Inkasso-Service Familienkasse will umgehend 7000€ ohne Ratenzahlung?

4 Antworten

Was meinst du mit die Forderung wäre nicht Rechtens. Es wird wohl einen rechtskräftigen Bescheid geben oder läuft da noch ein Rechtsbehelfsverfahren?

das Ratenzahlung hier nicht möglich ist stimmt. Und ein Betrag von 5€ im Monat wäre sowieso nicht einmal ausreichend um die Zinsen zu Zahlen.

du hast keine Wahl als zu zahlen. Wenn du es nicht kannst sprich mit einer Schuldnerberatung


tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:27

Ich hatte nie Schulden die Forderung ist nicht rechtens

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Stefan1248  17.07.2020, 19:32
@tyffys

Ist geht wohl um Kindergeld?

ich nehme an das wurde für ein Kind ausgezahlt das eigentlich nicht mehr als Kind i.s. §32 EStG zu berücksichtigen war. zb weil nicht ernsthaft eine Ausbildung gesucht wurde.
Daher muss es zurück gezahlt werden

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 23:20
@Stefan1248

Doch Bewerbungsschreiben wurden eingereicht

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Stefan1248  18.07.2020, 09:19
@tyffys

Und warum soll das Kindergeld zurück gezahlt werden?

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 02:16
@Stefan1248

weil die meinen das es 3 jahre gezahlt wurde ich aber keine ausbildung gehabt habe ich hatte aber eine ausbildung gehabt und wurde nach der Probezeit gekündigt , danach habe ich weiter eine Ausbildung gesucht und als Beweis habe ich viele Bewerbungsschreiben eingereicht und die meinten das reicht nicht aus aber es steht im Gesetz des Kindergeldes das man die Bewerbungsunterlagen einreichen soll ,daraufhin habe ich die Bewerbungsunterlangen wieder eingereicht mit Videobeweis und Augenzeugen , die sagen aber das troztdem das reicht nicht aus obwohl es eindeutig so dasteht , und das Geld stand mir zu dafür wurde mir nämlich in der Zeit weniger ALG2 gezahlt weil es mit angerechnet wurde

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Stefan1248  20.07.2020, 15:59
@tyffys

Habt ihr dagegen Einspruch eingelegt? Und gegen die Einspruchs Entscheidung im zweifel geklagt?

Wenn der Bescheid Bestandskräftig ist, bleibt wie oben geschrieben wohl nur der gang zu Schuldner Beratung. Richtet schonmal ein Pfändungsschutzkonto ein. Dann wird ja wahrscheinlich sowieso nichts zu holen sein.

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 16:30
@Stefan1248

ja wurde natürlich gemacht ! Ja P Konto mache ich jetzt sobald ich frei habe , aber das Problem ist verdiene weit über den Betrag der pfändungsgeschütz ist

Das einzigste was man nochmal probieren könnte wäre wieder hartz4 zu werden und dann nochmal einen Billigkeitsantrag zu stellen was ich damals schon gemacht hatte es aber nicht akzeptiert wurde , ich kenne aber fälle wo durch ein gericht immer entschieden wurde das es nicht bezahlt werden muss

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Stefan1248  20.07.2020, 19:10
@tyffys

ach ich dachte du wärst noch Harz 4.

deswegen Harzen macht aber keinen Sinn. Der nicht pfändbare Teil des Lohn ist ja immer noch deutlich höher. Außerdem gibt es hoffentlich Sanktionen wenn man mutwillig wieder bedürftig wird.

stelle lieber einen Erlass Antrag da das Kindergeld auf das Harz 4 abgerechnet wurde

