OK also hab jetzt mal ein bisschen weiter recherchiert. Für alle die es interessiert also hier mal was ich bis jetzt rausgefunden habe:

Grundsätzlich gilt : "Grundsätzlich bedarf die Ausstrahlung des Interviews Ihrer Genehmigung, da in den Bereich des Schutzes des eigenen Bildes, als auch in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird."

Von einem der selbst im Film arbeitet: "Wenn Jemand gefilmt wird, so wie z.B. in dieser Situation beschrieben, dann hat der Sender kein Recht ohne schriftliche Einwilligung den Film zu senden. Der Gefilmte muss immer eine schriftliche Einwilligung geben worin auch steht ob das nur für einen einmaligen Sendetermin ist oder ob der Sender oder auch andere Sender das Filmmaterial auch wiederholt senden darf.

Wenn Filmmaterial ohne diese Erklärung gesendet wird, dann kann der Betroffene eine Anzeige erstatten und gegen den Sender klagen."

Allerdings: "Zumindest erkannte der Betroffene einen Kameramann und hat den Aufnahmen offensichtlich nicht widersprochen - möglicherweise könnte man das auch als (stillschweigendes) Einverständnis werten."

  1. Antwort darauf: "So einfach ist das nicht! Das TV macht es zwar gerne so und argumentiert dahingehend, dass ein Posieren vor der Kamera als Einverständnis für die Verbreitung zu sehen ist, aber das ist m.E. nicht nachvollziehbar. "

  2. Antwort darauf:"Ein stillschweigendes Einverständnis für die Ausstrahlung von Aufnahmen im Fernsehen, bei denen der Abgebildete negativ dargestellt wird, steht rechtlich regelmäßig auf wackeligen Beinen, sofern nicht einer der "Ausnahmetatbestände" des KUrhG greift.

TV-Sender gehen ein solches Risiko aber meistens ein, dafür hat man dann einen Etat, falls mal einer meckert."

Sorry für die Bombadierung mit Zitaten , aber glaube hier kann man ganz gut seine Schlüsse ziehen. Wäre trotzdem froh, wenn noch ein Rechtsexperte hier seinen Senf dazugeben könnte! :)

LG

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