Ich M 17 jahre bin in meiner Nachbarin 13W verliebt und würde gerne mit ihr zusammen sein?
Ich traue mich nicht es ihr zu sagen das ich sie liebe und mit ihr zusammen sein will, mein grösstes problem ist das, sie es nicht meinen und ihren eltern erzählen darf.
4 Antworten
Zuerst einmal machst du gar nichts, bis sie 14 ist. Und dann sagst du ihr das auch nicht einfach so ins Gesicht, sondern baust erstmal in Ruhe Kontakt auf - so auf freundschaftlicher basis. Und dann sieht man, was draus wird. Liebeserklärungen kannst du ihr machen, wenn du merkst, dass sich mehr als Freundschaft zwischen euch entwickelt. Keinen Moment früher! Glaub mir, das ist wichtig
Danke viel mal du hast mir echt weiter geholfen bin dir sehr dankbar vielen danke gute nacht dir.😇
In der Schweiz ist das Schutzalter 16 Jahre. Davor gilt: „nicht mehr als 3 Jahre Unterschied“. In Deutschland würde bis 14 zu warten reichen, damit das nicht strafbar wird.
Das wäre in der Schweiz strafbar: der Altersunterschied ist größer als 3 Jahre (nicht 4, wie du in einem Kommentar schreibst).
Für eine Liebe, die man nicht den Eltern erzählen darfst, bist du zu alt. Das ist doch Kinderkram.
Bin 2007 geboren und sie 2010 hab nur früher als sie geburtstag das sind dann 3+jahre die aber erlaubt sind ab 4jahre und ein tag ist es strafbar
Du sprichst von der Schweiz? Dann lügst du falsch, denn es sind 3 und nicht 4 Jahre: Link
Es darf bis 4jahre sein aber nicht mehr als 4jahre und 1tag,
3jahre und 364 tage Dieser unterschied ist gesetzlich in der Schweiz erlaubt
„Nicht mehr als 3 Jahre“ ist der Ausdruck und das bedeutet eindeutig nicht: „nicht mehr als 4 Jahre und 1 Tag“.
Sie darf es ihren und deinen Eltern erzählen und ich hoffe sie tut es auch wenn du dich ihr unangemessen näherst.
warte, bis sie mindestens 14 ist
Also einfach gesagt ich werde in einem monat 17 sie wird etwa in paar monaten 14
Die 14 ist doch eh nur für Deutschland relevant. In der Schweiz ist das Schutzalter ja anders geregelt.
Himmel, schalte die Autokorrektur aus.
Was soll denn
heißen?