Ja, es ist erlaubt! Deine Eltern können dir ja auch dein Handy abnehmen. In der Zeit der Klassenfahrt hat der Lehrer die Fürsorgepflicht anstelle deiner Eltern und kann somit auch solche Entscheidungen treffen. Zudem ist es eine schulische Veranstaltung und während der Schulzeit ist Handynutzung untersagt.

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Für manche Hundehalter ist das ein richtiges Problem. Wenn man einen bewegungsfreudigen Hund hat und in einer Mietswohnung ohne eigenen Garten wohnt, darf der Hund niemals frei laufen- über Monate! Der Hund kann dann ja auch keinen freien Kontakt zu Artgenossen haben. Das grenzt schon an Tierquälerei! Ein Hund MUSS auch mal toben dürfen! Nur wo, wenn monatelang Leinenpflicht herrscht?
Trainierte Hunde laufen bis zu 100km pro Tag, „normale“ Hunde schaffen locker 20-50 km PRO TAG!!

Niemals wirst du dem Laufbedürfnis deines Hundes gerecht, wenn du ihn 3x am Tag ein bisschen an der Leine spazieren führst. Das wird der Hauptgrund sein, warum viele sich nicht an den Leinenzwang halten! Was passiert, wenn ein Hund längerfristig nicht ausgelastet ist, erfährst Du hier:

«Hunde verfügen als domestizierte Wölfe über ein ausgeprägtes Laufbedürfnis, das an der Leine nicht befriedigt werden kann», erläutert die Wisssenschaftlerin. Über die reine Fortbewegung hinaus nehmen sie beim Freilauf Umgebungsreize wahr, die ihr natürliches Bedürfnis zur Informationsaufnahme erfüllen.

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Ein ständig angeleinter Hund kann sich laut Feddersen-Petersen aber nur auf Strecken bewegen, die sein Begleiter unter rein menschlichen Aspekten auswählt. Durch den Leinenzwang verringere sich die erfahrbare Reizvielfalt für den Hund. Durch fehlende Reizvielfalt könnten sich «gravierende Verhaltensstörungen» entwickeln.

Häufige Kontakte zu Artgenossen - ohne angeleint zu sein - sind für Hunde wichtig. «Fehlen diese Kontakte, kommt es zu Verhaltensstörungen durch sozialen Erfahrungsentzug», sagt Feddersen-Petersen. Angeleinte Hunde können soziale Kontakte zu Artgenossen nur bedingt und unter starken Einschränkungen erleben. Gesteigerte Aggressivität könne eine Folge sein. mz.de

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Meinung des Tages: Strafverfolgung vs. Privatsphäre - wie bewertet Ihr das geplante Gesetz zur "Chatkontrolle"?

Am heutigen Donnerstag könnte der Europäische Rat die sog. "Chatkontrolle" auf den Weg bringen. Während Befürworter darin ein adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz sehen, befürchten Kritiker ein mögliches Instrument zur Massenüberwachung...

Kinderpornographie im Netz als akutes Problem

Laut der EU-Innenkommissarin YIva Johansson hat die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet ein inzwischen pandemisches Ausmaß angenommen. Laut einer Meldung des amerikanischen National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) haben sich die Meldungen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen binnen der letzten zwei Jahre verdoppelt. Das NCMEC bekommt von Facebook oder Instagram freiwillige Hinweise auf etwaigen sexuellen Missbrauch und leitet diese an die Behörden in den entsprechenden Ländern weiter.

Laut BKA hat die Organisation im Jahr 2022 136.437 mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch mit deutschen Tatverdächtigen gemeldet. 89.844 davon haben sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Meldungen dem BKA zufolge auf 180.287 erhöht; die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle blieb dabei mit 89.336 - trotz vieler Falschmeldungen - weiterhin alamierend hoch.

