Ich habe einen Bußgeldbescheid mit falschem Vornamen bekommen. Wie hoch sind die Chancen ihn deswegen anzufechten?

9 Antworten

Einiges ist noch unklar, das allerdings den Rahmen einer Nachfrage übersteigt:

Woher willst Du denn wissen, dass die Zeitangabe nicht stimmt, wenn Du doch zu der angegebenen Zeit meditiert hast. Fallen die genannte Zeitangabe und Deine nachweisbare Abwesenheit zusammen, dann spricht das doch gerade für Deine Unbeteiligtheit. Wenn Du allerdings weisst, dass die Zeitangabe nachweislich falsch ist, dann kannst Du dieses Wissen doch nur haben, wenn Du die Owi begangen hast.

Woher willst Du denn wissen, dass die Polizisten zum Zeitpunkt des Geschehens nicht anwesend waren, das kannst Du doch nur wissen, wenn Du selber zum Zeitpunkt des Geschehens anwesend warst.

Vielleicht solltest Du doch noch etwas meditierend in Dich gehen, ob es nicht doch so gewesen sein konnte, wie Dir vorgehalten wird.

Eventuell wäre es gar nicht so schlecht, auf Deine Bekannten zu hören.


OralXXL 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 10:41

Zum tatsächlichen Zeitpunkt war ich vor Ort und bestreite nicht, dass es einen Vorfall in meiner Gegenwart gab. Es geht um die falsche Aufzeichnung durch einen Beamten, dessen Aufgabe genau darin besteht, korrekt nach Protokoll zu arbeiten, oder?
Der Kurs dauerte von 9-17 Uhr. Ich war bis zum Schluss im Kurs und wir haben uns danach gemütlich verabschiedet und ich bin losgeradelt, ca. 3km.
Zeitpunkt des Unfalls im Protokoll ca. 16:55 Uhr. Dazwischen liegen etwa 20 Minuten, die Polizei erschien erst weitere 20 Minuten später und steht als "Zeugen" im Bußgeldbescheid.

Meditation ist kein Nebelzustand, da ist man ganz bewusst (versucht jedenfalls) und es gibt einen ziemlich pünktlichen, weltlichen Gong.

Natürlich ist das erst später passiert, aber im Protokoll steht einfach der falsche Zeitpunkt. Wie so einiges andere, was nicht korrekt ist.

0
OralXXL 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:35
@OralXXL

Ich habe in meinem Widerspruch betreffs der falschen Zeitangabe auf die Überprüfung des Fahrtenschreibers des Polizeifahrzeugs, des Dienstprotokolls sowie die Anrufliste verwiesen. Letzteres ist bei der 110 natürlich uferlos (kommt drauf an, eine bekannte Nummer sollte in wenigen Sekunden zu finden sein, der Dienstweg dazu ist möglicherweise lang), aber Fahrtenschreiber und Dienstprotokoll sollten leicht auffindbar sein und im Fall des Fahrtenschreibers auch elektronisch-fälschungssicher. Alles sollte für meine Beschreibung sprechen.
Mal seh'n.

0

Also der Name ist kein Formfehler, sondern bestimmt den Betroffenen. Ein Bußgeld bescheid muß an Sie addressiert sein.

Hier mußt man aber 2 Fälle unterscheiden. Schreibfehler im Namen, der Name ist aber noch erkenntlich weil er gleich oder hinreichend ähnlich ist. Also sowas wie Constantin statt Konstantin. Das ist als reiner Schreibfehler letztlich unbeachtlich.

Ob sich dann ein Einspruch lohnt hängt natürlich vom Einzelfall und insbesondere von der Höhe des Bußgelden ab. In dem Falle hat die Behörde dann 2 Möglichkeiten, Sie hebt den Bescheid auf oder erhebt Klage.

Bei einen komplett anderer Vorname also etwa Fritz statt Erwin, ist es ein Bescheid an eine andere, möglicherweise nicht existierende Person. So ein Bescheid geht sie überhaupt nix an, den dürfen Sie nicht öffnen, da er nicht an Sie addressiert ist.

Entsprechend können sie in so einem Falle auch gar keinen Einspruch einlegen.

Problematisch es es natürlich, wenn nicht klar ist, welcher der beiden Fälle zutrifft.


