Immobilienkauf: Verkäufer kommt Vereinbarung über Rückzahlung (Schenkung) nicht nach?
Hallo zusammen,
ich habe Anfang des Jahres eine Immobilie gekauft und mich mit dem Verkäufer auf Vertrauensbasis darauf geeinigt, dass er mir nachträglich 19.500 Euro als Schenkung zurückzahlt. Wir haben diese Vereinbarung in einem Dokument festgehalten, das von ihm online unterschrieben wurde. Zusätzlich gibt es WhatsApp-Chats, die unsere Vereinbarung bestätigen.
Leider hat der Verkäufer bisher nicht gezahlt und behauptet nun, er sei fast privatinsolvent. Ich habe den Eindruck, dass er die Zahlung hinauszögert und ständig neue Ausreden findet.
Kennt sich jemand mit solchen Fällen aus oder hat Tipps, wie ich am besten vorgehen sollte? Ist die Vereinbarung mit der Online-Unterschrift rechtlich bindend, und wie kann ich den Verkäufer zur Zahlung bewegen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Solche Geschichten sind rechtlich immer ausgesprochen kompliziert, aus verschiedenen Gesichtspunkten. Ich würde damit einen Anwalt aufsuchen, der sich auch mit Immobilienrecht auskennt.
Bist du sicher, also rechtlich gibt es hier keine Möglichkeiten
ok verstehe dann muss ich mir was anderes überlegen
Die 200 € für die Erstberatung würde ich bei der Summe schon ausgeben.
Rechtsschutz wird hier wenig bringen oder :D
Oh wieso machst Du sowas. Deine Vereinbarung ist wertlos. Wenn er nicht schenken mag, mag er nicht. Im Notarvertrag steht das üblicherweise auch, dass Nebenabreden nicht gelten.
"Wenn er nicht schenken mag, mag er nicht."
Das dürfte im Rechtssinne eher kein Schenkungsversprechen darstellen, da es an dem Hausverkauf hängen dürfte.
"Deine Vereinbarung ist wertlos. [...] Im Notarvertrag steht das üblicherweise auch, dass Nebenabreden nicht gelten."
Weißt du das im Einzelfall. Des Weiteren wäre auch eine Nichtigkeit des Notarvertrages bei einem ggf. auch mündlich geschlossenem nicht-notariellem Kaufvertrag denkbar. (dessen Formunwirksamkeit könnte nach Vollzug von Auflassung und Eintragung geheilt sein).
Das muß sich am Ende jemand der sich damit auskennt vollumfassend anschauen, andernfalls kann man da kaum eine Einschätzung treffen.
" auf Vertrauensbasis darauf geeinigt, dass er mir nachträglich 19.500 Euro als Schenkung zurückzahlt."
Wo siehst Du da das Wort "Schenkung" nicht ?
"Wo siehst Du da das Wort "Schenkung" nicht ?"
Es kommt nicht auf die Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts, sondern ihre wirtschaftliche Art an.
Da er lt. dem anderen Kommentar allerdings anscheinend seine Bank beim Kreditvertrag betrogen hat wird er da ohnehin nichts unterehmen wollen, selbst wenn er das Geld bekäme...
Also ich würde mal behaupten eine solche Vereinbarung ist ziemlich dämlich warum solltet du sowas überhaupt vereinbaren?
Ich denke der Lappen den Ihr da unterschrieben habt ist einen feuchten Dreck wert und dein Geld wirst du nicht bekommen. Vermutlich wirst du dir am ehesten Probleme wegen Steuerhinterziheung enhandeln.
Aber ich bin kein Anwalt deswegem empfehle ich dir mit solch delikaten Problemen einen Anwalt aufzusuchen.
Es geht hier nicht um Steuern oder ähnliches.
Wir haben den Kaufpreis der Immobilie nach oben gesetzt, damit ich am Ende durch die Rückzahlung wieder mehr Eigenkapital in der Tasche habe.
Also machst du tricksereihen mit der bank.... auch nicht besser könnte dazu führen den Kredit zu verlieren.
Wie gesagt ich würde dir einen Anwalt empfehlen.
Das Gebäude hat einen Wert der besätigt ist dafür wurde die Finanzierung angefragt. Und gleichzeitig wurde mit dem Verkäufer der Preis noch nach unten verhandelt
"Und gleichzeitig wurde mit dem Verkäufer der Preis noch nach unten verhandelt"
Und damit ist der wirtschaftliche Wert der Immobilie - auch für die Bank - geringer (dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis entsprechend)!
In dem Fall willst du aber vermutlich so oder so die Füße still halten wollen, da dir andernfalls die Bank vermutlich den Kreditvertrag kündigen und dich wegen Betruges anzeigen wird.
"Vermutlich wirst du dir am ehesten Probleme wegen Steuerhinterziheung enhandeln."
Das eher nicht, klingt ja so als hätte eher mehr Steuern gezahlt als wirtschaftlich fällig gewesen wären.
Den Sinn der Vereinbarung verstehe ich auch nicht, außer man wollte evtl. private Vorkaufsrechte umgehen.
Spar dir den Aufwand, das Schriftstück ist ungefähr so wenig wert wie das Blatt Papier auf dem es steht.
Kann man sich sparen. Der Anwalt wäre herausgeschmissenes Geld.