Die Mechanismen des Internets mit seinen zahlreichen Plattformen, Messengern oder Filehostern haben die Verbreitung von kinderpornographischem Material in den letzten Jahren immens beschleunigt. Hinzu gesellt sich der kritische Umstand, dass entsprechendes Material inzwischen oft leichtfertig und unwissend auch von Jugendlichen und Kindern via Messenger geteilt wird. Um die Verbreitung im Internet künftig zu unterbinden, möchte der Europäische Rat ein neues Gesetz auf den Weg bringen...

Die Pläne der "Chatkontrolle"

Im Kern soll das geplante EU-Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren in Brüssel diskutiert wird, Google, Meta und co. dazu verpflichten, Bild- und Videoinhalte mithilfe von KI-Tools automatisch mit einer Datenbank von bekanntem kinderpornographischem Material abzugleichen. Sofern es einen Treffer gibt, sind die Betreiber verpflichtet, den Fall an eine zuständige Behörde weiterzuleiten. Die KI soll ferner dazu eingesetzt werden, mögliches neues kinderpornographisches Material zu erkennen. Inwieweit die Technik zuverlässig funktioniert, ist bislang nicht bekannt.

Die Ratspräsidentschaft plant, das Durchsuchen nach möglichem Missbrauchsmaterial für alle Nutzer verpflichtend zu machen. Nutzer können dem zwar grundsätzlich widersprechen, sollen bei Ablehnung allerdings nicht mehr in der Lage sein, Bild- und Videomaterial zu versenden.

Zweifel & Kritik am Vorhaben

Insgesamt 36 Politiker aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten gewandt und dafür ausgesprochen, das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz, so die Kritiker, sei nicht mit den europäischen Grundrechten und Normen vereinbar.

Auch FDP und Grüne lehnen das EU-Gesetz prinzipiell ab. Justizminister Marco Buschmann verwies u.a. auf unsere diktatorische Vergangenheit sowie die Wichtigkeit, dass die Privatsphäre bzw. die private Kommunikation von staatlicher Seite aus unbedingt zu schützen sei. Das Instrument würde ungerechtfertigter Überwachung am Ende des Tages Tür und Tor öffnen. Weiterhin seien die geplanten Maßnahmen nicht zielgenau und könnten zu falschen Verdächtigungen führen. Sinnvoller sei es, so die Gegner des Vorhabens, wesentlich mehr Ressourcen sowie eine bessere Koordination der Strafverfolgungsbehörden in Europa bereitzustellen.

Einige Anbieter wie die Betreiber der Nachrichtendienste Signal und Threema haben bereits angekündigt, die EU bei Inkrafttreten des Gesetzes verlassen zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das geplante Gesetzesvorhaben?
  • Sollte der Datenschutz bei der Strafverfolgung von möglichem kinderpornographischem Material evtl. zurückweichen?
  • Wärt Ihr bereit, den Zugriff auf Eure versendeten Fotos & Videos im Sinne des EU-Vorhabens zu erlauben?
  • Überwiegt für Euch der strafrechtliche Nutzen oder die Gefahr ungerechtfertigter Überwachung?
  • Welche rechtlichen und technischen Alternativen zur Eindämmung der Verbreitung von kinderpornographischem Material wären Eurer Meinung nach denkbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesetz-kindesmissbrauch-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ueberwachungsvorwuerfe-letzter-kampf-um-die-chatkontrolle,UG7o7dZ

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

https://www.zeit.de/digital/2024-06/chatkontrolle-kindesmissbrauch-ablehnung-deutschland

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Ich finde das Vorhaben kritisch, weil...

Gerade hat ein Richter einen Mann, der eine Frau 3x vergewaltigte, zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Frau ist so traumatisiert, dass sie nicht an ihrer Verhandlung teilnehmen konnte.
DAS ist das Problem, dass wir haben. Solange die Täter nichts zu befürchten haben, wird es immer so weiter gehen. Wenn jemand, der eine Frau vergewaltigt, nur 2 Jahre auf Bewährung bekommt, wieviel bekommt dann wohl jemand, der „nur“ Kinderfotos und Videos besitzt?

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