Kann mir jemand sagen, ob wir nun verheiratet sind oder doch nicht?


02.09.2023, 20:32

wir haben auch beide niemand der wali oder zeige sein könnte,,

4 Antworten

So einfach ist das nicht. Schau hier:

Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92

Nein. Das geht so nicht! Allah reicht als Zeuge bei der Shahada, aber nicht bei einer Eheschließung. Die ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Wurden die nicht eingehalten, ist die Eheschließung ungültig und ihre habt keine ehelichen Rechte aneinander. Ihr lebt dann in Unzucht und Allah legt keinen Segen in eine haram Beziehung. Es werden sehr bald große Probleme dann auftreten.

Man kann keinen Vertrag mit WhatsApp unterschreiben. Das geht nicht. Das muss man ja per Dokument machen und eigenhändige Unterschrift. WhatsApp hat keine digitale Signatur-Funktion. Das müsste ja dann auch ausgedruckt und verwahrt werden.

Ohne Imam, Wali und Zeugen geht das gar nicht. Das könnt ihr euch doch nicht zurechtlegen, wie ihr lustig seid. Der Vater der Frau muss zustimmen auch oder ein eingesetzter Vertreter-Wali. Das, was ich da gemacht habt, ist ganz und gar nicht halal.

Wenn kein Wali da ist, dann regelt der Imam das, was zu machen ist und er setzt Zeugen ein. Und dass es keine gibt, das sind oft nur Ausreden. Ihr könnt euch selbst belügen, aber ihr könnt Allah nicht austricksen. A' udhu billah!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Sneeder  03.09.2023, 11:17
Es werden sehr bald große Probleme dann auftreten.

Welche?

„Jede Frau, die sich ohne die Erlaubnis ihres Vormunds verheiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig.“

(Überliefert bei at-Tirmidhi, 1021; und anderen. Diese Überlieferung wurde als authentisch - sahih - eingestuft.)

„Kein Ehevertrag außer mit einem Vormund der Frau (Wali) und zwei Zeugen.“

(Überliefert bei at-Tabraani. Diese Überlieferung wird in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7558.)

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben

Es gibt keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.

Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.

Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).

Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein.


blume7152 
Beitragsersteller
 02.09.2023, 20:56

ich habe keinen wali ich habe gehört der imam kann wali sein aber wir sind weit voneinander entfernt und dachten wir können es irgendwie so halal machen bis wir uns sehen und nochmal nikah machen

Tennis92927  02.09.2023, 21:11
@blume7152

Außereheliche Beziehungen sind verboten im Islam

Jede Frau, die sich ohne die Erlaubnis ihres Vormunds verheiratet, deren Heirat ist ungültig

Wenn die Frau keinen Wali hat, der sie verheiraten kann, kann diese Rolle vom muslimischen Qaadi (Richter) übernommen werden, falls es einen gibt. Wenn es keinen Qaadi gibt, wie es bei den im Westen lebenden muslimischen Gemeinschaften der Fall ist, kann der Leiter des islamischen Zentrums die Frau verheiraten.

Wenn es keinen Leiter eines islamischen Zentrums gibt, kann der Imam der Moschee oder ein Gelehrter oder ein muslimischer Mann mit gutem Charakter sie verheiraten

Wenn du weder die Erlaubnis vom Wali hast, noch zwei Zeugen da waren und ihr nicht bei einem Imam wart weil du keinen einzigen Wali finden konntest, dann ist die Ehe ungültig

Du hast dir doch deine Frage schon selbst beantwortet. Wenn eine Heirat per WhatsApp gueltig waere, braeuchtet ihr keine Nikkah zu machen. Abgesehen davon, hoert es sich fuer mich an, als waeret ihr noch Teenager, also sowieso nicht heiratsfaehig.