In ein Autobahnausfahrt am Ende der Ausfahrt gewendet bei durhgezogener Linie Ausfahrt sowie Autobahn war gesperrt?
Welche Strafe kommt bei diesem Beispiel? Keine gefährdung
4 Antworten
Die Frage ist so nicht unbedingt zu beantworten. Es kommt auf die Falllage an - wenn die Auffahrt ebenfals gesperrt war, weil die Autobahn es war, dann wird es hier ggfs. zu gar keiner Strafverfolgung kommen. Anders sieht es aus, wenn die Auffahrt auf die gesperrte Autobahn zugelassen war, dann wird es ggfs. teuer. Je nachdem, wie sich der Tatbestand darstellt, trifft hier entweder zu:
Entgegen der Fahrtrichtung oder rückwärts fahren in Ein- oder Ausfahrt
- das wären € 75.-- und 1 Punkt
oder aber
Ohne Bedenken rückwärts, entgegen der Fahrtrichtung fahren oder wenden
- das wäre ggfs. Tagessätze, 3 Punkte und FE-Entzug
War das eine Überleitung bzw. ein Autobahnkreuz? Anders ergibt deine Schilderung eigentlich wenig Sinn.
Es war eine überleitung weil die Autobahn gesperrt war. Diese überleitung war eine normale Ausfahrt und bringt mich aus der Autobahn raus
*seufz*
Ist es wirklich so schwer, eine vernünftige Beschreibung zu geben?
- Befandest du dich auf einer Autobahn, und wolltest diese wechseln bzw. diese verlassen (abfahren)?
- Oder fuhrst du auf einer Land- oder Bundesstraße und wolltest auf die Autobahn auffahren?
Falls Ersteres, bist du deine FE los.
Falls Letzteres, hinge es davon ab, wie und ab wo die Sperrung vorlag - und wie das der Richter sieht.
Erstes. Die Situation ist etwas kompliziert zum Beschreiben. Autobahn wurde verlassen. Dann hab ich bei der Abfahrt gewendet bei einer durchgezogenen Linie um wieder auf die gleiche Autobahn zu kommen
Das ist eine Straftat. Damit darfst du mit Post von der Staatsanwaltschaft, einem Verfahren und dem Entzug der FE rechnen.
Du hast vorher geschrieben, wenn die Auffahrt ebenfals gesperrt war, weil die Autobahn es war, dann wird es hier ggfs. zu gar keiner Strafverfolgung kommen.
Ich habe in der Abfahrt gewendet und bin in der richtigen Richtung gefahren als ob ich in die Autobahn rein fahren will
In Ein- oder Ausfahrt gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren ...
75 Euro, ein Punkt, kein Fahrverbot.
Danke. Aber da war durchgezogene linie auch und die Verkehrslage war unklar war die Autobahn gesperrt war
Ich denke, wenn man auf der Autobahn wendet, dann muss man immer eine durchgezogene Linie überfahren. Das wird da also mit drin sein.
Unklare Verkehrssituation ist dann die Sache mit Behinderung oder Gefährdung. Aber eben nur, wenn es so ist. Geh von den 75 Euro aus.
Es gab keine Gefährdung da die Einfahrt für den anderen Verkehr gesperrt war.
Autobahn wurde verlassen. Dann hab ich bei der Abfahrt gewendet bei einer durchgezogenen Linie um wieder auf die gleiche Autobahn zu kommen. Ich bin in der richtigen Richtung gefahren als ob ich in die Autobahn rein fahren will
Hat dich jemand gesehen? Weil du schreibst es gab keine Gefährdung. Demnach hat es doch keiner mitbekommen, oder?
Keine, fürchte ich, weil wenden so nicht möglich ist.
Es wurde am Ende der Ausfahrt gewendet wo dann der Gegenverkehr einfahren konnte in die Autobahn. Es war da eine durchhezogene Linie. Alles war gesperrt
Die Auffahrt war auch gesperrt. Es wurde in der Ausfahrt bei druchgezogener Linie gewendet um wieder in die gleiche Autobahn zu kommen.