Inobhutnahme außerhalb des Landkreises?

2 Antworten

Wie Linuel schon schreibst, ist bei einer Inobhutnahme der tatsächliche Aufenthaltsort des Kindes relevant.

Faktisch gibt es bei vielen angrenzenden Jugendämtern Absprachen, das zwar formell das Jugendamt in Obhut nimmt, wo sich das Kind aufhält. Faktisch macht aber das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat, in Amtshilfe die ganze Arbeit. Denn das Jugendamt, welches für den Wohnort des Kindes zuständig ist, ist dauerhaft zuständig und muss evtl danach Hilfen zur Erziehung einsetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Von Experte paulklaus bestätigt

Wenn du dich in Berlin aufhältst, dann ist Berlin auch für die Inobhutnahme zuständig. Zuständig ist immer der aktuelle Ort, in dem sich das Kind / der Jugendliche aufhält!

Was aber nicht möglich ist:
Du befindest dich in Berlin (z.B. bei Freunden) und rufst in Hamburg an, bittest um Inobhutnahme. Die werden dann auf das Jugendamt Berlin verweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

ZachOnCrack 
Fragesteller
 23.02.2023, 18:22

Vielen Dank, ich meinte aber, dass z.B. das Mädchen im Landkreis Rosenheim wohnt, und wir wollen aber im Landkreis Traunstein das alles regeln, wäre es möglich? Also, alles ist offensichtlich innerhalb eines Bundeslandes

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Linuel  23.02.2023, 18:24
@ZachOnCrack

Es kommt nicht auf den gemeldeten Wohnort an, sondern auf den Ort, an dem sie sich zum Zeitpunkt der Meldung tatsächlich aufhält. Wenn sie bei dir in Traunstein ist, dann ist das Jugendamt Traunstein zuständig.

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