Inkassogebühren von Infoscore Email ernstzunehmen?
Guten Tag,
ich habe soeben eine Email gekriegt vom infoscore wo folgendes steht:
Offener Betrag vom Paypal : 53,59€
Inkassogebühren zusammen: 71€
Gesamter Betrag: 123,59€
Was mich sehr verwundert hat, weil das mein altes Paypalkonto worauf ich nicht zugreifen konnte und deshalb mir ein neuen machte.
Das alte Paypal konto habe ich seit 1 Jahr nicht genutzt bzw vergessen. Ich wusste nicht mal das da was offen ist, KEINE Mahnungen per EMAIL oder per POST erhalten.
Und aufeinmal kommt ein Inkasso mit solch welchen Gebühren.
Meine Frage: Ist das rechtens, dass ich keine Mails oder Post erhalten habe (Mahnungen) und die Gebühren vom Inkasso zahlen muss?
Ich wäre bereit Paypal den offenen Betrag sofort zu überweisen aber jedoch nicht die Inkasso gebühren weil es keine Mahnungen gab.
Ich wiederhole den Account habe ich schon über 1 Jahr lang nicht mehr genutzt.
ich bitte um Hilfe oder tipps
UPDATE: 19.06.2018 war das Konto wohl im Minus und die haben bis heute gewartet und dadurch entstand ein Verzugsschaden von 70,20€ bis 06.08.2019 heißt die haben über ein Jahr sich nicht gemeldet. Keine Mahnung nichts bis es jetzt eine hohe summe ist. Unfassbar
5 Antworten
Wenn du nicht weißt wofür du zahlen sollst frag an. Sie müssen dir eine Auskunft geben.
Solltest du dir sicher sein, dass du keine offenen Rechnungen hast, dann schicke einen Brief als Einschreiben in dem du die Zahlung verweigerst und bei weiteren Anschreiben einen Anwalt einschaltest. Sollte ein gelber Brief kommen, Kreuze an dass du Wiederspruch gegen die gesamte Summe einlegst.
Mach das nur wenn du dir sicher bist, dass keine offenen Rechnungen vorhanden sind.
Verhandle oder diskutiere nicht mit inkassobüros. Das ist sinnlos. Habe selbst den Fehler gemacht.
Sie lassen meist nach wenn man droht es vor Gericht zu ziehen, da du ehh bei einer unbegründeten Mahnung gewinnen würdest.
Wenn du nicht weißt wofür du zahlen sollst frag an. Sie müssen dir eine Auskunft geben.
Kleine Ergänzung: Machen sie es nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Pflicht steht in §11a RDG.
Textvorschlag:
"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG, insbesondere Vertragsnachweis, Liefernachweis etwaiger eingekaufter Waren u.ä. vorzulegen. Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung ergeht Beschwerde und Bußgeldantrag beim zuständigen Aufsichtsgericht. Ich diskutiere nicht und gewähre keine Fristverlängerung."
.Bei mir hat es ein unseriöses Inkassounternehmen auch probiert.
Hab denen dann geschrieben,sie sollen die Berechtigung zum Einzug( Abtretungsurkunde im Original) mir zusenden.
“„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“”
Inkassounternehmen wie auch Mahn-Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, mit dem ersten Mahnschreiben die Anspruchsgrundlage zu erläutern. Das heißt, es muss erkennbar sein, wann ich als Kunde bei wem, was gekauft, bestellt oder beauftragt habe.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde
(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
Seitdem ,ca. halbes Jahr, hab ich nichts mehr gehört. Kann jedem Betroffenen nur empfehlen,diese Unterlagen anzufordern.Ebenso Zins-und Gebührenaufstellung.Zinsen,die älter als 3 Jahre und NICHT tituliert sind, sind verjährt.Kostendopplung der Inkasso und Anwaltsgebühren sind verboten.
Wenn Du den ACC nicht genutzt und auch nichts darüber bezahlt hast, wird dies wohl Spam sein.
Ignoriere das und wende Dich mal an die Verbraucherzentrale.
Gleich Dein Konto durch Direktzahlung aus.Inkasso Gebühren von ksp bzw infoscore werden bei onlinebezahldiensten wie PayPal oder klarna mangels Erfolgsaussichten nicht explizit eingeklagt.