OralXXL 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 11:08

So, ich habe mit einem freundlichen Beamten im Polizeiverwaltungsamt gesprochen, der mir zu einem Einspruch geraten hat.
Erst mal ist das KEINE ESKALATION, führt also noch zu keiner Kostensteigerung.

Das war die Info, die ich gebraucht habe.

Wie der Vorfall danach behandelt wird, sehen wir dann. Es geht auch um meine eigene Glaubwürdigkeit, die hier ja auch angezweifelt wird (geh doch mal in dich...). Klar, niemand hier hat auch nur irgendein objektives Bild vom Vorfall, ich bin die einzige Quelle (nach Ansicht mancher quasi Selbstanzeige 😂).
Ich wollte von Anfang an Tacheles reden und hatte es mit einer ungewöhnlich aggressiven Radfahrerin zu tun. Ich wollte auch nach ihrem Sturz und ihrem ganzen Theater mit ihr reden, was bis zum Schluss nach ca. 45 Minuten nicht möglich war. Sie hat mir sogar gedroht (bevor die Polizei da war): wir finden dich! Brrr.

0
OralXXL 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 09:35

Der Vorname ist falsch. Mein "Mädchenname" wurde als Vorname verwendet. Vielleicht ungewöhnlich (echt?), dass Männer den Nachnamen der Frau annehmen, aber hey, der Perso ist auf Deutsch und da steht ganz deutlich unter meinem Vornamen ein anderer, ganz anderer Name. Der Nachname wurde korrekt eingetragen. Der falsche Vorname steht auch wieder im Bußgeldbescheid – nach meiner Stellungnahme zur Verwarnung, wo ich auf die Unrichtigkeit hingewiesen habe. Der Bescheid geht der Form nach an eine andere Person unter meiner Adresse.

0

Da hast Du keine Chance. Kannst gerne einen EInspruch einlegen, dann wird das halt korrigiert und Du bekommst einen neuen Bescheid oder es geht direkt vor Gericht.

Widerspruch einlegen ("weil ich zu dem genannten Zeitpunkt noch in einem Meditationskurs war"; als Begründung). Das der Name falsch ist, ist eine Formsache.


OralXXL 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 07:50

Hm, wenn ein Polizist sowohl die Zeitangabe UND den Namen falsch notiert, zudem sich selbst als Zeuge einträgt, müsste das nach allgemein logischem Denken Zweifel an der Anzeige rechtfertigen und meiner Aussage doch zumindest das gleiche Gewicht geben, vor dem Gesetz sind wir doch gleich, oder?

0
AnglerAut  04.09.2024, 07:53
@OralXXL

Nein, eure Aussagen zählen nicht gleich viel. Du darfst lügen, der Polizist verliert, Job und Pension wenn er das macht.

1

Ich würde Widerspruch einlegen und genau deine oben aufgeführte Argumentation anführen.

Du hast Zeugen, dass du zum Zeitpunkt des Geschehens nicht dort gewesen bist.


OralXXL 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 09:50

Widerspruch ist ein Stichwort – was folgt?
Wenn alles korrigiert zu dem selben Bußgeldbescheid OHNE AUFSCHLAG führt, wäre zumindest formal alles richtig. Damit würde ich mich zumindest gelesen fühlen.
Wenn mein (berechtigter!) Widerspruch aber zu einer ESKALATION führt, fühle ich mich von den Institutionen zuunrecht eingeschüchtert.
Ich weiß halt nicht, wie es formal weiter geht, wie die Schritte aussehen, wo meine Rechte sind.

Meiner Meinung nach sollten die Behörden auf die zwei Fehler eingehen und nicht mit dem §§ Bügeleisen platt machen. Dann sehen wir weiter.

Ich wollte in der Sache von Anfang an nur Tacheles reden – es folgte ein Schauspiel der Gestürzten, ein mords Theater (sie war nach wie-am-Spieß-schreien plötzlich doch nicht verletzt) und die doch sehr ungeschickte Tatsachenaufnahme, ohne Fotos (ich hab auch keine gemacht...)
Meiner Meinung nach steht Aussage gegen Aussage. Von der Gewaltandrohung durch die Gestürzte wollen wir mal absehen, dafür gibt es auch keine Zeugen... 🤷‍♂️

0