Zeugnisse, gesellenprüfung

3 Antworten

Ich bilde zwar nicht gewerblich aus, aber das Abschlusszeugnis müsstest du schon längst von der Berufschule erhalten haben, da diese Noten auch teilweise mit für die Kammer benötigt werden. Am letzten Tag der Ausbildung - also nach der mündlichen Prüfung - müsste dir ein Schreiben ausgehändigt wurden sein, dass dir das Bestehen betätigt. Den "Gesellenbrief" selbst bekommst du normalerweise von der Kammer zugeschick, was schon mal über ein Monat dauern kann. Solltest du wirklich NICHTS bekommen haben, dann müsstest du dich mit der Berufschule UND der Kammer in Verbindung setzen.

Also den Gesellenbrief hab ich sofort bekommen... Das Zeugniss gab es vorher von der Berufsschule...

Frag doch mal deinen (ex) chef ob er was bekommen hat.

Bei der** Freisprechung ,** die Euch bekannt gegeben wurde , wird der Gesellenbrief überreicht . Mal wieder nicht auf gepasst ?