahr 2016 erworben. Das Fahrzeug hatte etwa 114.000 Kilometer auf dem Tacho und machte insgesamt einen sehr guten Eindruck. Inklusive der Gebrauchtwagengarantie habe ich etwas über 20.000€ gezahlt.
Nach dem Kauf des BMWs begannen die Probleme. Mein Verkäufer versicherte mir, dass das Auto am folgenden Montag vom TÜV geprüft würde und ich bald einen Abholtermin erhalten würde. Als ich am Montag den 26.02.2024 anrief, um den aktuellen Stand zu erfahren, wurde ich vertröstet und man versprach mir einen Rückruf, da sich der Termin verschoben hatte. Am 05.03.2024 rief ich erneut an, da ich immer noch keine Informationen erhalten hatte. Mir wurde mitgeteilt, dass das Auto die TÜV-Untersuchung bestanden hatte, aber die Reifen ausgetauscht werden müssten. Ich hatte bereits bei der Besichtigung bemerkt, dass die Reifen abgenutzt und rissig waren und Zweifel daran hatte, dass das Auto den TÜV bestehen würde. Man versicherte mir telefonisch, dass die Reifen ausgetauscht würden, obwohl im TÜV-Bericht nichts dazu vermerkt war.
Nach weiteren Tagen des Wartens wurde ich ungeduldig. Am 07.03.2024 rief ich erneut an, nachdem mir mehrmals ein Rückruf binnen 15 Minuten zugesichert worden war, der jedoch ausblieb. Nach zwei Stunden Wartezeit platzte mir der Kragen. Ich forderte das Auto zur Abholung, da es bereits versichert und angemeldet war. Nach
einer dreistündigen Autofahrt wurde ich freundlich empfangen, erhielt das Auto mit dem Hinweis, dass die abgenutzten Reifen nach Hause geschickt würden, und konnte endlich weiterfahren. Zu diesem Zeitpunkt war mir alles egal, ich war beruflich auf das Auto angewiesen.
Jedoch begannen die Probleme erst richtig: Beim Parken heute verlor das Bremspedal plötzlich den Druck, und ich konnte nur knapp ein Auffahren verhindern, indem ich die Handbremse zog.
Ich stellte fest, dass die vorderen Bremsscheiben stark verschlissen und rostig waren, sogar Teile brachen ab. Auch die hinteren Bremsscheiben und Beläge waren stark abgenutzt auf den Bremsbelegen war nur noch die Trägerplatte der Bremsbelege zu sehen und kein Belag. Ich kontaktierte sofort den Händler, der mich erneut vertröstete und sagte, dass man mich am nächsten Tag zurückrufen würde.
Ich habe Druck gemacht und war am Ende ungeduldig, aber ich kann nicht verstehen, wie ein Auto den TÜV bestehen kann, wenn es nicht verkehrssicher ist! Habe ich eine Chance auf Entschädigung? Ich möchte mir nicht vorstellen, was passieren könnte, wenn die Bremsanlage bei 130 km/h auf der Autobahn versagt."
3 Antworten
Dass der äußerste Rand der Bremsscheibe durch den Rost brüchig wird, ist ab einem gewissen Alter normal und nicht sicherheitsrelevant. Die Bremsscheibe hat ein sauberes Tragbild. Der Belag hinten ist nahe der Verschleißgrenze. Wenn die Bremsanlage noch gute Bremsergebnisse liefert, ist das alles nicht TÜV-relevant.
Die Bilder geben mir keinen Begründung für das plötzliche Versagen der Bremse. Kann es sein, das bei der Entlüftung der Bremsanlage Mist gemacht wurde? Wenn man plötzlich ins Leere bremst, liegt es meistens am Bremsdruck (Leitung leck) und nicht an den Scheiben / Belegen (es sei denn, die fliegen komplett auseinander).
Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Der Händler hat das Recht, am Vertrag festzuhalten und den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen.
