Immobilienkauf: Verkäufer kommt Vereinbarung über Rückzahlung (Schenkung) nicht nach?

4 Antworten

Solche Geschichten sind rechtlich immer ausgesprochen kompliziert, aus verschiedenen Gesichtspunkten. Ich würde damit einen Anwalt aufsuchen, der sich auch mit Immobilienrecht auskennt.


Jurafuchs  26.03.2025, 16:50

Kann man sich sparen. Der Anwalt wäre herausgeschmissenes Geld.

Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:51
@Jurafuchs

Bist du sicher, also rechtlich gibt es hier keine Möglichkeiten

Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:52
@Jurafuchs

ok verstehe dann muss ich mir was anderes überlegen

asdundab  26.03.2025, 16:53
@Jurafuchs

Die 200 € für die Erstberatung würde ich bei der Summe schon ausgeben.

Jurafuchs  26.03.2025, 16:54
@asdundab

Dann sind halt nochmal 200 Euro extra weg, wenn man das Geld übrig hat, nur zu.

Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:55
@Jurafuchs

Rechtsschutz wird hier wenig bringen oder :D

Oh wieso machst Du sowas. Deine Vereinbarung ist wertlos. Wenn er nicht schenken mag, mag er nicht. Im Notarvertrag steht das üblicherweise auch, dass Nebenabreden nicht gelten.


asdundab  26.03.2025, 16:52
"Wenn er nicht schenken mag, mag er nicht."

Das dürfte im Rechtssinne eher kein Schenkungsversprechen darstellen, da es an dem Hausverkauf hängen dürfte.

"Deine Vereinbarung ist wertlos. [...] Im Notarvertrag steht das üblicherweise auch, dass Nebenabreden nicht gelten."

Weißt du das im Einzelfall. Des Weiteren wäre auch eine Nichtigkeit des Notarvertrages bei einem ggf. auch mündlich geschlossenem nicht-notariellem Kaufvertrag denkbar. (dessen Formunwirksamkeit könnte nach Vollzug von Auflassung und Eintragung geheilt sein).

Das muß sich am Ende jemand der sich damit auskennt vollumfassend anschauen, andernfalls kann man da kaum eine Einschätzung treffen.

SevenOfNein  26.03.2025, 16:54
@asdundab

" auf Vertrauensbasis darauf geeinigt, dass er mir nachträglich 19.500 Euro als Schenkung zurückzahlt."

Wo siehst Du da das Wort "Schenkung" nicht ?

asdundab  26.03.2025, 17:07
@SevenOfNein
"Wo siehst Du da das Wort "Schenkung" nicht ?"

Es kommt nicht auf die Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts, sondern ihre wirtschaftliche Art an.

asdundab  26.03.2025, 17:10
@SevenOfNein

Da er lt. dem anderen Kommentar allerdings anscheinend seine Bank beim Kreditvertrag betrogen hat wird er da ohnehin nichts unterehmen wollen, selbst wenn er das Geld bekäme...

Also ich würde mal behaupten eine solche Vereinbarung ist ziemlich dämlich warum solltet du sowas überhaupt vereinbaren?

Ich denke der Lappen den Ihr da unterschrieben habt ist einen feuchten Dreck wert und dein Geld wirst du nicht bekommen. Vermutlich wirst du dir am ehesten Probleme wegen Steuerhinterziheung enhandeln.

Aber ich bin kein Anwalt deswegem empfehle ich dir mit solch delikaten Problemen einen Anwalt aufzusuchen.


Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:47

Es geht hier nicht um Steuern oder ähnliches.
Wir haben den Kaufpreis der Immobilie nach oben gesetzt, damit ich am Ende durch die Rückzahlung wieder mehr Eigenkapital in der Tasche habe.

Osterkarnigel  26.03.2025, 16:48
@Nilstbrt

Also machst du tricksereihen mit der bank.... auch nicht besser könnte dazu führen den Kredit zu verlieren.

Wie gesagt ich würde dir einen Anwalt empfehlen.

Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:50
@Osterkarnigel

Das Gebäude hat einen Wert der besätigt ist dafür wurde die Finanzierung angefragt. Und gleichzeitig wurde mit dem Verkäufer der Preis noch nach unten verhandelt

asdundab  26.03.2025, 17:02
@Nilstbrt
"Und gleichzeitig wurde mit dem Verkäufer der Preis noch nach unten verhandelt"

Und damit ist der wirtschaftliche Wert der Immobilie - auch für die Bank - geringer (dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis entsprechend)!

In dem Fall willst du aber vermutlich so oder so die Füße still halten wollen, da dir andernfalls die Bank vermutlich den Kreditvertrag kündigen und dich wegen Betruges anzeigen wird.

asdundab  26.03.2025, 16:45
"Vermutlich wirst du dir am ehesten Probleme wegen Steuerhinterziheung enhandeln."

Das eher nicht, klingt ja so als hätte eher mehr Steuern gezahlt als wirtschaftlich fällig gewesen wären.

Den Sinn der Vereinbarung verstehe ich auch nicht, außer man wollte evtl. private Vorkaufsrechte umgehen.

Nilstbrt 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:48
@asdundab

ja grundsätzlich hat der Verkäufer dadurch mehr Steuern gezahlt

Spar dir den Aufwand, das Schriftstück ist ungefähr so wenig wert wie das Blatt Papier auf dem es steht.