Ich habe meinem Partner innerhalb meiner Probezeit insgesamt 4× mein Auto fahren lassen, ohne das er den Führerschein hat! Wird mein Auto nuntotal eingezogen?

Rasentraktor007  13.06.2024, 04:37

Etwas mehr Kontext bitte.

Wurde er erwischt und sind die 4 Fahrten nachgewiesen?

MesutSelin2 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 04:54

Ja, leider wurde er erwischt,ja auch nachweisbar

4 Antworten

Gemäß §21 (3) StVG kann das Fahrzeug bei Wiederholungstätern eingezogen werden.

Ob es tatsächlich eingezogen wird, entscheidet der Richter.

Warum hast Du deinen Partner immer wieder fahren lassen?

1.) Weshalb macht man sowas?

2.) Ich nehme an, Du wusstest nichts davon, dass Dein Partner Dein Auto genommen hatte und er wird dies ebenfalls bestätigen. Somit könnte es bei einer deutlichen Warnung des Richters, in Zukunft Deine Autoschlüssel wegzuschließen, bleiben.


clemensw  13.06.2024, 08:29

Eine solche Warnung wäre beim zweiten oder dritten Mal angemessen.

Beim 4. Mal wird es ziemlich schwer, hier keine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.

Vgl OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1984 – 1 U 83/83

1. Erkennt der Kfz - Halter, daß ein Familienangehöriger das Fahrzeug unbefugt ansichnehmen will, muß er zum eigenen Haftungsausschluß die Auto - und Garagenschlüssel verstecken.
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DeadnCool  13.06.2024, 14:26
@clemensw

Sie hat es halt nicht erkannt, sonst hätte sie ja etwas getan...

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Lt StGV § 21 droht dir eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, das Auto kann tatsächlich eingezogen werden. Ob der Richter so entscheidet, kann ich natürlich nicht sagen.

ich hatte mal nen kumpel, der hat auch seinen besten freund (ohne schein) fahren lassen. dieser hat dann direkt nen unfall gebaut. mein kumpel hat sein schein verloren und durfte ihn erst mit 21 wieder machen.

deiner hat zwar kein unfall gebaut, aber n fahrverbot kann dir sicher drohen. dass des auto eingezogen wird glaub ich erstmal nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben