In einem Wohnblock als Schwerbehinderter Recht auf einen Parkplatz?

5 Antworten

Ich würde darauf pochen, du hast das Merkzeichen G, somit solltest du bevorzugt werden!

Habt ihr denn das, was ihr schriftlich eingereicht habt noch als Kopie?? Denn das wäre hilfreich!

Wenn die neue Eigentümerin zwei gesunde Füße hat, dann kann sie laufen

Leg Beschwerde zusammen mit deinem Vermieter ein u leg den Ausweis vor


Bazul 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 07:22

Ich habe schon den Ausweis vorgelegt und gesagt dass ich mir den Parkplatz nicht so einfach wegnehmen lasse. Der Hausverwalter meinte das ist beschlossene Sache von den Eigentümern und ich kann nichts machen. Leider hat meine Vermieterin keine Kopie gemacht, sollte ja eine Vertrag gegengezeichnet werden und zurück geschickt. Ich habe aber das Schreiben für die Zusicherung des Garagenstellplatzes zum 1.12.19

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Maleficent666  03.06.2020, 07:25
@Bazul

Ja dann poche mit dem Schreiben darauf!

Die Eigentümer können doch auch nicht alle Plätze weg nehmen......

Ich würds nicht unversucht lassen

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In einer WEG kommen Eigentümer immer vor Mietern.

Wenn in der Wohnanlage 38 Tiefgaragenstellplätze für 38 Eigentümer vorhanden sind, sollte tendenziell jeder Eigentümer einen Tiefgaragenstellplatz besitzen.

Warum dies in dieser Wohnanlage nicht so ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Sollte Ihre Vermieterin in der Wohnanlage keinen eigenen Tiefgaragenstellplatz besitzen oder diesen anderweitig vermietet haben, dann haben Sie definitiv Pech gehabt.

Der Eigentümergemeinschaft muss keine Rücksicht auf die Mieter von Miteigentümern nehmen. Sie haben kein Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft.

Ich sehe hier keinerlei Anspruch auf einen Tiefgaragenstellplatz.

Hier hilft auch Ihnen auch Ihre Schwerbehinderung nicht weiter.

Sie haben nur die Möglichkeit eine andere Wohnung mit Stellplatz anzumieten.


schleudermaxe  03.06.2020, 09:07

Ich sehe den Anspruch schon, wenn der gem. Vereinbarung (TE) zur Wohnung gehört.

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PlayadeMuro  03.06.2020, 13:02
@schleudermaxe

Wenn ein Tiefgaragenstellplatz mittels Teilungserklärung zur Wohnung gehört, wäre er von der Eigentümerin/Vermieterin bei Wohnungskauf erworben worden.

Dann würde der Tiefgaragenstellplatz auch zur Verfügung stehen.

Dies ist aber ganz offensichtlich nicht so!

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schleudermaxe  03.06.2020, 13:30
@PlayadeMuro

Wissen wir eben nicht, deshalb nachschauen, kostet ja auch nichts.

Wem sollten denn die Stellplätze gehören, ich kenne keine WEG, die solche Dinger kauft.

Und in "meinen" WEGen kommen nicht die Eigentümer zuerst. Wäre ja auch noch schöner, wenn die in meine Miet-Verträge reinfummeln würden.

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PlayadeMuro  03.06.2020, 14:04
@schleudermaxe

Wenn die Eigentümerin, der zu vermietenden Wohnung, einen Tiefgaragenstellplatz in der Wohnanlage erworben hätte und diesen nicht anderweitig vermietet, könnte sie diesen Tiefgaragenstellplatz dem Fragensteller doch problemlos zur Verfügung stellen.
Da dies nicht so ist, vermietet die Hausverwaltung ganz offensichtlich im Auftrag der Miteigentümer, welche einen oder mehrere Tiefgaragenstellplätze erworben haben und diese nicht benötigen, freie Tiefgaragenstellplätze.

Es liegt daher im Ermessen der Hausverwaltung bzw. der jeweiligen Eigentümer, an wen diese Tiefgaragenstellplätze vermietet werden.

Der Fragensteller hat, trotz Schwerbehinderung, keinen Anspruch darauf.

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Hört sich insgesamt alles stimmig an.

Eigentum bedeutet schon immer dass man die Rechte über eine Sache inne hat. Du kannst auch deinen Fernseher an den verleihen, wie du lustig bist. Keiner kann dich zwingen, den an jemand bestimmten zu verleihen.

Die Eigentümer müssen das beim Parkplatz nur allgemein gleich behandeln (u.a. AGG)

Ein einseitig unterschriebener Mietvertrag hilft halt recht wenig.

Ich verstehe aber noch nicht so ganz, wieso Eigentümer ihre eigene Parkplätze gemietet haben sollen.

Ich an deiner Stelle würde einfach mal versuchen mit der Eigentümergesellschaft zu reden.

Ein weiteres Problem kann halt das G anstelle von aG sein. Rein argumentativ. rechtlich hilft dir dein G ja nicht wirklich.


Bazul 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 07:19

Eigentümer haben z. B. 2 Parkplätze nur 1 Fahrzeug., weil der gnädige Herr wie er Lust hat parken möchte. Einmal in der Tiefgarage und wenn er Lust hat mal oben auf den gekennzeichneten Flächen. Manche haben sogar 3 Plätze gemietet, damit wenn Ihre Gäste kommen, eine Parkmöglichkeit vorhanden ist. Und laut bayrischer Staatskanzlei ( GaStellv) in der Fassung vom 30.l11.1993 gültig bis 30.12.2028 unter dem Punkt 1.2 steht Mehrfamilienhäuser müssen mindestens 1 Parkplatz je Wohnung haben. Der Block wurde in den 70ern gebaut ! Das G nicht ja das stimmt, aber mein Schwerbehindertenausweis oder auch nicht ? !

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qugart  03.06.2020, 07:30
@Bazul

Niemand kann vorgeschrieben werden (in Grenzen), was er mit seinem Eigentum macht.

Da du scheinbar nicht mit denen reden willst, musst du weiterhin auf den Parkplatz warten.

Der Ausweis alleine bringt dir nicht viel. Nur weil man etwas ganz dolle will erlangt man nicht das Recht darauf.

Ohne da im Detail drin zu sein, denke ich, dass du auch keinen blauen EU-Ausweis hast. Ebenso dürfte das (nur eine weitere Vermutung) auch nicht für den orangen D-Ausweis reichen.

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Du hast also eine Eigentumswohnung gemietet und somit schaue in die TE, was dort so alles zugehört.

Nur das, kann Dein Vermieter vermieten,wenn ihm etwas nicht gehört, kann er auch nicht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Parkplatzsituationen mitunter in den Städten katasrophal sind, ist hinlänglich bekannt. Wie der Parkraum zu vergeben ist, entscheidet die Hausverwaltung nicht nach Gutdünken, sondern nach Beschluss der Eigentümer in einer Eigentümerversammlung. Der Parkraum zählt zum Gemeinschaftseigentum der einzelnen Eigentümer. In der Regel wird dieser mit dem Wohnraum zusammen käuflich erworben, so ist es jedenfalls bei uns.
Durch ein vorher in der Teilungserklärung festgelegtes Sondernutzungsrecht kann ein Eigentümer Anspruch auf seinen speziellen Parkraum erheben. So wird es wohl in deinem speziellen Fall gewesen sein. Dagegen kannst Du leider gar nichts machen. Eine Mehrfachvergabe an einzelne Eigentümer ist auch nicht möglich, das geht nur, wenn jemand einen Mietvertrag mit einem anderen Eigentümer abschliesst, welcher seinen Parkplatz nicht benötigt. Rein rechnerisch bleibt also alles beim alten. Du müßtest eigentlich den Parkplatz deines Eigentümers bekommen, da er ja augenscheinlich seine Wohnung nicht selber bewohnt. Da würde ich einmal zu einem Gespräch ansetzen.
Der Grad deiner Behinderung spielt dabei leider keine Rolle.