Inkasso-Service Familienkasse will umgehend 7000€ ohne Ratenzahlung?
Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso Service will umgehend 7100€ von Mir und damals hatte ich eine Ratenzahlung mit 5€ gemacht und nun sagen die die Ratenzahlung war unzulässig , und ich soll umgehend das Geld überweisen.
Damals hatten wir auch einen Anwalt und der schrieb mit denen und die haben einfach nur immer geschrieben das die die Zahlung haben wollen.
Was soll ich jetzt tun ? Die Zahlung ist nicht rechtens , aber die bestehen auf das Geld , ohne Ratenzahlung.
die sagen die wollen Schufa und Geld vom Konto abziehen und Gerichtsvollzieher
[+++ durch Support editiert; Bilder auf Grund persönlicher Daten entfernt +++]
4 Antworten
Was meinst du mit die Forderung wäre nicht Rechtens. Es wird wohl einen rechtskräftigen Bescheid geben oder läuft da noch ein Rechtsbehelfsverfahren?
das Ratenzahlung hier nicht möglich ist stimmt. Und ein Betrag von 5€ im Monat wäre sowieso nicht einmal ausreichend um die Zinsen zu Zahlen.
du hast keine Wahl als zu zahlen. Wenn du es nicht kannst sprich mit einer Schuldnerberatung
Ist geht wohl um Kindergeld?
ich nehme an das wurde für ein Kind ausgezahlt das eigentlich nicht mehr als Kind i.s. §32 EStG zu berücksichtigen war. zb weil nicht ernsthaft eine Ausbildung gesucht wurde.
Daher muss es zurück gezahlt werden
weil die meinen das es 3 jahre gezahlt wurde ich aber keine ausbildung gehabt habe ich hatte aber eine ausbildung gehabt und wurde nach der Probezeit gekündigt , danach habe ich weiter eine Ausbildung gesucht und als Beweis habe ich viele Bewerbungsschreiben eingereicht und die meinten das reicht nicht aus aber es steht im Gesetz des Kindergeldes das man die Bewerbungsunterlagen einreichen soll ,daraufhin habe ich die Bewerbungsunterlangen wieder eingereicht mit Videobeweis und Augenzeugen , die sagen aber das troztdem das reicht nicht aus obwohl es eindeutig so dasteht , und das Geld stand mir zu dafür wurde mir nämlich in der Zeit weniger ALG2 gezahlt weil es mit angerechnet wurde
Habt ihr dagegen Einspruch eingelegt? Und gegen die Einspruchs Entscheidung im zweifel geklagt?
Wenn der Bescheid Bestandskräftig ist, bleibt wie oben geschrieben wohl nur der gang zu Schuldner Beratung. Richtet schonmal ein Pfändungsschutzkonto ein. Dann wird ja wahrscheinlich sowieso nichts zu holen sein.
ja wurde natürlich gemacht ! Ja P Konto mache ich jetzt sobald ich frei habe , aber das Problem ist verdiene weit über den Betrag der pfändungsgeschütz ist
Das einzigste was man nochmal probieren könnte wäre wieder hartz4 zu werden und dann nochmal einen Billigkeitsantrag zu stellen was ich damals schon gemacht hatte es aber nicht akzeptiert wurde , ich kenne aber fälle wo durch ein gericht immer entschieden wurde das es nicht bezahlt werden muss
ach ich dachte du wärst noch Harz 4.
deswegen Harzen macht aber keinen Sinn. Der nicht pfändbare Teil des Lohn ist ja immer noch deutlich höher. Außerdem gibt es hoffentlich Sanktionen wenn man mutwillig wieder bedürftig wird.
stelle lieber einen Erlass Antrag da das Kindergeld auf das Harz 4 abgerechnet wurde
Geh zum Anwalt
Hallo, das kenne ich aber nicht vom Arbeitsamt, lass dich nicht einschüchtern, und wenn du nichts zu finden hast dann kann der Gerichtsvollzieher durchkommen und du unterschreibst halt diese eidesstattliche Erklärung oder Offenbarungseid wie auch immer, wenn du kein Geld hast da kann man auch nichts holen, lass dich nicht einschüchtern davon zu mir alle Gerichtsvollzieher auch gesagt solche Inkasso Briefe wollen nur einschüchtern zu mir gesagt zerreißen und wegfahren weil bei mir gibt es nichts zu pfänden und nichts zu holen aber dass die Bundesbank nur für Arbeit so reagiert das ist unverschämt und sowieso menschenverachtend ohne Ende aber nicht einschüchtern lassen wenn man nichts hat hat man halt leider nichts oder was brennbares dann können Sie auch von ihnen nichts holen reagieren sie auf diese Inkassoschreiben gar nicht würden sie sie einfach weg so wie ich es auch mache die können das noch so oft probieren aber da wo es nichts zu holen gibt gibt es nichts zu holen entschuldige ich hab Satzzeichen vergessen
Vom Arbeitsam ist es eigentlich rechtlich korrekt. Die können es an den Zoll übergeben und der pfändet dann das Konto wenn die Zahlung ausbleibt.