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Geh zum Anwalt


Heretic479  17.07.2020, 18:57

Hallo, das kenne ich aber nicht vom Arbeitsamt, lass dich nicht einschüchtern, und wenn du nichts zu finden hast dann kann der Gerichtsvollzieher durchkommen und du unterschreibst halt diese eidesstattliche Erklärung oder Offenbarungseid wie auch immer, wenn du kein Geld hast da kann man auch nichts holen, lass dich nicht einschüchtern davon zu mir alle Gerichtsvollzieher auch gesagt solche Inkasso Briefe wollen nur einschüchtern zu mir gesagt zerreißen und wegfahren weil bei mir gibt es nichts zu pfänden und nichts zu holen aber dass die Bundesbank nur für Arbeit so reagiert das ist unverschämt und sowieso menschenverachtend ohne Ende aber nicht einschüchtern lassen wenn man nichts hat hat man halt leider nichts oder was brennbares dann können Sie auch von ihnen nichts holen reagieren sie auf diese Inkassoschreiben gar nicht würden sie sie einfach weg so wie ich es auch mache die können das noch so oft probieren aber da wo es nichts zu holen gibt gibt es nichts zu holen entschuldige ich hab Satzzeichen vergessen

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Parthenophil  17.07.2020, 19:03
@Heretic479

Vom Arbeitsam ist es eigentlich rechtlich korrekt. Die können es an den Zoll übergeben und der pfändet dann das Konto wenn die Zahlung ausbleibt.

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Heretic479  17.07.2020, 19:09
@Parthenophil

Bis zu einer bestimmten Summe dass man im Monat Geld verdient ist mein pfändungsgeschützt ich weiß aber nicht mehr wie viel über 900 € oder so aber für diese Art von Lösung des Problems weil sie jetzt auch nicht mehr weiter tut mir sehr leid

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:11
@Heretic479

Bist du sicher das es so ist ? Meine Anwältin hat das auch gesagt , aber damals war ich hartz 4 und nun gehe ich arbeiten deswegen habe ich Angst ... aber ich habe trotzdem keine 7000€ auf einmal da

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Heretic479  17.07.2020, 19:30
@tyffys

Ja vielleicht liegt der Fall bei dir im Gegensatz zu meinem Fall etwas anders spreche noch mal mit deiner Anwältin darüber entweder sie sollen sich auf eine Ratenzahlung einlassen und wenn nicht dann sind sie für mich inkompetent meine Arbeitsamt oder das alles wenn die keine Ratenzahlung akzeptieren da bekommen sie ja das Geld sowieso nie zurück entweder sie akzeptieren eine Ratenzahlung oder du sagst du deine Anwältin ich kann nicht ich du pfändungsgeschützt die wertvolle Sachen irgendwo verstecken ich meine irgendwelche wertvollen Sachen keine Ahnung Münzen Briefmarken kann er alles sein irgendwo verstecken an einen sicheren Ort bringen habe ich auch schon mal gemacht aber der Gerichtsvollzieher hat gesagt aber jetzt wo du wieder arbeiten gehst da weiß ich nicht so genau Bescheid das musst du mit deiner Anwältin besprechen aber pfändungsgeschützt ist man bis 1180 € jetzt glaube ich wenn man darüber ist kann man pfänden wenn man darunter ist nicht aber ich weiß nicht mehr ob die Summe jetzt stimmt die Eltern doch ihre Gesetze jedes Jahr ist doch wieder was anderes diese Bürokraten a********** die kotzen mich dermaßen an diese Bürokraten Wixxer die haben da nichts Besseres drauf als Inkasso immer einschalten und wenn sie sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen ja dann sagst du am Telefon ja dann bekommen sie nie ein Geld von mir wenn sie sich nicht darauf einlassen und das soll dann deine Anwältin mit denen da irgendwie dann ein Gespräch führen ich habe viel geschrieben ich weiß aber mehr kann ich dir jetzt leider keine na ja ich war keine große Hilfe geben ja die Satzzeichen hat jetzt sehr leichte Schlaganfälle ich weiß nicht mehr genau wo man sie setzt entschuldige aber lass dich nicht so einschüchtern wenn die keine Ratenzahlung machen ja dann halt gar nicht dann sagst du dann bekommen sie nie Geld von mir wenn sie sich auf eine Ratenzahlung nicht einlassen ja ich habe viel geschrieben entschuldige mehr Tipps oder Ratschläge wenn es überhaupt welche Waren kann ich dir leider nicht geben mehr tut mir sehr leid aber es gibt für alles eine Lösung auch wenn sie noch so anstrengend ist es gibt für alles eine Lösung auch wenn Sie eine vielleicht mit der Psyche runterzieht aber eine Lösung gibt es immer in diese Richtung glaub mir bei mir war es doch auch so ok ich hoffe du kannst das alles lesen ich kann keine, oder Satzzeichen mehr setzen durch leichte Schlaganfälle und dafür würde ich immer an gefightet aber ich habe dich nicht gemeint mache so wie ich rein geschrieben habe und bespreche das noch mal mit deiner Anwältin ich hoffe es kommt zu einem guten Ergebnis

