Islamisch heirate ohne Einverständnis der Eltern?
Hey dringende frage an alle!
ich (18 und geschiedene Eltern) und mein freund sind beide Muslime. 1 Ich weis das eine Beziehung im islam Haram ist und genau deswegen möchte wir beide heiraten und diese Beziehung nicht mehr Haram weiter führen.
Einziges grosses Problem, meine Familie. Meine Familie ist ebenfalls Muslimisch jedoch verbieten sie mir die ehe mit meinem freund einzugehen. Er (19) ist Libanese aus einer Großfamilie. Macht grad seinen Abschluss und ist auf suche nach einer Ausbildung damit wir heiraten können. Meine Familie meinte immer das ich denjenigen heiraten soll den ICH will aber wen ich ernsthaft mit meiner Mutter und vater darüber rede/ geredet habe sind sie vollkommen dagegen und ich weis nicht was ich machen soll.Ich hab wirklich alles versucht sie mit Argumenten zu überzeugen aber ich schaff es nicht sie davon zu überzeugen mir ihre Einverständnis zu geben.
versteht mich nicht falsch 18 Jahre hört sich noch sehr jung an ich weis. Viele von euch denken sich bestimmt die erlauben es nicht weil ich nicht reif genug in ihren Augen bin aber ich spiel gefühlt die Mutter im haus wen meine Mama mal nicht da ist.Ich kümmer mich um alles und bin selbständig. Ihr Grund ist einfach nur das ihnen seine Nationalität nicht passt eil er sich ja wohl nicht mit unserer Kultur und sonnst was auskennen.
Ich will mich mehr dem islam nähern und es so schnell wie möglich halal machen.
Ich hab gehört der vater der Frau MUSS bei der islamischen Eheschließung dabei sein und sein Einverständnis abgeben. In meinem fall aber habe ich kein Kontakt mehr zu meinem vater. Und habe auch keinen anderen Wali (Onkel, Cousin, anderen mänlichen verwandte) die damit einverstanden sind. Ich hab gehört das der imam dann mein Wali sein kann.
meine 2 fragen sind jetzt:
stimmt es das der Imam mein wali sein kann?
und wird der Imam mich um die Nummer meines Vaters bitten oder mich selbst bitten meinen vater anzurufen um über sein Einverständnis nachzufragen?
4 Antworten
Salam alaikum
„Jede Frau, die sich ohne die Erlaubnis ihres Vormunds verheiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig.“
(Überliefert bei at-Tirmidhi, 1021; und anderen. Diese Überlieferung wurde als authentisch - sahih - eingestuft.)
„Kein Ehevertrag außer mit einem Vormund der Frau (Wali) und zwei Zeugen.“
(Überliefert bei at-Tabraani. Diese Überlieferung wird in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7558.)
Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.
Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).
Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.
Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.
Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.
Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.
Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben
Es gibt keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.
Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.
Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).
Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein.
Wenn die Frau keinen Wali hat, der sie verheiraten kann, kann diese Rolle vom muslimischen Qaadi (Richter) übernommen werden, falls es einen gibt. Wenn es keinen Qaadi gibt, wie es bei den im Westen lebenden muslimischen Gemeinschaften der Fall ist, kann der Leiter des islamischen Zentrums die Frau verheiraten.
Wenn es keinen Leiter eines islamischen Zentrums gibt, kann der Imam der Moschee oder ein Gelehrter oder ein muslimischer Mann mit gutem Charakter sie verheiraten
Mit 18 heiraten...
Ihr werdet es bereuen. Merk dir meine Worte.
Lass die Finger von dem. Deine Eltern haben Menschenkenntnis. Du nicht.
Also ew gibt zwar schon Möglichkeiten dein wali zu ändern aber das kann man hier nicht entscheiden
In islamische Länder entscheidet solche Konflikte entweder ein imam oder ein islamische Richter
In Deutschland würde ich auf ein imam tippen
Aber das ist so eine Sache in sich bzw das ist keine Kleinigkeit
Der Imam müsste erstmal feststellen das der Vater als Wali ohne gültigen grund sie Heirat unterbindet