Bis zu einer bestimmten Summe dass man im Monat Geld verdient ist mein pfändungsgeschützt ich weiß aber nicht mehr wie viel über 900 € oder so aber für diese Art von Lösung des Problems weil sie jetzt auch nicht mehr weiter tut mir sehr leid
Bist du sicher das es so ist ? Meine Anwältin hat das auch gesagt , aber damals war ich hartz 4 und nun gehe ich arbeiten deswegen habe ich Angst ... aber ich habe trotzdem keine 7000€ auf einmal da
Ja vielleicht liegt der Fall bei dir im Gegensatz zu meinem Fall etwas anders spreche noch mal mit deiner Anwältin darüber entweder sie sollen sich auf eine Ratenzahlung einlassen und wenn nicht dann sind sie für mich inkompetent meine Arbeitsamt oder das alles wenn die keine Ratenzahlung akzeptieren da bekommen sie ja das Geld sowieso nie zurück entweder sie akzeptieren eine Ratenzahlung oder du sagst du deine Anwältin ich kann nicht ich du pfändungsgeschützt die wertvolle Sachen irgendwo verstecken ich meine irgendwelche wertvollen Sachen keine Ahnung Münzen Briefmarken kann er alles sein irgendwo verstecken an einen sicheren Ort bringen habe ich auch schon mal gemacht aber der Gerichtsvollzieher hat gesagt aber jetzt wo du wieder arbeiten gehst da weiß ich nicht so genau Bescheid das musst du mit deiner Anwältin besprechen aber pfändungsgeschützt ist man bis 1180 € jetzt glaube ich wenn man darüber ist kann man pfänden wenn man darunter ist nicht aber ich weiß nicht mehr ob die Summe jetzt stimmt die Eltern doch ihre Gesetze jedes Jahr ist doch wieder was anderes diese Bürokraten a********** die kotzen mich dermaßen an diese Bürokraten Wixxer die haben da nichts Besseres drauf als Inkasso immer einschalten und wenn sie sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen ja dann sagst du am Telefon ja dann bekommen sie nie ein Geld von mir wenn sie sich nicht darauf einlassen und das soll dann deine Anwältin mit denen da irgendwie dann ein Gespräch führen ich habe viel geschrieben ich weiß aber mehr kann ich dir jetzt leider keine na ja ich war keine große Hilfe geben ja die Satzzeichen hat jetzt sehr leichte Schlaganfälle ich weiß nicht mehr genau wo man sie setzt entschuldige aber lass dich nicht so einschüchtern wenn die keine Ratenzahlung machen ja dann halt gar nicht dann sagst du dann bekommen sie nie Geld von mir wenn sie sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen ja ich habe viel geschrieben entschuldige mehr Tipps oder Ratschläge wenn es überhaupt welche Waren kann ich dir leider nicht geben mehr tut mir sehr leid aber es gibt für alles eine Lösung auch wenn sie noch so anstrengend ist es gibt für alles eine Lösung auch wenn Sie eine vielleicht mit der Psyche runterzieht aber eine Lösung gibt es immer in diese Richtung glaub mir bei mir war es doch auch so ok ich hoffe du kannst das alles lesen ich kann keine, oder Satzzeichen mehr setzen durch leichte Schlaganfälle und dafür würde ich immer an gefightet aber ich habe dich nicht gemeint mache so wie ich rein geschrieben habe und bespreche das noch mal mit deiner Anwältin ich hoffe es kommt zu einem guten Ergebnis
Na war bei dir auch so ein ähnlicher Fall ? Ich werde demnächst mal ein P Konto einrichten und evt Irgendwann in Zukunft meine Arbeit kündigen dann bin ich sowieso mittellos und die Können nichts mehr anfordern :(
Ach, mach dir keine Gedanken... die holen sich einen Titel und wenn du irgendwann in den nächsten dreißig (30!!) Jahren oberhalb der Pfändungs Grenze verdienst, oder etwas erbst, oder ...oder..oder, dann ist dS gleich weg!
und das doofe dabei ist: die Schuld wird jeden Tag mehr!
ich verdiene ja jetzt schon oberhalb :/ erben gibt's bei mir nichts :D
Die holen sich schon was die dich holen können ... da hat Vater Staat einen laaaangen atem
und wenn ich in paar Monaten hartz4 Empfänger werde , was passiert dann?
es gibt aber viele fälle wo vor gericht entschieden wurde das es nicht zurück gezahlt werden muss , und bei hartz4 geht es nicht weil es der Grundbedarf ist und man kann einen billigkeitsantrag stellen wo es ganz erlassen wird
es steht aber so da das das möglich ist hat meine Anwältin auch gesagt !