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 23:23
@Heretic479

Na war bei dir auch so ein ähnlicher Fall ? Ich werde demnächst mal ein P Konto einrichten und evt Irgendwann in Zukunft meine Arbeit kündigen dann bin ich sowieso mittellos und die Können nichts mehr anfordern :(

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Vampire321  20.07.2020, 02:42
@tyffys

Ach, mach dir keine Gedanken... die holen sich einen Titel und wenn du irgendwann in den nächsten dreißig (30!!) Jahren oberhalb der Pfändungs Grenze verdienst, oder etwas erbst, oder ...oder..oder, dann ist dS gleich weg!

und das doofe dabei ist: die Schuld wird jeden Tag mehr!

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 16:33
@Vampire321

ich verdiene ja jetzt schon oberhalb :/ erben gibt's bei mir nichts :D

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Vampire321  20.07.2020, 16:49
@tyffys

Die holen sich schon was die dich holen können ... da hat Vater Staat einen laaaangen atem

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 16:52
@Vampire321

und wenn ich in paar Monaten hartz4 Empfänger werde , was passiert dann?

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 17:00
@Vampire321

es gibt aber viele fälle wo vor gericht entschieden wurde das es nicht zurück gezahlt werden muss , und bei hartz4 geht es nicht weil es der Grundbedarf ist und man kann einen billigkeitsantrag stellen wo es ganz erlassen wird

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Vampire321  20.07.2020, 17:02
@tyffys

was soll ich mit dir diskutieren wenn du mir eh nicht glaubst?

lies den link!

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 17:22
@Vampire321

es steht aber so da das das möglich ist hat meine Anwältin auch gesagt !

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Vampire321  20.07.2020, 19:18
@tyffys

Das Zauberwort das jedem Anwalt die Existenz sichert ... ‚möglich‘

wenn du klagst und du verlierst, bekommt sie ihr Geld vom Amt , Stichwort ‚prozesskostenbeihilfe‘

und solltest du wieder erwarten Erfolg haben, bekommt sie ihr Geld auch... DIE kann nur gewinnen, DU nicht

aber du bist ja offensichtlich alt genug... also mach was du für richtig hälst...

ICH hab dir gesagt was auf dich zukommt, wenn du mir nicht glauben möchtest, ist das nachvollziehbar, aber dann brauchen wir auch nicht weiter darüber diskutieren...

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tyffys 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 01:38
@Vampire321

alle die gegen diese Falle der Kindergeldstelle klagen haben bis dato gewonnen

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Sagen wir mal so: Das sieht schlecht aus. Du hast Leistungen zu Unrecht bezogen und die musst Du zurückzahlen. Auf Ratenzahlung muss sich niemand einlassen.

Ach ja: Ich würde hier keine Adressen und Namen veröffentlichen ;-)


tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:08

habe Aber alles abgegeben die Forderung ist aus dem nichts gegriffen

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:26
@LouPing

Es ist aber so hatte die Anwältin auch gesagt

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tinalisatina  17.07.2020, 19:49
@tyffys

Da scheint aber ein Richter anderer Ansicht zu sein. Woher soll sonst die Forderung kommen? Und der Zuschlag für unberechtigten Bezug.

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:50
@tinalisatina

Das ist kein Richter das ist ein Unternehmen

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tinalisatina  17.07.2020, 19:52
@tyffys

Das ist die Familienkasse, kein Unternehmen.

Sprich mit Deinem Anwalt, bei der Summe sollte man sich da professionell helfen lassen.

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geheim007b  20.07.2020, 07:22
@tyffys

wenn du damit auf eine brd GmbH abzielst disqulifizierst du dich selbsts von jeder weiteren Diskussion.

Wenn es einen Bescheid gab dass du zurückzahlen musst hättest du fristgemäß einspruch und ggf. klage erheben müssen.... sonst ist egal was sie fordern gültig.

