Im Mittelalter?
Hi,
Ich habe von meiner Geschichte Lehrerin vor ein paar Jahren gehört das wenn eine Bäuerin oder eine Bauerstochter, wenn sie heiratet zuerst mit ihrem Landherren ins Bett steigen muss. Stimmt das?
12 Antworten
Es ist möglich, dass Prima Nocta tatsächlich existierte und dass die Vorfälle nie aufgezeichnet wurden, weil die Opfer keinen oder nur einen niedrigen sozialen Status hatten. Es gibt auch keine eindeutigen Beweise dafür, dass der Ausdruck „ius primae noctis“ jemals als offizieller Name für ein Gesetz verwendet wurde.
Woher kommt das Recht der ersten Nacht?
Zur historischen Quellenlage
Die Offnung* von 1543 verbürgte ihm schriftlich das Recht der ersten Nacht, gemäß dem er mit jeder Braut der Gemeinde die Hochzeitsnacht verbringen durfte. Dieses Recht findet sich auch in der Offnung für Hirslanden und Stadelhofen – heute Stadtteile von Zürich – belegt.
Zur historischen Quellenlage*
Als Offnung wurde in der Deutschschweiz eine Urkunde bezeichnet, die Rechte und Pflichten eines Gemeinwesens festhielt.
Ritual oder Mythos? Das Recht der ersten Nacht Mussten im Mittelalter wirklich Bräute nach der Heirat zunächst mit ihrem Herren schlafen? Die Existenz des sogenannten ius primae noctis ist sehr umstritten.Wenn es um das sogenannte Recht der ersten Nacht geht, in offiziösem Latein ius primae noctis, sind wir uns einig: Das waren finstere Zeiten, als Feudalherren angeblich berechtigt waren, nach Hochzeiten unterstellter Personen selbst die erste Nacht mit der Braut zu verbringen. Diese juristisch sanktionierte Vergewaltigung soll es bis weit in die Neuzeit gegeben haben. Das menschenverachtende Gesetz berechtigte angeblich den Herrn, der auf dieses Hoheitsrecht verzichtete, von seinen Untertanen eine finanzielle Entschädigung zu verlangen: den sogenannten
Stechgroschen.Das angebliche Herrenrecht scheint europaweit verbreitet gewesen zu sein: Im englischen bzw. französischen Sprachraum kennt man es als droit du seigneur oder droit de cuissage, in Spanien als das Recht der pernada. Dürftige Beweislage Natürlich gab es in der Geschichte immer wieder weltliche oder gar geistliche Grund- und Gerichtsherren, die in den streng hierarchisch geordneten Gesellschaften der Antike, des Mittelalters oder der frühen Neuzeit ihre Machtstellung ausnutzten und ihre Leibeigenen oder Untergebenen bedrängten, missbrauchten und vergewaltigten. Fraglich ist allerdings, ob ein derartiges verankertes und verbrieftes Recht in der Geschichte jemals wirklich existiert hat. Denn die Quellenlage, die ein solches „Herrenrecht“ belegen würde, ist sehr dünn.
Die Offnung von 1543 verbürgte ihm schriftlich das Recht der ersten Nacht, gemäß dem er mit jeder Braut der Gemeinde die Hochzeitsnacht verbringen durfte. Dieses Recht findet sich auch in der Offnung für Hirslanden und Stadelhofen – heute Stadtteile von Zürich – belegt.
Nein. Ist Blödsinn.
Wieder so ein Schauermärchen das man über das ach so schlimme Mittelalter erzählt. Wie nahezu der komplette Rotz den man so über das angeblich so dunkle Mittelalter hört. Kommt fast alles aus der Phantasie der Neuzeit in der man sich irgendwie abheben wollte wie toll man heute doch ist und daher dem Mittelalter allerlei fieses Zeug andichtete.
Dieses fiese Zeug hält sich bis heute und ist einfach nicht aus den Köpfen zu bekommen wie man auch hier shcön sieht. Selbst Museen und Lehrer tragen diesen Blödsinn leider weiter. Genauso wie Filme, Serien und "Dokus".
Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit daon auszugehen, dass es so ein Recht nie gab. Es gibt wohl ganz wenige vereinzelte Quellen die von diesem Recht berichten, und dann auch nur eher so vage, widersprüchlich bzw. literarisch dass Historiker davon ausgehen, das waren üble Gerüchte die bewusst in die Welt gesetzt wurden, etwa um einen Konkurrenen schlecht zu machen, oder für machtpolitische Spielchen.
Dass es tatsächlcih alltäglich angewendet wurde kann man komplett ausschließen. Das soll nicht heißen das es das generell nicht gab dass ein Herr sowas erzwungen hat - aber Vergewaltigungen und (sexuellen) Machtmissbrauch gab es immer, gibt es immer noch, auch heute, und wird es immer geben. Das hat aber nichts mit dem Mittelalter oder mittelalterlichen Gesellschaft zu tun. Wie gesagt, das gibt es ja heute auch noch.
Man kann sich ja mal überlegen wie lange die Leute das mitgemacht hätten, ein Herr der so mit seinen Leuten umgegangen wäre, wäre wohl nicht lange Herr gewesen. Und was die Ehefrau des Herrn davon gehalten hätte, na das kann sich wohl jeder ausmalen... Allein an so ganz normalen zwischenmenschlichen Überlegungn kann man sich dohc schon erschließen dass das irgendwie nicht glaubwürdig klingt.
PS: Hier ein ganz guter Artikel dazu:
Nein das nicht, aber der Landesherr konnte vorgeben, wen sie zu heiraten hat, das hatte nicht die Bauerntochter zu entscheiden und auch nicht die Eltern.
Das sogenannte "Ius primus noctis" gab es so nie, sondern ist eine literarische Erfindung der Neuzeit bzw. der Aufklärung. Aus dieser Zeit haben wir auch das falsche Verständnis vom angeblichen "dunklen" oder "dreckigem" Mittelalter.
Um sich selbst zu überhöhen, machte man die Vergangenheit klein. Es gibt keine einzige schriftliche Aufzeichnung dieses "Rechts" und Rechtsschriften gab es in dieser Zeit zur Genüge.
Stell Dir einfach nur mal vor, das hätte es wirklich gegeben,
- dann hätte niemand mehr geheiratet
- widerspricht das jeglicher christlichen Moral und dem christlichen Eheverständnis (und damals war das den Menschen sehr viel wichtiger als alles andere)
Bäuerin oder Bauerstochter, war noch ne Stufe höher als Magd. Und diese (Knechte und Mägde) waren noch bis in die 1930-er "Freiwild" in ihrer Stellung, gegenüber dem Hausherr. So ein Verhalten wurde aber nicht thematisiert, sondern größtenteils ignoriert. Ein Recht dazu, lässt sich aus diesem Verhalten nicht ableiten.
Die "offizielle" Variante mit Landherrn, gab es bestimmt nur regional sehr begrenzt und selten, und wenn, dann nur bis ~200 Jahre früher. Mir scheint das auch eher eine "Filmidee".