Ich Verbiete, oder ich verbitte mir diese Beschuldigung/Unterstellung?
Moin, ich habe gerade ein kleines Problemchen...
Ich Schreibe ein Brief ans Amt, wo mir grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird.
Dies will ich so nicht akzeptieren und deshalb versuche ich das auch kund zu tuen.
Daher die Frage, Ist es folgend richtig geschrieben: "Ich verbiete mit so eine Beschuldigung" oder ist es doch ehr so richtig: "Ich verbitte mir so eine Beschuldigung"
Oder gar so: "Ich verbitte mir so eine Unterstellung"
Wer sich da auskennt und mir auf die Sprünge helfen kann, dem wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
2 Antworten
Ersteres würde bedeuten, dass du dir selbst verbietest irgendwem irgendwas zu unterstellen.
"Ich verbitte mir" ist eine Aufforderung an das Amt etwas zu unterlassen.
Ich denke du willst letzteres nutzen.
Aber warum formulierst du das denn so... Ich nenne es Mal altmodisch.
"Diese Unterstellung weise ich zurück" oder sowas in die Richtung könnte man auch hinschreiben.
Diese Unterstellung weise ich zurück
Die Formulierung finde ich viel besser gerade in einem Behördenbrief!
Das ist ja in Ordnung, wenn du diese Formulierung bevorzugst. Man hört sie nur eher selten.
Dann lass den Rest des Briefes am besten auch korrigieren, sonst wird es peinlich... Zu einer herausstechenden Wortwahl gehört Sprachrichtigkeit, damit sie ihre Wirkung nicht verfehlt, und ich fürchte, damit hast du einige Schwierigkeiten (z. B. Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung).
Die Unterstellung verbitten , das passt.
Ich bin halt Altmodisch und finde es passender.
Nur war ich mir nicht mehr sicher, ob Verbieten, oder Verbitten.
Ich nutze auch ganz bewusst das Wort Hochachtungsvoll, im Brief.