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 16:32
@geheim007b

haben wir schon längst gemacht mit der Anwältin

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tinalisatina  20.07.2020, 16:34
@tyffys

Tja, dann können wir hier auch nichts mehr für Dich tun. Deine Anwältin ist besser drin in dem Thema, hat alle Unterlagen, bekommt Geld dafür und haftet für Fehler. Überlass das am besten ihr. Viel Glück.

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 17:33
@geheim007b

na die bestanden troztdem auf ihr geld sonst würde ich ja die frage nicht stellen

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tinalisatina  20.07.2020, 18:54
@tyffys

Dass die drauf bestehen ist die eine Sache. Aber wenn es eine Klage gab bzw. ein Urteil, dann steht da drin, was weiter passiert. Aber so wie es aussieht, gibt es das wohl noch gar nicht. Also muss (wird) Deine Anwältin die Forderung zurückweisen und dann kann sich das Amt überlegen, ob es klagt (was es tun wird). Erst dann siehst Du weiter.

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geheim007b  20.07.2020, 19:45
@tyffys

wenn das Gericht deren Ansicht bestätigt hat dann ist es so, da kannst du dann überhaupt nichts mehr machen. Müsste dir dein Anwalt aber auch gesagt haben.

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tinalisatina  21.07.2020, 08:18
@tyffys

Aha, jetzt wird es hell. Dann muss Deine Anwältin der erneuten Forderung widersprechen. Wobei es hier nur um die Ratenzahlung geht, nicht um die Berechtigung der Forderung an sich.

Hier widersprichst Du Dir übrigens, fällt mir auf. Wenn bereits Ratenzahlung vereinbart war, dann hast Du die Forderung ja schon anerkannt.

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Also wenn eine Schuld von 7100€ besteht, dann werden sie sicher keine Ratenzahlung von 5€ akzeptieren, man muss einen bestimmten Betrag abzahlen, aber auch nur wenn man es davor vereinbart. Ansonsten können sie das Geld sofort verlangen und können auch vollstrecken.

Sie haben unrechtlich Geld vom Staat erhalten und sie fordern das Geld nun zurück, sehe ich das richtig?


tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:12

Damals haben die bei 5€ Ja gesagt Aber nun sagen die ja das gar keine Ratenzahlung möglich ist egal wie hoch die wäre , und nein das Geld stand mir zu hatte nie zu unrecht Geld bekommen

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LeistungLohnt  17.07.2020, 19:37
@tyffys

Scheinbar stand es dir eben nicht zu. Zum beispiel wenn du nicht in

Ausbildung warst und auch keine gesucht hast. Dann ist das einfach betrug und du kannst froh sein, wenn nicht noch ein Strafverfahren dazu kommt!

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tyffys 
Beitragsersteller
 17.07.2020, 19:47
@LeistungLohnt

Doch habe Ausbildung gehabt und Ausbildung gesucht und alles abgegeben habe sogar Videobeweis und Zeuge das ich alle Unterlagen und Bewerbungen abgegeben habe

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Vampire321  20.07.2020, 02:28
@tyffys

Wenn du dich auf 5€ eingelassen hast, hast du die ‚schuld‘ ja eingestanden... jetzt ist denen wohl klar geworden, das 5€/Monat bei 7100€ ja nur schlappe 118 Jahre u d vier Monate dauern würde...

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tyffys 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 16:36
@Vampire321

Ja aber hatte die Anwältin vorher gefragt und das habe ich ja gemacht damit keine weitern Mahungen mehr entstehen und die hatten mir damals schon gesagt das es dann über 100 Jahre dauern würde , das war denen schon klar

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Vampire321  20.07.2020, 16:48
@tyffys

Du verstehst es nicht... du hast die Schuld eingestanden... und jetzt fordern die die Summe ein

dumm gelaufen

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tyffys 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 01:36
@Vampire321

ne die schuld wurde eben nicht eingestanden

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Vampire321  21.07.2020, 02:16
@tyffys

Wenn du die Zahlung akzeptiert hast -auch wenn es nur raten a 5€ waren- war das ein Schuld Eingeständnis

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