Ich will nicht das komplette Essen von der Karte, also z.B. ohne Gemüse, muss ich dann den Preis von der Karte bezahlen?

8 Antworten

Sieh Dir einfach die Karte an.
Es gibt Restaurants, die Beilagen einzeln mit Preisen auflisten. Dann zahlst Du entsprechend weniger, wenn Du kein Gemüse bestellst. Es gibt Restaurants, die für Änderungen an den Gerichten einen Aufpreis verlangen und dann eben solche, bei denen Du u.U. Pech hast und den vollen Preis bezahlen musst, obwohl Du eine Beilage abbestellst.

Letztendlich steht es Dir ja frei, das Ganze vorher mit den Mitarbeitern zu besprechen und den Vertrag zu schließen - oder eben nicht.

In der Regel ja. Du kannst fragen ob du einen Nachlass bekommst. Die wenigsten werden sich aber drauf einlassen. Ist ja nicht deren Schuld wenn du ein Gemüsemuffel bist.

Aber eigenlich kann man sagen die Preise sind nicht feststehend, sie DÜRFEN verhandelt werden

Normalerweise kostet es trotzdem den gleichen Preis, weil das meiste Gemüse eh nicht viel kostet, und du oft wenn du ohne Gemüse bestellt du dann oft eh als Ausgleich dafür etwas mehr Beilage bekommst.

Aber es ist natürlich nicht verboten zu fragen was es ohne Gemüse kosten würde. Kommt aber schon etwas knausrig rüber.

Anders sieht es bei Gerichten mit speziellem Gemüse wie Spargel aus. Da Spargel relativ teuer ist, kann man dann bei Gästen die ein Gericht ohne Spargel möchten dann oft schon ein paar Euro Nachlass geben.

Der Preis ist Verhandlungssache, ein Nachlass kann, muss aber nicht, gewährt werden.


SimpleHuman  07.06.2024, 19:24

Auch auf die Gefahr hin dass der Kommentar gelöscht wird, frag ich mal hier nach.

Der Preis ist Verhandlungssache, ein Nachlass kann, muss aber nicht, gewährt werden.

- Das heisst, ich kann ein Döner ohne alles auch für 10€ mehr verkaufen, oder?

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Still  07.06.2024, 19:46
@SimpleHuman

Angebot und Nachfrage! Wenn du konkurrenzlos bist und dem Kunden deine Kochkunst 10 Euro wert ist: kein Problem.

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SimpleHuman  07.06.2024, 19:54
@Still

Meine Künste wären in diesem Beispiel Brot zu schneiden. ^^ Thx

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Still  07.06.2024, 20:04
@SimpleHuman

Wenn du einzige Brot auf einer einsamen Insel anbietest, sind 10 Euro ein Schnapper-Preis.

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SimpleHuman  07.06.2024, 20:14
@Still

Ja ich meinte eher ob ich einen kompletten Döner für z.b. 5 € und nur ein Fladenbrot für 15€ verkaufen dürfte. Aber die Frage hast du ja beantwortet

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Klar - ausser du vereinbarst etwas anderes mit dem Servicepersonal


GABRIEULE 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 19:01

Gibt es da irgendeine Rechtssprechung oder ist das einfach so?

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SimpleHuman  07.06.2024, 19:15
@GABRIEULE

Ich hab auf die schnelle nichts gefunden.

Naja, wenn man etwas abbestellt und nicht gleichzeitig danach fragt, ob der volle Preis dennoch fällig ist, denke ich, es liegt in der Verantwortung von einem selbst und niemand ist soweit gegangen, das vor Gericht beurteilen zu lassen.

Anders sieht es aus, wenn du etwas bestellst und eine Zutat ist nicht verfügbar, dann kannst du dich beschweren, aber nur dann, wenn du nicht drauf hingewiesen wirst sondern es dir untergejubelt wird.

Wenn es angesprochen wurde, z.b. "Es gibt keine Paprika mehr" und es wird kein anderer Preis vereinbart, liegt die Verantwortung wieder beim Kunden.

Mutmaße ich ^^ find die Frage nach einem Urteil kurios ^^

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Schubert610  07.06.2024, 19:16
@GABRIEULE

warum sollte es dafür eine Gerichtsurteil geben?
Frag im Restaurant nach, entweder ja oder nein,

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Schubert610  07.06.2024, 19:26
@SimpleHuman

na ja dafür mußte sich erst einmal ein Gericht finden die so etwas als Klage zulassen würde, und das wird wohl keines machen.
Hoffentlich nicht, denn unsere Gerichte müßen sich schon mit genug Blödsinn beschäftigen.

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SimpleHuman  07.06.2024, 19:26
@Schubert610

Ach da wurden schon ganz andere Kuriositäten beurteilt. Es müssen nur genügend Leute Interesse daran haben 😂

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