Ich habe meine Gesellenprüfung nicht bestanden kann ich es in 6 Monaten auf meine eigene Kosten wiederholen und bei mein Betrieb kündigen?

2 Antworten

Du hast das RECHT, dass der Betrieb dich die 6 Monate weiter beschäftigt und auch versucht das Defizit in deiner Ausbildung nachzuholen.

Aber wenn du das selbst möchtest, musst du das mit der Handwerkskammer abklären.

Wer durch die Prüfung fällt, kann vom Ausbildungsbetrieb verlangen, daß die Ausbildung bis zur nächsten Prüfung fortgesetzt wird - der Ausbildungsbetrieb kann das nicht ablehnen - der Ausbildungsbetrieb selbst muß es aber nicht anbieten - das Verlangen muß vom Azubi kommen.

Wenn der Azubi es nicht verlangt, endet das Ausbildungsverhältnis gem. Vertrag.

Wenn Du die betriebliche Ausbildung nicht verlängern möchtest, dann kannst Du die Prüfung dennoch wiederholen - nur hier mußt Du Dich selbst anmelden und auch die Prüfungsgebühren selbst zahlen.

Du kannst aber nicht kündigen, sondern mußt grundsätzlich bis zum letzten Tag des Vertrages dort weiter machen - ansonsten könnte die Ausbildung als nicht absolviert angesehen werden - dann gäbe es andere Voraussetzungen für die Zulassung, die Du dann noch nicht erfüllt haben wirst.

  • Du solltest daher bei der Kammer nachfragen, ob ggf. eine Kündigung vor dem eigentlichen Ausbildungsende unschädlich für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung wäre.

justmp9ppP  02.07.2022, 17:49

Gibt es keine Möglichkeit früher als nach 6 Monaten noch mal eine Prüfung zu machen?

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