An alle Arbeitsrechtler ... bitte helft mir beim Denken!
In einem Betrieb arbeiten die Arbeitnehmer in einer 5-Tage-Woche Montags bis Freitags.
Es gibt aber auch Wochenenddienste, jeweils für Samstag und Sonntag, für die es ein Überstundenkonto gibt. Man wird Anfang des Jahres in festen Gruppen in einem regelmäßigem Turnus eingeteilt. Man kann/darf tauschen, wenn man einen 1:1 Tauschpartner findet.
Für diese Dienst = Überstunden gibt es Ausgleichstage, 2 Stück im Quartal. Diese Tage kann man frei wählen. Es kann also theoretisch mal passieren, dass man einen Ausgleichstag hat, bevor man einen Dienst machen musste. Es wird ein Stundenzettel geführt. Der allerdings dokumentiert 7 Tage, mit allen U und Ü Stunden.
Nun haben wir den Fall, dass eine Mitarbeiterin über ihr Dienstwochenende krank geschrieben ist. Es sind ihre regulären, Anfang des Jahres festgelegten Tage. Sie hat nicht getauscht.
Werden ihr jetzt diese Stunden für den Sa/So gutgeschrieben oder nicht?
Ich denke nicht. Sie hat ja nicht gearbeitet. Aber es gibt auch das Argument, dass man Kranktage schließlich nicht nacharbeiten muss, was sie aber müsste, denn sie ist und bleibt sonst im Minus. Innerhalb der 5-Tage-Woche ist das klar. Aber bekommt sie jetzt wirklich für den Dienst, den sie eigentlich hätte machen müssen, aber krank geschrieben war, Stunden gut geschrieben?
Und - nein - der Arbeitsvertrag gibt da nichts her.
Gruß S.