In einem Wohnblock als Schwerbehinderter Recht auf einen Parkplatz?
Moin.... ich habe eine Wohnung in einem Plattenbau gemietet....38 Wohnparteien.Meine Vermieterin hat diese Eigentumswohnung schon über 20 Jahre. Zum 1.12.2019 habe ich die Zusage für einen Garagenstellplatz gesondert von der Hausverwaltung ( die diese verwaltet ) zugesagt bekommen. Zeitgleich ist mir gegenüber eine Eigentümerin eingezogen die Ihre Wohnung im September gekauft hat auch eingezogen. Sie hatte einen Stellplatz gefordert von der Hausverwaltung. Nachdem Sie wohl täglich dort ein und ausgeht und Randale macht, hat meine Vermieterin und ich ein Schreiben bekommen, dass die Vergabe meines Parkplatzes ein Versehen war und jemand anderes vor mir gewesen ist, und ich den nächsten freien Platz bekommen sollte. Mein Gegenüber hat nun einen Mietvertrag zum 15.5 für diese Stellplatz. Das Problem ist das wir den Mietvertrag zwar 2fach und beide unterschrieben haben inkl. der Einzugsermächtigung und an die Hausverwaltung geschickt haben. Aber weder eine Gegenzeichnung, noch eine Abbuchung ist erfolgt. Jetzt soll ich den Garagenstellplatz abgeben an mein gegenüber wo ich mich weigere. Angeblich haben die Hauseigentümer in einer Versammlung beschlossen dass hier in dem Wohnblock vorrangig Eigentümer zu bedienen sind, und Mieter ganz zum Schluß, wenn überhaupt. Es sind 38 Wohnparteien im Haus und 38 Parkplätze vorhanden. Aber die Eigentümer haben teilweise 2 oder 3 Stellplätze gemietet, und die Parkplatzsituation ist hier Katastrophal. Ich müßte dann abseits einige 100 m parken. Hinzu kommt noch dass ich 60 % schwerbehindert bin mit dem Markenzeichen G. Ich weis dass mir kein Behindertenparkplatz zusteht, aber ich wäre für Lösungsvorschläge oder Ratschäge sehr dankbar. Kann ich als Mieter gegen die Hausverwaltung rechtlich vorgehen oder muss dass meine Vermieterin machen ? Oder kann ich rechtlich gegen die Hauseigentümer vorgehen ? Ich habe noch nie gehört das Eigentümer über Parkplätze bestimmen können,die zu dem Haus gehören.
4 Antworten
Ich würde darauf pochen, du hast das Merkzeichen G, somit solltest du bevorzugt werden!
Habt ihr denn das, was ihr schriftlich eingereicht habt noch als Kopie?? Denn das wäre hilfreich!
Wenn die neue Eigentümerin zwei gesunde Füße hat, dann kann sie laufen
Leg Beschwerde zusammen mit deinem Vermieter ein u leg den Ausweis vor
Ja dann poche mit dem Schreiben darauf!
Die Eigentümer können doch auch nicht alle Plätze weg nehmen......
Ich würds nicht unversucht lassen
In einer WEG kommen Eigentümer immer vor Mietern.
Wenn in der Wohnanlage 38 Tiefgaragenstellplätze für 38 Eigentümer vorhanden sind, sollte tendenziell jeder Eigentümer einen Tiefgaragenstellplatz besitzen.
Warum dies in dieser Wohnanlage nicht so ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Sollte Ihre Vermieterin in der Wohnanlage keinen eigenen Tiefgaragenstellplatz besitzen oder diesen anderweitig vermietet haben, dann haben Sie definitiv Pech gehabt.
Der Eigentümergemeinschaft muss keine Rücksicht auf die Mieter von Miteigentümern nehmen. Sie haben kein Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft.
Ich sehe hier keinerlei Anspruch auf einen Tiefgaragenstellplatz.
Hier hilft auch Ihnen auch Ihre Schwerbehinderung nicht weiter.
Sie haben nur die Möglichkeit eine andere Wohnung mit Stellplatz anzumieten.
Ich sehe den Anspruch schon, wenn der gem. Vereinbarung (TE) zur Wohnung gehört.
Wenn ein Tiefgaragenstellplatz mittels Teilungserklärung zur Wohnung gehört, wäre er von der Eigentümerin/Vermieterin bei Wohnungskauf erworben worden.
