Ich M geboren 2007 bin in meiner Nachbarin W 2010 geboren, verliebt. Jedoch traue ich mich nicht ihr zu sagen das ich sie liebe und mit ihr zusammen sein will?
Ich bin von der Schweiz und bei uns ist das Schutzalter bis zu 4jahre differenz erlaubt, auch bei so einem alters unterschied, solange natürlich keine sexuällen handlungen vorkommen.
Ich kenne sie seit 6jahren weiss aber nichts über sie
5 Antworten
Echte Liebe wächst mit dem besser kennenlernen. Alles andere mag Liebelei und Interesse sein. Sympathie ist zwar die Motivation, aber echte Liebe ist das noch nicht.
Dann nimm deinen Mut zusammen und rede mit ihr. Frag sie nach einem Date. Nur so kannst Du erfahren ob sie Dich auch mag.
sag ihr dass du sie magst und gerne Kontakt aufbauen möchtest, nach einer Weile Kontakt und vielleicht versteht ihr euch vielleicht super gut kannst du ihr ja dann sagen, dass du sie liebst
Ich wiel nicht das sie es ihren und meinen Eltern erzählt
Falls ja würde mir wad passieren im juristischem sinne selbst wenn ihre eltern das nicht wollten oder das gefällt?
Du hast ja nichts Böses mit ihr vor und hast ja nur gesagt dass du sie magst.
Ich liebe sie und möchte mit ihr zusammen sein, ich denke das wäre aber sehr komisch für ihre eltern
ok, also 13/14 und 16/17 Jahre. Ich denke, es ist in Ordnung, aber warte besser bis zu ihrem 14. Geburtstag.
Was passiert dann bei ihrem 14 geburtstag, Also ich mein wenn sie dann 14 ist was dann wie gehts dann weiter?
Nein, es sind nicht bis zu 4, sondern bis zu 3 Jahre. „Lieben und Zusammensein“ wäre dann entweder völlig nicht-sexuell oder strafbar.
Soll ich schon beim ersten ausgehen sagen das ich sie liebe oder eher noch länger befreundet sein und dann wann der richtige moment da ist