Ist das Filmen häuslicher Gewalt jedweder Form erlaubt?

4 Antworten

müssten solche Übergriffe doch auch genauso hart bestraft werdn wie das Auslassen tendenziell männlicher Aggression an Frauen, oder?

Leider nein. Häusliche Gewalt gegenüber Männern gibt es ja angeblich garnicht oder hast du schonmal eine Kampagne oder ähnliches dazu gesehen?

Aber verkauft sich halt auch schlechter in den Medien.

Um was geht es jetzt?

Was schlimmer ist?

Oder um irgendwelche Filmaufnahmen?


Blackman664 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 21:50

Die Filmaufnahmen. Bei physicher Gewalt hat man i.d.R. einen Nachweis, wie ein blaues Auge o.Ä. Bei verbaler Gewalt steht es im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage. Daher ist das Aufnehmen, ob per Video oder Audio, grundsätzlich vereinfachend, die Frage ist nur, ob das erlaubt ist.

Meandor  02.05.2023, 21:58
@Blackman664

Die Frage kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn ich regelmäßig verbaler Gewalt ausgesetzt bin und einen Nachweis brauche, dann versuche ich Beweise zu erheben und nehme eben auf.

Im Strafverfahren gilt, dass Straftäter keinen Anspruch auf Schutz genießen; es darf also alles verwendet werden und zivilrechtlich kann man es notfalls unter Notwehr laufen lassen.

Blackman664 
Beitragsersteller
 03.05.2023, 15:25
@Meandor

Dann kannst du die Frage wohl doch nachvollziehen ;) Deine Antwort beantwortet sie nämlich. Dass Straftäter keinerlei Schutz genießen, war mir gar nicht bewusst, danke!

Bestraft wird erstmal immer im Rahmen des jeweiligen straftatbestandes. Also zb Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung. Und dann kommt es natürlich auch die konkreten Umstände an

Was das alles mit der Filmerei zu tun hat, verstehe ich nicht


Mgw62  15.05.2023, 09:33

Es geht darum ob der verbale Angriff als Beweis zulässig ist, wenn er gefilmt wurde. Kommt selten vor, ist aber möglich. Auch durch verbale Angriffe entsteht Schaden beim Opfer. Nachweisbarer Schaden.

Blackman664 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 21:53

Körperliche Gewalt hinterlässt Spuren als Beweislast, verbale ist nur durch Aussagen belegbar. Daher wäre es interessant zu wissen, ob hier eine Beweislast geschaffen werden darf. Dass bei vorliegenden Beweisen angemessene Strafen folgen, bezweifle ich nicht.