Ist das erlaubt?

Ichweiskeinn904  07.03.2022, 15:03

Was für eine Rasse war der angebliche Kampfhund?

Gunte502 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 15:28

Sagen wir Mal Rottweiler

15 Antworten

Nein, das ist nicht erlaubt. Man darf ja auch keinen Menschen abstechen nur weil man von ihm angerempelt wird. Und falls man das tut kann man sich entweder auf einen Aufenthalt in der Psychiatrie oder in einer JVA einstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

Nein ist eine Straftat , ausserdem bemerkt man das verhalten eines Hund vorher schon


Deamonia  07.03.2022, 15:49

Nein, ist es nicht, und man muss den Hund nicht analysieren, allein das er unangeleint auf einen zu rennt, reicht in dem Fall aus.

Du kannst nicht von jedem erwarten Ahnung von Hunden zu haben. Diese Einstellung hat schon viele Hunde das Leben oder die Gesundheit gekostet...

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Zeldafan88648  07.03.2022, 16:02
@Deamonia

Mit der Straftat meinte ich denn Hund einfach ein Messer rein stechen ist verboten

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Deamonia  07.03.2022, 16:44
@Zeldafan88648

Nein, ist es nicht.

X mal zustechen, DAS könnte einem negativ ausgelegt werden, aber 1x zustechen, und der "Angreifende" Hund ist tod, das zählt unter Notwehr.

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Nein. Du darfst ein Tier nicht einfach umbringen - ob Kampfhund oder nicht. Zumal ich mich dann eher fragen würde, wenn ich die ermittelnde Polizei wäre, warum du ein Messer einstecken hast. Wenn der Hund dann auch nicht gleich tot ist, kannst du neben Schadensersatz durch den Hundehalter zusätzlich für Tierquälerei/Tiertötung/Sachbeschädigung verklagt werden.

Kann allerdings nachgewiesen werden, dass der Hund dich gebissen hat, ist wohl eher der Tierhalter dran. "Einfach abstechen" darfst du ihn trotzdem nicht.

Allein das man sich von einen Hund bedroht fühlt, reicht aus das man sich verteidigen darf, da von Laien nicht erwartet werden kann, das unterscheiden zu können.

Bei Hunden gilt außerdem immer die Gefärderhaftung.

Wobei du vermutlich auch für das führen eines Messers was groß genug wäre, einen Hund mit einem Stich zu töten, wegen illegalem führen einer Waffe angeklagt werden würdest. (aus dem Kopf, Formulierung kann leicht anders sein)


Ansotica  07.03.2022, 15:09

Auch da gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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Deamonia  07.03.2022, 15:16
@Ansotica
"Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden -

https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/tag-gefahrenabwehrverordnung.html#:~:text=Jedoch%2C%20Achtung%3A%20Auch%20wenn%20ihr,uneingeschr%C3%A4nkt%2C%20so%20das%20OLG%20Koblenz.

In so einer Situation kann man vom "angegriffenen" nicht verlangen, noch lang zu überlegen, was das mildeste Mittel wäre, sondern man verteidigt sich mit dem was gerade zur Hand ist. Wenn das blöderweise gerade eine Waffe ist, kann das natürlich übel für den Hund ausgehen.

Würde mich mal interessieren, ob du ein Beispiel hast, wo "Verhältnismäßigkeit" bei sowas ne Rolle gespielt hat.

Ich sag übrigens nicht, das ich das gut finde, aber schuld sind da eindeutig idiotische Halter, nicht Leute die einfach Angst haben.

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Ansotica  07.03.2022, 15:39
@Deamonia

Nein, es gilt das Notwehrprinzip. Effektiv ja, aber eben auch das mildeste Mittel und töten ist NIE das mildeste Mittel. Auch mit einem Messer kann man sich anders verteidigen als zielgerichtet zu töten. Man darf auch wenn man ganz 100%ig eindeutig von einem Menschen lebensbedrohlich angegriffen wird nicht einfach töten, sondern muss das mildeste Mittel wählen, es kann also ganz offensichtlich sehr wohl verlangt werden, dass das Opfer sein Hirn noch nutzt und erstmal anders versucht den Angriff abzuwehren.

Wir haben hier immer noch ein Tierschutzgesetz und man darf nicht einfach nur deswegen ein Tier töten, weil man sich bedroht fühlt. Dann dürfte jeder Phobiker eine rieseige rote Blutspur an komplett unschuldigen und problemlosen Hunden hinterlassen, denn er fühlt sich ja durch die reine Anwesenheit, auch auf Distanz, bedroht.

Eigentlich gar nicht so schlecht, dann könnte ich jetzt mal eben den Nachbarshund abstechen gehen, der nervt mich und er bedroht uns regelmäßig. Bisher halte ich ihn einfach mit der Leine auf Distanz, aber abstechen ginge auch, würde das Problem auch mal endgültig lösen... Und das wäre deiner Argumentation nach absolut erlaubt.

Und hier mal juristische Ansichten dazu und auch ein Beispiel:

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/gerichtsurteil-was-darf-ich-tun-um-hunde-abzuwehren-a-1236237.html

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Deamonia  07.03.2022, 16:27
@Ansotica
Effektiv ja, aber eben auch das mildeste Mittel und töten ist NIE das mildeste Mittel.

Das mildeste MÖGLICHE Mittel, und wenn jemand in dem Moment nur ein Messer hat, ist das eben das mildeste Mittel.

Auch mit einem Messer kann man sich anders verteidigen als zielgerichtet zu töten.

