Ist ABS in der Zulassung eingetragen?
Wenn ein Kfz " ABS " Antiblockiersystem hat, ist/muss es dann in der Zulassung eingetragen sein?
Wenn ja, wo?
3 Antworten
Nein, es muss nicht in der Zulassung stehen. Da stehen exakt die Dinge drin, für die es auch Felder gibt oder die nachträglich verbaut und eingetragen wurden.
Hi, nein das steht nicht in der Zulassung.
Allerdings wird der betreffende Wagen es schon haben, wenn es kein Oldtimer ist.
Denn seit 2004 ist das Pflicht bei Neuwagen.
notting
22.03.2024, 16:56
@SpitfireMKIIFan
https://www.automobil-industrie.vogel.de/esp-ab-1-november-2014-pflicht-a-465145/
ESP ab 1. November 2014 Pflicht
[...]
ESP ist die Weiterentwicklung des 1978 von Bosch entwickelten Antiblockiersystems ABS und heute weit mehr als ein Antischleudersystem.
notting
SpitfireMKIIFan
22.03.2024, 18:24
@notting
Ja, die ESP-Pflicht besteht. Die ABS-Pflicht besteht hingegen ausschließlich für LKWs und Omnibusse über 3,5 Tonnen. §41b StVZO:
(2) Folgende Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h müssen mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein:
Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t; dies gilt für Sattelanhänger nur dann, wenn das um die Aufliegelast verringerte zulässige Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,
Kraftomnibusse,
Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
Andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells den in den Nummern 1 bis 4 genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, müssen ebenfalls mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein.
Nein, das ist bei den meisten Autos Standard und das bereits seit Jahrzehnten.
ABS ist keine Pflicht bei PKWs. Es gibt eine Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie seit 2004, rechtlich vorgeschrieben ist ABS allerdings nicht.