Das Zauberwort das jedem Anwalt die Existenz sichert ... ‚möglich‘
wenn du klagst und du verlierst, bekommt sie ihr Geld vom Amt , Stichwort ‚prozesskostenbeihilfe‘
und solltest du wieder erwarten Erfolg haben, bekommt sie ihr Geld auch... DIE kann nur gewinnen, DU nicht
aber du bist ja offensichtlich alt genug... also mach was du für richtig hälst...
ICH hab dir gesagt was auf dich zukommt, wenn du mir nicht glauben möchtest, ist das nachvollziehbar, aber dann brauchen wir auch nicht weiter darüber diskutieren...
alle die gegen diese Falle der Kindergeldstelle klagen haben bis dato gewonnen
Also wenn eine Schuld von 7100€ besteht, dann werden sie sicher keine Ratenzahlung von 5€ akzeptieren, man muss einen bestimmten Betrag abzahlen, aber auch nur wenn man es davor vereinbart. Ansonsten können sie das Geld sofort verlangen und können auch vollstrecken.
Sie haben unrechtlich Geld vom Staat erhalten und sie fordern das Geld nun zurück, sehe ich das richtig?
Damals haben die bei 5€ Ja gesagt Aber nun sagen die ja das gar keine Ratenzahlung möglich ist egal wie hoch die wäre , und nein das Geld stand mir zu hatte nie zu unrecht Geld bekommen
Scheinbar stand es dir eben nicht zu. Zum beispiel wenn du nicht in
Ausbildung warst und auch keine gesucht hast. Dann ist das einfach betrug und du kannst froh sein, wenn nicht noch ein Strafverfahren dazu kommt!
Doch habe Ausbildung gehabt und Ausbildung gesucht und alles abgegeben habe sogar Videobeweis und Zeuge das ich alle Unterlagen und Bewerbungen abgegeben habe
Wenn du dich auf 5€ eingelassen hast, hast du die ‚schuld‘ ja eingestanden... jetzt ist denen wohl klar geworden, das 5€/Monat bei 7100€ ja nur schlappe 118 Jahre u d vier Monate dauern würde...
Ja aber hatte die Anwältin vorher gefragt und das habe ich ja gemacht damit keine weitern Mahungen mehr entstehen und die hatten mir damals schon gesagt das es dann über 100 Jahre dauern würde , das war denen schon klar
Du verstehst es nicht... du hast die Schuld eingestanden... und jetzt fordern die die Summe ein
dumm gelaufen
Wenn du die Zahlung akzeptiert hast -auch wenn es nur raten a 5€ waren- war das ein Schuld Eingeständnis
Sagen wir mal so: Das sieht schlecht aus. Du hast Leistungen zu Unrecht bezogen und die musst Du zurückzahlen. Auf Ratenzahlung muss sich niemand einlassen.
Ach ja: Ich würde hier keine Adressen und Namen veröffentlichen ;-)
habe Aber alles abgegeben die Forderung ist aus dem nichts gegriffen
Da scheint aber ein Richter anderer Ansicht zu sein. Woher soll sonst die Forderung kommen? Und der Zuschlag für unberechtigten Bezug.
Das ist kein Richter das ist ein Unternehmen
Das ist die Familienkasse, kein Unternehmen.
Sprich mit Deinem Anwalt, bei der Summe sollte man sich da professionell helfen lassen.
wenn du damit auf eine brd GmbH abzielst disqulifizierst du dich selbsts von jeder weiteren Diskussion.
Wenn es einen Bescheid gab dass du zurückzahlen musst hättest du fristgemäß einspruch und ggf. klage erheben müssen.... sonst ist egal was sie fordern gültig.
haben wir schon längst gemacht mit der Anwältin
Tja, dann können wir hier auch nichts mehr für Dich tun. Deine Anwältin ist besser drin in dem Thema, hat alle Unterlagen, bekommt Geld dafür und haftet für Fehler. Überlass das am besten ihr. Viel Glück.
na die bestanden troztdem auf ihr geld sonst würde ich ja die frage nicht stellen
Dass die drauf bestehen ist die eine Sache. Aber wenn es eine Klage gab bzw. ein Urteil, dann steht da drin, was weiter passiert. Aber so wie es aussieht, gibt es das wohl noch gar nicht. Also muss (wird) Deine Anwältin die Forderung zurückweisen und dann kann sich das Amt überlegen, ob es klagt (was es tun wird). Erst dann siehst Du weiter.
wenn das Gericht deren Ansicht bestätigt hat dann ist es so, da kannst du dann überhaupt nichts mehr machen. Müsste dir dein Anwalt aber auch gesagt haben.
Aha, jetzt wird es hell. Dann muss Deine Anwältin der erneuten Forderung widersprechen. Wobei es hier nur um die Ratenzahlung geht, nicht um die Berechtigung der Forderung an sich.
Hier widersprichst Du Dir übrigens, fällt mir auf. Wenn bereits Ratenzahlung vereinbart war, dann hast Du die Forderung ja schon anerkannt.
Ich hatte nie Schulden die Forderung ist nicht rechtens