Bestellung von Wish.com nicht gezahlt, inkasso gebühren zahlen oder nicht?

1 Antwort

Hab fürs Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet. Coeo/Mumm haben auch im Verzugsfall noch nie Inkasso kosten explizit eingeklagt.

Grund : klarna ist selbst onlinebezahldienst . Gerichte würden diese Gebühren als nicht Erstattung s fähig erachten.

Wie Du vorgehen kannst : Lies meine Beiträge


Tossitay919191 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 16:18

Update 06.08 : Coeo meldet sich wieder und fordert die restlichen 50€....

Ich habe als Verwendungszweck klar und deutlich gemacht, dass es sich bei der Bezahlung nur um die Hauptforderung handelt.

Wie gehe ich nun vor?

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EXInkassoMA  06.08.2019, 21:50
@Tossitay919191

Hi !

wenn Du das im Verwendungszweck des überweisungsträgers eingetragen hast bist Du aus dem Schneider.

ICH würde wie folgt antworten :

Sehr geehrtes Inkasso Team, Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück , weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei Monika Mumm führen nicht zu einer Zahlung. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen. Ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon

email reicht aus. Ich würde 2 mal dieselbe mail schicken im Abstand von 1 Stunde

wahrscheinlich meldet sich trotzdem die Kanzlei Monika Mumm

Dann nochmal dasselbe an die Monika schicken

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 24.09.2019, 17:30
@EXInkassoMA

Hi,

sie melden sich wieder mit dieser Mail... :

Sehr geehrter Herr ********,

 

wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 23.08.2019 und möchten freundlich darauf hinweisen, dass sich das von Ihnen zitierte Urteil gerade nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob Inkassokosten erstattungsfähig sind oder nicht, sondern vielmehr mit der Frage, ob ein Unternehmen, welches echtes/unechtes Factoring betreibt eine "Inkassoerlaubnis" nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt benötigt (dort insbesondere § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG.)

 

Insoweit können wir zunächst versichern, dass die coeo Inkasso GmbH im Rechtdienstleistungsregister beim Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 3712 E 1 - 6.429 für den Bereich der Inkassodienstleistungen registriert ist. Sie können diese Registrierung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de nachvollziehen.

 

Darüber hinaus hat im vorliegenden Fall auch kein Factoring stattgefunden, weder ein "echtes" noch ein "unechtes". Die coeo Inkasso GmbH handelt Namens und in Vollmacht der LIDL Digital International GmbH, eine auf uns lautende Vollmacht haben wir für Sie als Anlage beigefügt.

 

Die hier geltend gemachten Inkassokosten sind dem Grunde nach und in der hier geltend gemachten Höhe erstattungsfähig. Grundvoraussetzung ist insoweit zunächst, dass Verzug eingetreten ist (§§ 280, § 286 BGB). Sie haben die bei unserem Auftraggeber bestellte Ware trotz mehrfachen Mahnungen durch die LIDL Digital International GmbH selbst und nach unserer Beauftragung am 23.07.2019 erst am 31.07.2019 beglichen. Damit ist eine Erstattungspflicht dem Grunde nach gegeben. Hinsichtlich der Höhe von Inkassokosten hat der Gesetzgeber in § 4 Abs.5 RDGEG einen Rahmen geschaffen. Danach sind Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung vom Schuldner erstattungsfähig.

 

Orientierung bietet insoweit unter anderem die Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG, vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html). Dort ist für Forderungen mit einem Gegenstandswert bis 500 EUR unter zu Grundlegung einer "1,0-fachen Gebühr" ein Wert von 45,00 EUR angesetzt. Hinzu kommt eine "Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen" gemäß Nr. 7002 VV RVG (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html) in Höhe von "20% der Gebühren, höchstens jedoch 20,00 EUR". In Ihrem Fall sind das 9,00 EUR (20% von 45,00 EUR). Insgesamt sind demnach in Ihrem Fall 54,00 EUR zzgl. Verzugszinsen (vgl. § 288 BGB) als erstattungsfähig anzusehen.

