Sattel verkauft, jetzt droht anzeige wegen angeblich falschen angaben?

6 Antworten

Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. (egal ob schriftlich oder mündliche Vereinbarung)

Zur Falschaussage: Waren die Daten falsch? Hast du im guten Glauben gehandelt? Das alles spielt mit ob eine Anzeige erfolg hätte. (Ich habe keine Ahnung ob man die Daten eines Sattels selbst messen kann oder wie das genau geht) (p.s. ich bin kein Jurist -> dort nachfragen)

p.s. ich würde des Friedens Willen das Angebot machen den Sattel aus Kulanz zurück zu nehmen. Porto für beides mal verschicken muss der Käufer übernehmen. (ich gehe davon aus du bekommst den selben Kaufpreis auch leicht von anderer Stelle...)

Wenn Du den Sattel privat verkauft und Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, brauchst Du den nicht zurückzunehmen, insbesondere weil Du zutreffende Angaben gemacht hast.

Die Drohung mit Anwalt, Polizei, Feuerwehr, Bundeskriminalamt usw. dient zur Einschüchterung. Nicht einschüchtern lassen.

Eine Rücknahme würde ich an Deiner Stelle nur aus "Kulanz" machen, und zwar in der Reihenfolge: Sattel zurücjk und danach Geld zurück.

Es gibt hier zwei Betrachtungsweisen:

Strafrecht

Du hast geschrieben, dass die Käufer Anzeige erstatten wollen. Als mögliche Straftat kommt hier nur der Betrug, § 263 StGB, in Betracht. Eine Straftat liegt aber nicht vor. Selbst wenn die Angaben falsch sein sollten, fehlt es jedenfalls am Vorsatz. Ein Betrug kann dir nicht nachgewiesen werden. Wenn du es darauf ankommen lassen willst, dann lass sie dich anzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren recht schnell einstellen.

Zivilrecht

Hier geht es nicht um irgendeine Bestrafung, sondern darum, wer welchen Anspruch gegen wen hat.

In deinem Fall liegt das Problem bei den Mängelgewährleistungsrechten.

Variante a) Du hast korrekte Angaben gemacht. Dass der Sattel dem Pferd nicht passt, ist nicht dein Problem. Es liegt kein Sachmangel vor, demnach hat der Käufer auch keinen Anspruch gegen dich. Sollte dem Käufer das nicht passen, dann kann er dich verklagen. Er trägt dann aber die Beweislast, d.h. er muss beweisen, dass die Angaben, die du gemacht hast, falsch waren.

Variante b) Der Sattel hat tatsächlich andere Größen als angegeben. In diesem Fall liegt ein Sachmangel vor (§ 434 BGB). Der Käufer hat dann einen Anspruch auf Nacherfüllung. Das kannst du aber nicht leisten, denn du kannst den Sattel schließlich nicht verändern und hast auch keinen anderen Sattel in genau der Größe. Also hat er das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 437 Nr. 2 BGB). In diesem Fall müsstest du den Sattel zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.

Fazit / Mein Rat

Was solltest du jetzt tun? Wenn du dir hundertprozentig sicher bist, dass du richtige Angaben gemacht hast, dann kannst du es natürlich darauf ankommen lassen, dass du angezeigt und verklagt wirst. Ich gehe davon aus, dass du am Ende auf der Siegerseite stehst und der andere nur Geld und Zeit verschleudert haben wird. Die Frage ist halt, ob du dir das antun willst - einen Rechtsstreit, der eventuell länger dauert und bei dem natürlich immer das Risiko besteht, das ganze zu verlieren.

Daher würde ich dir raten, den Sattel zurückzunehmen, wenn du dadurch keine finanziellen Nachteile hast. Schreibe dem Käufer, dass du zwar richtige Angaben gemacht hast, aber so freundlich bist, den Sattel zurückzunehmen (falls er versendet wird, solltest du darauf bestehen, dass der Käufer die Kosten trägt). Du erkennst also keine der Anschuldigungen an, sondern bist einfach so freundlich, den Käufern einen Gefallen zu tun. Schließlich kannst du den Sattel noch anderweitig verkaufen. Ich würde daher kein Risiko eingehen, sondern den Sattel zurücknehmen.

vllt wollen sie dir auch nur ihr altes zeug zurückschicken.

biete ihnen an, das sie dir den sattel zurückschicken damit du prüfen kannst ob die maße falsch angegeben wurden. waren die maße falsch überweisst du den kaufbetrag zurück. aber nicht vorher

Sage / Schreibe ihnen, dass deine Angaben korrekt sind, du aber großzügig sein wirst und den Sattel wieder zurück nimmst um zukünftigen Ärger mit ihnen zu vermeiden, weil du auf Stress und Ärger keine Lust hast.