Äußerst fraglich wie das Auto mit den Bremsen die HU bestanden hat.
Mit dem Händler sprechen, weigert er sich dann zum Anwalt.
& ja das ist grob fahrlässig.
Der TÜV gibt bei einer HU einen Bericht raus, kein Gutachten.
Der Bericht ist auch nur eine Momentaufnahme.
& es ist grobfahrlässig ein Fahrzeug rauszugehen mit niedriger bremswirkung.
„heute verlor das Bremspedal plötzlich den Druck, und ich konnte nur knapp ein Auffahren verhindern“
das siehst du als nicht grob fahrlässig?
Da es ja nur „Stammtischparolen“ sind ist das auch das Ende der Diskussion :)
Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein schulhaftes Unterlassen vorliegt. Der Wagen war beim TÜV und dort wurden sicherheitsrelevante Prüfungen vorgenommen. Der Verkäufer wird sich darauf IMMER berufen können. Kein Richter der Welt wird im Handeln des Händlers eine grobe Fahrlässigkeit sehen. Da kannst Du jeden Juristen dieser Welt fragen.
Ja, die TÜV-Prüfung war eine Momentaufnahme im MOMENT DES KAUF bzw. sogar danach. Soll der Händler jetzt auch noch für alle künftige Defekte und technischen Fehler haftbar gemacht werden????? Es geht bei grober Fahrlässigkeit nicht um die technischen Zusammenhänge, sondern die Verantwortlichkeit derer im juristischen Sinne.
Schmeiß nicht mit Beschuldigungen um Dich, die Du gar nicht verstehst.
„Da es ja nur „Stammtischparolen“ sind ist das auch das Ende der Diskussion :)“
Spar dir deine Stammtischparolen.
ichw eiß ja nicht was du siehst- aber ich sehe tatsache fast über 1cm bremsbelag auf den Bildern. die Trägerplatte ist ja nur 2-3 mm dich und auch diese ist super zu sehen auf den Bildern- über die Bremsscheibe kann man Diskutieren ob sie noch die mindestdicke hat. aber das kann man nicht anhand der bilder sehen.
ich bin mir eigentlich fast sicher das die Beläge auf dem 2ten bild nicht vorhanden sind, das was du als Bremsbelag erkennst, ist die Trägerplatte. Aber ich bin auch kein Experte, ich lasse mich auf jedenfalls morgen von einer Werkstatt beraten.
genua, da ist es am besten zu sehen- das der Belag noch über 1cm ist- das ganze dicke , ist der Belag- auf deinen Bild sieht man sogar noch deutlich die kleinere dünne trägerplatte- die immer ein paar Millimeter kleiner am Rand ist. das sieht sogar fast, wie neue Beläge aus- so dick sind die noch. Auf Bild 1 , ganz unten , ist sogar auch sehr viel Bremsbelag zu sehen.
Das Dicke ist nicht der Belag sondern die Trägerplatte, das darunter ist der Bremsbelag der anhand des Bildes fast nicht vorhanden aussieht.
So würde der Belag aussehen der noch was dran hat:
Alles nur noch schriftlich abwickeln, denn telefonisch gibt es keine Beweise!
Wie mir die Bremse aussieht sollte dein Fahrzeug ohne jede weitere Reparatur einem Gutachter vorgestellt werden und Strafanzeige gegen den tüv Beamten erstattet werden, denn das hätte er sehen müssen!
Komm mal runter. Ein Gutachter wird ohne 1.000, - € Vorkasse gar nichts machen. Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung und wird den Gutachter nicht zahlen müssen!
Dann erkläre doch mal bitte, wie das grob fahrlässig (=Schaden billigend in Kauf nehmen) sein soll? Der Händler wird sich immer auf das TÜV Gutachten berufen können. Mit Stammtischparolen zum Community-Experten. Herzlichen Glückwunsch.