Ich habe mich in einen 21 jährigen Jungen verliebt?

13 Antworten

Ab deinen 15. Lebensjahr hast du das Recht dir deinen Partner frei auszusuchen und auch mit ihm eine beziehung zu führen. Völlig egal ob 15, 21 oder 50.

Weder du, noch dein Freund würden sich dadurch in irgend einer Form strafbar Machen - Auch nicht durch Sex!
(Entgegen der Meinung vieler falsch informierter Personen.)


BrightSunrise  10.07.2017, 14:02

Ab deinen 15. Lebensjahr hast du das Recht dir deinen Partner frei auszusuchen und auch mit ihm eine beziehung zu führen. Völlig egal ob 15, 21 oder 50.

Das hat man in jedem Alter, da Beziehungen keinerlei rechtlichen Vorgaben unterliegen.

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Fishmeaker  10.07.2017, 14:28
@BrightSunrise

Gut oka, ich war etwas ungenau, trotzdem stimmt die Aussage grundstäzlich. Aber nun genauer:

Mir ging es explizit um die rechtliche Lage einer Beziehung zwischen einem Volljährigen und einer Minderjährigen.

Bereits ein Kuss kann als sexuelle Handlung ausgelegt werden (Und wurde es auch schon!). Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren ist Kindesmissbrauch da ein Kind laut Gesetz eine Person unter 14 Jahren ist

http://www.frag-einen-anwalt.de/Beziehung-mit-Minderjaehriger--f44770.html

Eine Liebesbeziehung mit einer Person unter 14 Jahren ist also i.d.R. schon ein Kindesmissbrauch.

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Es gibt kein Gesetz der Welt, dass irgendjemandem verbieten würde, sich zu verlieben.

Schau dich im im wirklichen Leben, zum Beispiel in deiner Elterngeneration oder auch in deiner eigenen, welche Altersunterschiede es gibt.

Rechtlich ist auch eine erotische Beziehung kein Problem. Ab 16 bist du sexuell selbst bestimmt, dein Partner bekommt keine Probleme, wenn er 21 ist.

Wie dein Schwarm zu dir steht, kann allerdings niemand im Forum realistisch interpretieren aufgrund von ein paar Stichworten, die er vielleicht von sich gegeben hat. Das wirst du leicht selbst heraus finden.


PatrickLassan  10.07.2017, 13:03

Ab 16 bist du sexuell selbst bestimmt,

In Deutschland grundsätzlich ab 14.

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landregen  10.07.2017, 13:16
@PatrickLassan

Stimmt - aber es kann für einen 21jährigen problematisch werden mit einer sexuellen Beziehung zu einer 14jährigen. Zu einer 16jährigen nicht

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BrightSunrise  10.07.2017, 14:07
@landregen

Das kann es nur, wenn er die fehlende Fährigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der 14-jährigen ausnutzt. Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzen die allermeisten aber bereits mit 14.

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Natürlich ist das erlaubt. Alles über 14 ist legal. der Unterschied ist nicht so groß. Viel Glück. 

Ich war damals 17 als ich meinen jetzigen Mann kennengelernt habe. Er war zu dem Zeitpunkt 22. Also alles in Ordnung.

Geschlechtsverkehr ist nicht erlaubt wenn du erst 17 (minderjährig) bist und der Partner über 21 Jahre alt ist. Alles andere wie zB Küssen ist erlaubt.


landregen  10.07.2017, 13:19

Das ist Unsinn. Der 21jährige kann strafrechtlich Ärger bekommen, wenn er sich sexuell mit 14 oder 15jährigen einlässt, aber nicht zwangsläufig. Mit einer 16jährigen ist es rechtlich kein Problem.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Einzige Einschränkung wäre, wenn keine Selbstbestimmungsfähigkeit vorläge und das ausgenutzt werden würde (Entwichlungsverzögerung) oder gegen Geld

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Fishmeaker  10.07.2017, 13:51
@landregen

Ich kann nur zustimmen: Der Antwortgeber redet hier völligen Unsinn!

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