Dann würde der Tiefgaragenstellplatz auch zur Verfügung stehen.
Dies ist aber ganz offensichtlich nicht so!
Wissen wir eben nicht, deshalb nachschauen, kostet ja auch nichts.
Wem sollten denn die Stellplätze gehören, ich kenne keine WEG, die solche Dinger kauft.
Und in "meinen" WEGen kommen nicht die Eigentümer zuerst. Wäre ja auch noch schöner, wenn die in meine Miet-Verträge reinfummeln würden.
Wenn die Eigentümerin, der zu vermietenden Wohnung, einen Tiefgaragenstellplatz in der Wohnanlage erworben hätte und diesen nicht anderweitig vermietet, könnte sie diesen Tiefgaragenstellplatz dem Fragensteller doch problemlos zur Verfügung stellen.
Da dies nicht so ist, vermietet die Hausverwaltung ganz offensichtlich im Auftrag der Miteigentümer, welche einen oder mehrere Tiefgaragenstellplätze erworben haben und diese nicht benötigen, freie Tiefgaragenstellplätze.
Es liegt daher im Ermessen der Hausverwaltung bzw. der jeweiligen Eigentümer, an wen diese Tiefgaragenstellplätze vermietet werden.
Der Fragensteller hat, trotz Schwerbehinderung, keinen Anspruch darauf.
Du hast also eine Eigentumswohnung gemietet und somit schaue in die TE, was dort so alles zugehört.
Nur das, kann Dein Vermieter vermieten,wenn ihm etwas nicht gehört, kann er auch nicht.
Viel Glück.
Hört sich insgesamt alles stimmig an.
Eigentum bedeutet schon immer dass man die Rechte über eine Sache inne hat. Du kannst auch deinen Fernseher an den verleihen, wie du lustig bist. Keiner kann dich zwingen, den an jemand bestimmten zu verleihen.
Die Eigentümer müssen das beim Parkplatz nur allgemein gleich behandeln (u.a. AGG)
Ein einseitig unterschriebener Mietvertrag hilft halt recht wenig.
Ich verstehe aber noch nicht so ganz, wieso Eigentümer ihre eigene Parkplätze gemietet haben sollen.
Ich an deiner Stelle würde einfach mal versuchen mit der Eigentümergesellschaft zu reden.
Ein weiteres Problem kann halt das G anstelle von aG sein. Rein argumentativ. rechtlich hilft dir dein G ja nicht wirklich.
Eigentümer haben z. B. 2 Parkplätze nur 1 Fahrzeug., weil der gnädige Herr wie er Lust hat parken möchte. Einmal in der Tiefgarage und wenn er Lust hat mal oben auf den gekennzeichneten Flächen. Manche haben sogar 3 Plätze gemietet, damit wenn Ihre Gäste kommen, eine Parkmöglichkeit vorhanden ist. Und laut bayrischer Staatskanzlei ( GaStellv) in der Fassung vom 30.l11.1993 gültig bis 30.12.2028 unter dem Punkt 1.2 steht Mehrfamilienhäuser müssen mindestens 1 Parkplatz je Wohnung haben. Der Block wurde in den 70ern gebaut ! Das G nicht ja das stimmt, aber mein Schwerbehindertenausweis oder auch nicht ? !
Niemand kann vorgeschrieben werden (in Grenzen), was er mit seinem Eigentum macht.
Da du scheinbar nicht mit denen reden willst, musst du weiterhin auf den Parkplatz warten.
Der Ausweis alleine bringt dir nicht viel. Nur weil man etwas ganz dolle will erlangt man nicht das Recht darauf.
Ohne da im Detail drin zu sein, denke ich, dass du auch keinen blauen EU-Ausweis hast. Ebenso dürfte das (nur eine weitere Vermutung) auch nicht für den orangen D-Ausweis reichen.
Ich habe schon den Ausweis vorgelegt und gesagt dass ich mir den Parkplatz nicht so einfach wegnehmen lasse. Der Hausverwalter meinte das ist beschlossene Sache von den Eigentümern und ich kann nichts machen. Leider hat meine Vermieterin keine Kopie gemacht, sollte ja eine Vertrag gegengezeichnet werden und zurück geschickt. Ich habe aber das Schreiben für die Zusicherung des Garagenstellplatzes zum 1.12.19