In 5 Wochen habe ich 1 Jahr zusammen, wo ich versicherungspflichtig gearbeitet habe?

2 Antworten

Dir steht nach dieser Beschäftigungszeit bei einer AU - Bescheinigung durch deinen Arzt eine Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber zu.

Auch bei Bezug von Krankengeld werden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt, alleine darauf kommt es an.

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung kommst, hättest Du die Anwartschaftszeit für min. 6 Monate ALG - 1 erfüllt.

Aber selbst wenn Du dann unverschuldet arbeitslos werden solltest, musst Du für das ALG - 1 der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, dass könntest Du dann ja voraussichtlich nicht, wenn Du AU - geschrieben bist.

Dann stünde dir weiterhin Krankengeld bis zu 78 Wochen zu inkl.der 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Nur wenn Du bereits im ALG - 1 Bezug AU - geschrieben würdest, stünde dir bei weiterem Leistungsanspruch wie bei der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bis zu 6 Wochen ALG - 1 zu und dann weitere bis zu 72 Wochen Krankengeld in Höhe deines ALG - 1 wie von der Agentur für Arbeit.

Eine Eigenkündigung solltest Du vorher mit der Agentur für Arbeit klären, aber wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erfolgen müsste, darf es keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben.

Aber wie erklärt, musst Du der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit entscheidet der Arzt.

Während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit muß der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten.

Zu kündigen, ist keine gute Idee.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.