Inwieweit kann man durch Kontext jemanden verurteilen?
Angenommen hat jemand ein Problem X mit dem Betrieb A.
Es gibt beleidigende Emails
In den anonymen Emails steht : Du bist aloch, weil mein Anliegen X nicht richtig gemacht hast.
Man durchsuchte die Person und beschlagnahmte die Geräte.
Weder IPZordnung noch fand man Spuren auf seinem PC.
Er meinte, dass viele in seinem Bekanntenkreis den Sachverhalt kennen.
Kann man ihn verurteilen wegen Kontext, weil er der, der dieses Problem hat?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wegen einer Beleidigung würde eine Durchsuchung und Beschlagnahme ausserhalb jeder Verhältnismäßig liegen! Da muss mindestens noch eine Bedrohung hinzu kommen!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
willst Du damit andeuten, dass irgendein unbekannter und vmtl. unbedeutender Dritter aus eigenem Antrieb diese email in einer Weise geschrieben haben könnte und zwar so, dass Du als Absender angesehen werden könntest.
(abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass wegen dieses Wortes diese Person - was sollte denn bei dieser Person gefunden werden - durchsucht wird und Geräte beschlagnahmt werden).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meinst du dass eine Verurteilung wegen Kontext moeglich ist?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich hab jetzt keine Ahnung, wie es zu einem anonymen, also nicht nachvollziehbaren emailversand kommen kann. wie schon andere Nutzer schrieben, wird eine Durchsuchung und Beschlagnahme bei einer Verwendung dieses Wortes wohl kaum in Frage kommen, auch bei einer Wiederholung.
Mit welchem Ermittlungsdruck durch Polizei und StA gearbeitet wird kann man ja nicht sagen.
Ist passiert wegen Wiederholungen.