Ist das Filmen häuslicher Gewalt jedweder Form erlaubt?
Dass man gerade physiche Auseinandersetzungen filmen darf um den wahren Tathergang zu beweisen und den Täter zu überführen ist Konsens - ist dies jedoch auch bei nicht-physischer Gewalt gestattet? Es gibt gerade aus den USA unzählige Videos von Männern, die sich gegen übergriffige Frauen zu wehren versuchen, indem sie ihr Verhalten filmen. Gerade da ja bekannt ist, dass Frauen andere Formen der Gewalt nutzen (auf die gerade heterosexuelle Männer empfindlich reagieren), die jedoch zumeist verbaler Natur ist, müssten solche Übergriffe doch auch genauso hart bestraft werdn wie das Auslassen tendenziell männlicher Aggression an Frauen, oder? Selbst die Folgen erscheinen mir nicht per se harmloser bei der weiblichen Aggression - statt körperlichen Schäden kann das gesamte Leben zusammenbrechen, psychische Schäden entstehen etc., da würde ich ehrlich gesagt immer die Form der Gewalt wählen, gegen die ich mich persnlich besser behaupten kann.
4 Antworten
müssten solche Übergriffe doch auch genauso hart bestraft werdn wie das Auslassen tendenziell männlicher Aggression an Frauen, oder?
Leider nein. Häusliche Gewalt gegenüber Männern gibt es ja angeblich garnicht oder hast du schonmal eine Kampagne oder ähnliches dazu gesehen?
Aber verkauft sich halt auch schlechter in den Medien.
Um was geht es jetzt?
Was schlimmer ist?
Oder um irgendwelche Filmaufnahmen?
Die Frage kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn ich regelmäßig verbaler Gewalt ausgesetzt bin und einen Nachweis brauche, dann versuche ich Beweise zu erheben und nehme eben auf.
Im Strafverfahren gilt, dass Straftäter keinen Anspruch auf Schutz genießen; es darf also alles verwendet werden und zivilrechtlich kann man es notfalls unter Notwehr laufen lassen.
Dann kannst du die Frage wohl doch nachvollziehen ;) Deine Antwort beantwortet sie nämlich. Dass Straftäter keinerlei Schutz genießen, war mir gar nicht bewusst, danke!
Bestraft wird erstmal immer im Rahmen des jeweiligen straftatbestandes. Also zb Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung. Und dann kommt es natürlich auch die konkreten Umstände an
Was das alles mit der Filmerei zu tun hat, verstehe ich nicht
Es geht darum ob der verbale Angriff als Beweis zulässig ist, wenn er gefilmt wurde. Kommt selten vor, ist aber möglich. Auch durch verbale Angriffe entsteht Schaden beim Opfer. Nachweisbarer Schaden.
Körperliche Gewalt hinterlässt Spuren als Beweislast, verbale ist nur durch Aussagen belegbar. Daher wäre es interessant zu wissen, ob hier eine Beweislast geschaffen werden darf. Dass bei vorliegenden Beweisen angemessene Strafen folgen, bezweifle ich nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass während der Situation du noch groß ans Filmen denken wirst.
Wir sind auch nicht in den USA, wo die Gesetzlage doch etwas anders ist.
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/
Die Filmaufnahmen. Bei physicher Gewalt hat man i.d.R. einen Nachweis, wie ein blaues Auge o.Ä. Bei verbaler Gewalt steht es im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage. Daher ist das Aufnehmen, ob per Video oder Audio, grundsätzlich vereinfachend, die Frage ist nur, ob das erlaubt ist.