Infoscore verlangt Zahlung wg HVV?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht anrufen !!

Forderung schriftlich zurückweisen.

" sehr geehrtes Inkasso Büro, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg. Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes ändern nichts an diesem Sachverhalt. Ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon."


HHwolf 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 23:46

Oh, ich hab da bereits angerufen, da die Zahlung bis gestern fällig war. Ich habe den gesagt, dass der Brief bei meinen Eltern (alte Adresse) ankam und ich den erst heute in Händen hielt. Die haben sich meine neue Adresse notiert und ich sagte, dass ich an dieser Fahrkartenkontrolle nicht beteiligt war. Die sagte mir das ich das dann reklamieren soll. Daraufhin schrieb ich folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben widerspreche ich der Forderung i.H.v Euro 127,94.

Mir wird vorgeworfen bei einer Fahrkartenkontrolle beim Kontrollpunkt Reeperbahn ohne gültigen Fahrschein angetroffen zu sein. Diesen Vorwurf weise ich zurück, da dieser nicht gerechtfertigt ist. Eine derartige Kontrolle fand nicht statt.

War das so angemessen?

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EXInkassoMA  27.11.2019, 00:09
@HHwolf

Gut formuliert !

Jetzt nicht mehr anrufen ! Da Infoscore ein Masseninkasso Büro ist kann es sein das Du automatisiert Post von RA Haas bekommst.

Nicht einknicken ! Nicht Du sondern die Gegenseite muss beweisen. Derartige Falle werden meistens ausgebucht.

Zum Zeitpunkt wärst Du volljährig ?

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EXInkassoMA  27.11.2019, 10:19
@HHwolf

OK , zu einem Prozess dürfte es kaum kommen denn da müsste der damalige Kontrolleur explizit erklären was konkret passiert ist und es stünde Aussage gegen Aussage. Ein gigantischer Aufwand wg einer Handvoll Euronen.

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HHwolf 
Beitragsersteller
 27.11.2019, 17:56
@EXInkassoMA

Dann hab ich also nichts zu befürchten, falls die mir mit nem Anwalt drohen?

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EXInkassoMA  27.11.2019, 20:36
@HHwolf

Ja, ist meine Meinung aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhaltes

Die Drohung mit einem Anwalt ist obligatorisch und wie gesagt automatisiert. Da sitzt kein grauhaariger Jurist und blättert in Paragraphen.

Warte auf den Brief von Haas und poste dann in diesem Threat.

Die Frage ist auch wie Du mental drauf bist. Wenn Du jetzt wochenlang schlecht schläfst bringt das ja auch nichts.

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HHwolf 
Beitragsersteller
 27.11.2019, 21:27
@EXInkassoMA

Ok dann weiß ich schon mal was auf mich zukommt. Danke

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HHwolf 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 19:22
@EXInkassoMA

Moin, ich habe kürzlich einen Brief von Infoscore erhalten, in dem ich aufgefordert wurde denen eine Ausweiskopie zuzusenden (nach Rücksprache mit dem Auftraggeber). “Andernfalls kann eine weitere Prüfung der Angelegenheit nicht erfolgen” und das Einzugsverfahren wird fortgesetzt.

Wie ist das gemeint?

Ich will denen nur ungern mein Ausweis aushändigen.

Freue mich über einen guten Rat. MfG

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EXInkassoMA  11.02.2020, 19:38
@HHwolf

Hi, ich würde nichts zuschicken. Null.

Hab mir das alles nochmal durchgelesen. Das Zusenden einer Ausweiskopie ergibt auch keinen Sinn Aussee das man Dich verunsichern will.

Ich würde darauf auch nicht antworzen. Du hast in dem anderen Brief bereits alles wichtige gesagt.

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HHwolf 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 20:16
@EXInkassoMA

Ok, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich würde jetzt weiterhin allen künftigen Schreiben widersprechen.

Hast vielleicht ne Idee wie ich die am schnellsten loswerde?

Oder muss ich jetzt einfach Durchhaltevermögen zeigen?

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HHwolf 
Beitragsersteller
 11.02.2020, 20:22
@EXInkassoMA

Nach der ersten Zahlungsaufforderung kam übrigens vor ca. 1 Monat ein identisches Schreiben (mit höheren Verzugszinsen), woraufhin ich mit der selben vorherigen Mail geantwortet habe. Also noch kein Schreiben von den Anwälten.

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EXInkassoMA  11.02.2020, 21:27
@HHwolf

Durchhaltevermögen ist angesagt. Da ist ein gewisser Automatismus am Laufen. Du siehst ja das die gar nicht auf das Schreiben von Dir eingegangen sind.

Ich würde per email kurz antworten : "Ich verweise erneute auf mein Schreiben vom XY 2019 und weise die Forderung vollumfänglich zurück. Mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden"

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