Ist klar, wenn man denkt, der Hund greift einen jetzt an, googelt man erstmal, wo man hin stechen darf, und wo nicht?

Man darf auch wenn man ganz 100%ig eindeutig von einem Menschen lebensbedrohlich angegriffen wird nicht einfach töten, sondern muss das mildeste Mittel wählen, es kann also ganz offensichtlich sehr wohl verlangt werden, dass das Opfer sein Hirn noch nutzt und erstmal anders versucht den Angriff abzuwehren.

Bitte zwischen Mensch und Tier unterscheiden, wie es auch das Gesetz tut.

Wir haben hier immer noch ein Tierschutzgesetz und man darf nicht einfach nur deswegen ein Tier töten, weil man sich bedroht fühlt. Dann dürfte jeder Phobiker eine rieseige rote Blutspur an komplett unschuldigen und problemlosen Hunden hinterlassen, denn er fühlt sich ja durch die reine Anwesenheit, auch auf Distanz, bedroht.

Wenn diese Hunde unangeleint und nicht durch ihren Besitzer kontrolliert draußen auf so jemanden zu läuft, ja dann dürfte der den natürlich töten.

Wie ich oben schon schrieb:

Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden

Eigentlich gar nicht so schlecht, dann könnte ich jetzt mal eben den Nachbarshund abstechen gehen, der nervt mich und er bedroht uns regelmäßig. Bisher halte ich ihn einfach mit der Leine auf Distanz, aber abstechen ginge auch, würde das Problem auch mal endgültig lösen... Und das wäre deiner Argumentation nach absolut erlaubt.

Nö, siehe meine Erklärung oben! Hättest dir diese peinliche falsche Schlussfolgerung also sparen können.

Wer lesen (und verstehen) kann, ist klar im Vorteil.

Und hier mal juristische Ansichten dazu und auch ein Beispiel:
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/gerichtsurteil-was-darf-ich-tun-um-hunde-abzuwehren-a-1236237.html

Das einzige Beispiel hier ist, das einer belangt wurde, weil er immer wieder mit nem Stock auf den Hund eingeschlagen hat.

Wäre der erste Hieb versehentlich tödlich gewesen, wäre die Person nicht belangt worden.

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Ansotica  07.03.2022, 17:18
@Deamonia

Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass du googlen müsstet welche Regioenn tödlich wären bzw. da hier ganz explizit der Hals genannt wurde um einzuschätzen ob der Halsbereich entsprechend gefährlich ist. V.a. weil man für den Hals ja am Kopf vorbei muss, das ist also keine Abwehr, sondern zielgerichtet.
Ansonsten empfehle ich dir dich mal mit einem Rechtsanwalt zu unterhalten. Unterm Strich muss das Opfer so einiges ausschöpfen bis es tödliche Gewalt anwenden darf. (Wir hatten das Thema erst am Sa.... anhand von Beispielen von Leuten die für ihre "Notwehr" in den Knast gewandert sind.. zu Recht...)

Bitte zwischen Mensch und Tier unterscheiden, wie es auch das Gesetz tut.

"Wer einen Menschen tötet, wird [...] bestraft."

"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Willst du mal versuchen die Wahrscheinlichkeit auszurechen, dass der Jogger zu den Menschen mit der Ausnahmegenemigung gehört? Nochmal, auch ein Wirbeltier darf man nicht einfach so töten (auch mit Sachkenntnis nicht übrigens, das wird einem sehr deutlich gemacht wenn mand diese erwirbt). Ich setze nicht Mensch und tier gleich, genauso wenig wie das Gesetz, verboten ist für den dahergelaufenen Jogger ohne sehr guten Grund jedoch ganz klar beides. So viel zu Thema Gesetz.

Lies doch etwas ordentlicher:

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Antwort gegeben. [...] Doch wie man sich dem Hund widersetzen darf, hängt von seinem Verhalten ab.
Einen Hund wegzuschieben, sagt Jurist [...], sei immer zulässig. Komplizierter sei die Frage, ob man dafür auch zu einem Gehstock oder einen Regenschirm greifen dürfe. Das hänge auch vom Verhalten des Hundes ab.

(Was glaubst du wo ein Messer hier rangiert, wenn man schon bei einem Stock abwägen muss? Der Mann hat für eine Verletzung des Tieres schon Ärger bekommen, was denkst du wäre passiert, wenn er es getötet hätte?)

Er handelte aus Sicht der Richter unverhältnismäßig.

Das sind drei juristische Aussagen, dass es sehr wohl Abstufungen gibt. Das OLG Koblenz, ein Richter und ein spezialisierter Anwalt. Also entweder kannst du mir darlegen wieso genau du mehr Expertise hast als diese drei oder ich betrachte diese Diskussion als beendet und gehe davon aus, dass du einfach nur das Halbwissen der Öffentlichkeit weitergibst.

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Deamonia  08.03.2022, 09:36
@Ansotica

Richter urteilen halt nicht immer gleich, ich hatte oben bereits ein Urteil gepostet, wo es ganz klar hieß:

"Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden  -

Dort wurde also explizit gesagt, das es NICHT auf das Verhalten des Hundes ankommt.

Im übrigen ist dein Urteil 2 Jahre älter, da halte ich mich lieber an das aktuellere.

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Vorher einmal: Es ist sehr unwahrscheinlich das du beim "Joggen" ein Messer dabei hast. Jeder normale Mensch würde denken das du jemanden bewusst abstechen willst.

Zu deiner Frage: nein es wäre in dieser Situation nicht erlaubt, da zu keiner Zeit eine Gefahr bestanden hat.