 

Wir hoffen, dass wir die Unklarheiten beseitigen konnten und haben uns hier eine Frist für den Eingang des Restbetrages über 50,44 EUR für den 15.10.2019 vorgemerkt.

 

Zahlen können Sie ganz bequem über uns Serviceportal unter www.schuldnerportal.coeo.de.

Sollten Sie weiter Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung.

 

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EXInkassoMA  24.09.2019, 20:00
@Tossitay919191

Lass Dir keinen Baren aufbinden ! Fast das selbe Schreiben habe ich früher auch oft eingetütet.

Hattest Du die mail so wie oben verschickt ?

Ausgerechnet mit Inkassofirmen über die Rechtmäßigkeit von Inkasso Gebühren zu diskutieren bringt logischerweise nichts ;)

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 09.01.2020, 19:26
@EXInkassoMA

Hi,

das Amtsgericht Hagen hat sich gemeldet mit dem

Antragssteller:

ceoe Inkasso gmbH

Prozessbevollmächtigte:

Monika Mumm

Nun fordern sie:

Hauptforderung:

Warenlieferung: 2,80€

gemäß Rechnung 3476********** (Eigentlich hatte ich diese bereits gezahlt?) Aber ich denke mal die muss ich zahlen?

Verfahrenskosten

Gerichtskosten:Gebühr:

40,00€

2.Rechtsanwaltskosten Rechtsbestandskosten:

38,00€

Nebenforderung:

Inkassokosten: 44,00€

Zinsen:

0.07€

Gesamt: 136,47€

Hinweiß zu Hauptorderung 1-2

Die Forderung ist seit dem 03.01.20 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger: Klarna Bank.

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

*******

Ich habe die Hauptforderung, + 2,00€ briefpauschale vor einigen wochen gezahlt....

Was tun?

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EXInkassoMA  09.01.2020, 21:27
@Tossitay919191

vor einigen Wochen ?

Wann hast Du konkret die Hauptforderung von 6,40 plus 2 € überwiesen ? An wen ? Der Post ist ja schon 150 Tage alt.

Wieso Warenlieferung von 2,80 ? Handelt es sich um was neues ?

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 00:14
@EXInkassoMA

Die Hauptforderung habe ich bereits gezahlt, die 6,40 plus 2€, an Klarna.

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EXInkassoMA  10.01.2020, 08:58
@Tossitay919191

Diese 8,40 hast Du wann ungefähr bezahlt ? Also nicht erst vor kurzem ?

Gab es vor dem MB keine Schreiben von der Monika oder coeo ? Falls ja : verlinkt mal ( Namen abdecken) oder gib den Wortlaut wieder.

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 10.01.2020, 12:34
@EXInkassoMA

Ne nicht vor kurzem, ist schon ne weile her! Ich denke ich werde einfach einen Widerspruch einsenden.

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EXInkassoMA  10.01.2020, 14:06
@Tossitay919191

Vollumfänglich ankreuzen und vor allem keine weiteren Begründungen oder Erklärungen ausführen.

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 13.01.2020, 20:23
@EXInkassoMA

Wie kann es sein, dass die schon wieder eine Hauptforderung wollen? Ich hab doch schon damals die 10€ plus ein wenig briefporto gezahlt...

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Tossitay919191 
Beitragsersteller
 13.01.2020, 20:28
@Tossitay919191

Auf dem Formular steht oben rechts: "Ab 1.1.2020 nicht mehr verwendbar für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister." Der Brief wurde aber am 6.1.2020 verschickt. Was hat das zubedeuten?

PS: Vielen Dank für deine Zeit und Hilfe!! Das weiß ich sehr zu schätzen!

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EXInkassoMA  13.01.2020, 22:18
@Tossitay919191

Im MB Widerspruch Formular dann nur die 2 ankreuzen und keine weiteren Erklärungen

Formular ans zuständige Gericht schicken ( nicht ans Inkasso oder ra)

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