Islamisch heirate ohne Einverständnis der Eltern?

4 Antworten

Salam alaikum

„Jede Frau, die sich ohne die Erlaubnis ihres Vormunds verheiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig.“

(Überliefert bei at-Tirmidhi, 1021; und anderen. Diese Überlieferung wurde als authentisch - sahih - eingestuft.)

„Kein Ehevertrag außer mit einem Vormund der Frau (Wali) und zwei Zeugen.“

(Überliefert bei at-Tabraani. Diese Überlieferung wird in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7558.)

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben

Es gibt keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.

Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.

Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).

Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein.

Wenn die Frau keinen Wali hat, der sie verheiraten kann, kann diese Rolle vom muslimischen Qaadi (Richter) übernommen werden, falls es einen gibt. Wenn es keinen Qaadi gibt, wie es bei den im Westen lebenden muslimischen Gemeinschaften der Fall ist, kann der Leiter des islamischen Zentrums die Frau verheiraten.

Wenn es keinen Leiter eines islamischen Zentrums gibt, kann der Imam der Moschee oder ein Gelehrter oder ein muslimischer Mann mit gutem Charakter sie verheiraten

Mit 18 heiraten...

Ihr werdet es bereuen. Merk dir meine Worte.

Lass die Finger von dem. Deine Eltern haben Menschenkenntnis. Du nicht.

Also ew gibt zwar schon Möglichkeiten dein wali zu ändern aber das kann man hier nicht entscheiden

In islamische Länder entscheidet solche Konflikte entweder ein imam oder ein islamische Richter

In Deutschland würde ich auf ein imam tippen

Aber das ist so eine Sache in sich bzw das ist keine Kleinigkeit

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Umweltfreund753  03.09.2023, 03:34

Der Imam müsste erstmal feststellen das der Vater als Wali ohne gültigen grund sie Heirat unterbindet