Ich bin befristet bei einem Glaszentrum eingestellt. Meine Befristung endet zum 30. Juni 2014. Allerdings wurde ich nun unwiderruflich freigestellt, weil ich nicht länger als 10 Stunden arbeiten wollte. Ich habe mich hierbei nur an das Arbeitszeitgesetz gehalten. In einem entsprechenden Tarifvertrag steht auch nichts von weiteren Mehrstunden, die ich leisten müsste.
In meinem heutigen Schreiben an meinen Arbeitgeber habe ich darum gebeten, dass er mir neben einem vernünftigen Zeugnis und der Arbeitsbescheinigung, auch meine Stempelzeiten zusenden möchte. Laut Gesetz ist er verpflichtet, diese 2 Jahre zu speichern.
In diesen Stempelzeiten wird deutlich erkennbar sein, dass ich an manchen Tagen auch 14 oder gar 16 Stunden am Stück mit einer einzigen Pause von 30 Minuten durchgearbeitet habe.
Kann ich meinen Arbeitgeber deswegen verklagen? Wir wollten nicht länger als 10 Stunden arbeiten, aber wir mussten, da wir sonst um unseren Job fürchten mussten.
Gibt es da Schadenersatz?