Ist das auch vergewaltigen?

markus632  05.01.2022, 12:56

Wusste er, dass Du es nicht wolltest, und hat er im weitesten Sinne etwas „eingeführt“?

Leyla12j6760616 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 13:00

Ich kann mich nicjt mehr zu 100% erinnern da es schon lange her ist leider

12 Antworten

Dazu hättest du ausdrücken müssen, dass du das nicht willst.

Davon schreibst du aber nichts. Von daher ist auch nicht von einer strafbaren Handlung auszugehen.


Eisenschlumpf  05.01.2022, 13:04
Dazu hättest du ausdrücken müssen, dass du das nicht willst.

Mit dieser Argumentation darf man mit KO-Tropfen alles machen. Es ist vielmehr so: Keine Zustimmung ist automatisch eine Ablehnung.

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Leyla12j6760616 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 13:01

Hab ich aber und als 6 jährige kann man sich eben nicht so wehren wie als Erwachsene

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Interesierter  05.01.2022, 13:04
@Leyla12j6760616

Steht beides nicht in deiner Fragestellung.

Es wäre daher sinnvoll, alle relevanten Daten in der Frage aufzunehmen.

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werissesnur  05.01.2022, 13:00

Nope. Nicht "nein" zu sagen ist nicht das selbe wie zuzustimmen.

Darf ich jetzt auch Frauen auf offener Straße misshandeln und muss mich nur beeilen dass sie nicht vorher "nein" sagen?

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Bin kein Anwalt o.Ä., aber das geht eher in Richtung des sexuellen Missbrauchs. Weil du wurdest ja nicht zu einer Handlung gezwungen, sondern nur dafür "genutzt".

Dazu könnte eventuell auch noch üble Nachrede oder irgend sowas in der Art dazu kommen, weil er ja Sachen über dich behauptet, mit denen du nicht einverstanden bist.

Hoffe das war die richtige Wortwahl haha

Auf jeden Fall solltest du das definitiv zu einer Anzeige bringen - unabhängig vom Strafdelikt. Das kostet immer eine Menge Mut, ist aber der richtige Schritt.

Das ist sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch, sowie Verbreitung von Lügen, die dir schaden können. Eine Vergewaltigung ist nochmal ein klines Stück extremer. Trotzdem sag es deinen Eltern und sag ihm das es dir nicht gefallen hat, aber wahrscheinlich ist es jetzt schon verjährt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel erlebt

Leyla12j6760616 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 12:59

Ich war damals halt 6 und deswegen ist es wieder bisschen anders

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ernstmachternst  05.01.2022, 13:00
@Leyla12j6760616

Kommt drauf an, wie alt der Täter war. wenn er gleichalt war, dann war es vielleicht nur ein dummes Kinderspiel, wenn er älter oder sogar erwachsen war, dann könntest du ihn glaube ich noch anzeigen

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Leyla12j6760616 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 13:02
@ernstmachternst

Es war aber kein dummes Kinderspiel weil er mir zeigen wollte wie Erwachsene das machen als icj nein gesagt habe hat er mich trotzdem dazu gedrängt

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ToastmitHonig  05.01.2022, 13:06
@ernstmachternst

Man ist halt erst ab 14 strafmündig, das is das Ding :/

Und ob‘s verjährt ist ist auch so ne Sache, auch wenn die Person über 14 wäre.

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Das währe Sexuelle Nötigung. Eine Vergewaltigung ist es rein rechtlich gesehen erst, wenn eine Vaginale Penetration stattgefunden hat. (Soweit ich weis soll diese Definition aber in nächster Zeit angepasst werden)